Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 27.08.2014
zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 26.06.2014 (Anlage 1)
beantragen die Stadtverordneten Horst Vaßen, Mario Gehr und Sascha Wolf die
Nutzung des stadteigenen Flurstücks 674 für Straßenfeste bzw. die Errichtung
eines kleines Spielplatzes auf diesem Grundstück. Der Antrag wurde in der
Ratssitzung am 21.08.2014, ergänzt um eine nachgereichte Unterschriftenliste,
nochmals bekanntgegeben. Als Anlage 2 liegt dieser Beschlussvorlage zur
Orientierung ein Flurkartenauszug bei, der das Flurstück 674 ausweist.
1.
Grundstücksfläche zur Durchführung eines Straßenfestes
Entsprechend dem vorliegenden Antrag kann bei großzügiger
Auslegung der Festsetzung im Bebauungsplan und unterstellt, dass unmittelbar
angrenzende Anwohner keine Beschwerden einreichen, die Durchführung eines
gelegentlichen Straßenfestes auf dem stadteigenen Flurstück 674, dessen Zugang
über das Flurstück 768 von der Straße „Am Römerhof“ gesichert ist, genehmigt
werden. Dass die Verkehrssicherungspflicht beim namentlich zu nennenden
Antragsteller ebenso liegt wie die Verpflichtung, die Fläche nach Durchführung
der Veranstaltung gereinigt zurückzugeben, wird an dieser Stelle lediglich
nachrichtlich aufgeführt.
2.
Erläuterung der Historie (Spielplatz)
In den 90er Jahren unterhielt die Stadt
in diesem Wohnsiedlungsbereich einen öffentlichen Kinderspielplatz auf dem
angepachteten ehemaligen Realschulgrundstück. In den Folgejahren nahmen die
Vandalismusschäden, die Verunreinigung und die Gefahrenlage (eingeschlagene
Metallgegenstände, zerschlagene Flaschen, weggeworfene Spritzen u. ä.) auf
dieser Spielplatzfläche derart zu, dass die Verkehrssicherungspflicht dort
nicht mehr gewährleistet werden konnte und darüber hinaus der Reparaturaufwand
an den Spielgeräten nicht mehr finanzierbar war. Aus diesem Grund wurde seinerzeit festgelegt,
dass die Spielgeräte entsprechend dem Schädigungsgrad nach und nach abgebrochen
werden und bis zur endgültigen Aufgabe des Spielplatzes die Verkehrssicherheit
dadurch zu gewährleisten war, dass verbliebene Spielgeräte wöchentlich auf
Gefahrenstellen überprüft und die Fläche von abgelagerten, gefährlichen
Gegenständen und insbesondere Unrat gereinigt wurde.
Im Zuge des schrittweisen Abbaues dieses
öffentlichen Spielplatzes auf dem ehemaligen Realschulgrundstück entschloss
sich dann eine Interessengemeinschaft aus der „Kleeblattsiedlung“ in Eigeninitiative
auf den zwei an der Charles-Lindbergh-Str. gelegenen, seinerzeit im Eigentum
des damaligen und später insolventen Vorhabenträgers befindlichen kleinen
Grundstücke Spielgeräte in einfacher Ausführung zu errichten. Da die Stadt in
Kenntnis der Erfahrungen mit der Spielfläche auf dem ehemaligen Realschulgrundstück
die Verkehrssicherungspflicht für die Spielfläche ablehnte, wurde in einem
Kompromiss der damaligen Interessengemeinschaft lediglich zugesichert, durch
den Stadtbetrieb auf der Spielfläche den Abfall einmal wöchentlich entsorgen zu
lassen und in einem Abstand von 1 – 2 Monaten aufstehende Spielgeräte auf
Schäden in Augenschein zu nehmen und ggf. kleinere Reparaturen vorzunehmen bzw.
bei Vorliegen irreparabler Schäden diese Geräte abzubauen und ordnungsgemäß zu
entsorgen. Diese Aufgabe wurde vom Stadtbetrieb ausgeführt und in den
Folgejahren zeichneten sich auf dieser Fläche noch stärkere Vandalismusschäden
und Unratablagerungen (darunter auch wöchentlich zerschlagene Bierflaschen, Spritzen,
Kot u. ä.) ab. Auch angrenzende Anwohner beschwerten sich regelmäßig über die
Auswüchse auf diesem Grundstück und forderten die Einstellung der beschriebenen
dauerhaft zweckwidrigen Nutzung des Grundstücks. Von der damaligen
Interessengemeinschaft wurden in diesen Zeiten keinerlei Initiativen zur
Eindämmung der unhaltbaren Zustände getroffen.
Im Zuge der Ausweisung der angrenzenden
Wohngebiete in den Bebauungsplangebieten Nr. 53 „Am Alten Kirchturm“, Nr. 55
„Brabanter Straße“ und Nr. 54 „Monesfeld“ wurden in der Bauleitplanung verschiedene
Spielflächen rein formal ausgewiesen, deren Realisierung jedoch unter
Berücksichtigung der Erfahrungen mit der ehemaligen Spielplatzfläche auf dem
Realschulgrundstück erfolgte.
In Kenntnis der vorstehend beschriebenen
Historie wurde bewusst auf die Realisierung eines Spielplatzes im Bebauungsplangebiet
Nr. 53 auf einer dafür ausgewiesenen Teilfläche des Flurstücks 709, lediglich ca. 50 m vom beseitigten
Spielplatzstandort entfernt (vgl. Anlagen 2 + 3), verzichtet, da im
angrenzenden Bebauungsplangebiet Nr. 55 „Brabanter Str.“ ganz gezielt ein
Spielplatz errichtet wurde, der als Untergrund eine reine Sandfläche erhalten
hat und bei dem auf die Errichtung von Holzspielgeräten verzichtet wurde.
Dieser Spielplatz, der sich auf dem Flurstück 240 befindet (vgl. Anlage 4), ist
aus dem Wohnsiedlungsbereich verkehrssicher erreichbar, u. a. über die
stadteigene Wegeparzelle 624. Darüber hinaus wurde in der Verlängerung der
Wegefläche eine große Spielfläche im Bebauungsplangebiet Nr. 54 „Monesfeld“
angelegt, die u. a. über die gleiche Wegeparzelle verkehrssicher erreichbar
ist. Darüber hinaus befindet sich im Umfeld dieses Wohnsiedlungsbereichs zudem
noch der Spielplatz auf der Mittelstraße. Die beiliegende Anlage 5 zeigt den Wohnsiedlungsbereich
und die genannten drei Spielplätze in einer Übersicht.
Das Flurstück
709 wurde stattdessen als reine Grünfläche hergestellt, um als
„Bewegungsfläche“ genutzt werden zu können, ohne jedoch dort einen Bolzplatz
offiziell auszuweisen. Die Stadt hat auf dieser Grünfläche seit Jahren jegliche
Aktivitäten zugelassen. Dazu zählte ausdrücklich auch stets das Fußballspielen.
Allerdings
haben bereits vor mehr als zwei Jahren die ersten Anwohner die Untersagung des
Fußballspielens auf dieser Wiese gefordert, da sie häufig Belästigungen durch
Fußball spielende ältere Jugendliche ausgesetzt seien, die zudem erheblichen
Lärm verursachten und durch diesen Lärm und durch zusätzlich auf Grundstücke
eindringende Bälle ein Aufenthalt auf der Terrasse unmöglich sei. Darüber
hinaus wurde die Grünfläche von Anliegern als „Hundeauslauffläche“ bezeichnet
und eine Umwandlung der Grünfläche in Wohnbaufläche über ein
Bebauungsplanänderungsverfahren gefordert. Vor dem Hintergrund der über einen
mehr als zweijährigen Zeitraum mit unterschiedlicher Intensität eingehenden
Beschwerden wurde vor einigen Wochen lediglich die Grünfläche mit einem
Schild „Fußball spielen verboten“
ausgestattet, damit insbesondere Fußball spielende größere Jugendliche und
jüngere Erwachsene Kenntnis von dem Verbot erhalten und der Verwaltung
Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Es wurde in allen Gesprächen ausdrücklich
herausgestellt, dass die Stadt auch weiterhin unterschiedliche Ballspielarten
kleinerer Kinder auf dieser Grünfläche dulden wird; diese Möglichkeit besteht
auf einem öffentlichen Spielplatz nicht.
3. Errichtung eines kleinen Spielplatzes auf
dem Flurstück 674 (Antragsinhalt)
Dem Rat der Stadt Wassenberg ist bereits
seit einigen Jahren über die überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt
NRW bekannt, dass die Stadt bezogen auf ihre Größenordnung ein Überangebot an
Kinderspielplätzen bereithält. Daraus resultierte auch die Forderung,
Kinderspielplätze in ihrer Anzahl nicht mehr auszudehnen und darüber hinaus
einen Rückbau vorzunehmen. Der Rat der Stadt hat sich im Ergebnis für eine
„Light-Version“ ausgesprochen, nämlich den „schleichenden Abbau“ von einigen
Spielplätzen im Zuge des ersatzlosen Abbaus irreparabel beschädigter
Spielgeräte.
Überträgt man die Spielplatzsituation
auf die Wassenberger Oberstadt und den unmittelbar angrenzenden Myhler
Wohnsiedlungsbereich, dann sind für diese Wohnsiedlungsbereiche mindestens drei
Spielplätze (gelegen Pfarrer-Wilms-Straße, Kirchenbusch und Mittelstraße) in
zumutbarer Entfernung gelegen und zudem verkehrssicher erreichbar.
In der Abwägung aller Belange, verfügen
die Wohngebiete in der Wassenberger Oberstadt unter Einbeziehung der weiteren
Spielplätze Am Segelberg, Bolzplatz Bergstraße, Feierabendsiedlung und Am Wasserwerk/Alte
Bahn über das dichteste Spielplatznetz
im Stadtgebiet. Die Abwägung aller Belange führt im Ergebnis zwangsläufig
zu der Feststellung, dass das Spielplatzangebot ausreichend ist.
Entscheidungsvarianten
zu diesem Teil des Antrags vom 26.06.2014
Variante
1
Unter Berücksichtigung der vorstehenden
Ausführungen wird dem Antrag nicht entsprochen, da die Spielsituation
ausreichend ist. Allerdings soll auf dem Flurstück 709 weiterhin das
Ballspielen von Kleinkindern uneingeschränkt geduldet werden (Verwaltungsvorschlag).
Variante
2
Der Bebauungsplan Nr. 53 „Am Alten
Kirchturm“ wird dahingehend geändert, dass die Zweckbestimmung des Flurstücks
674 (Antragsgrundstück) um die Zweckbestimmung „Spielplatz“ erweitert wird.
Gleichzeitig wird die Kleinspielfläche auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg,
Flur 2, Flurstück 1381, gelegen im Einmündungsbereich Erkelenzer Str./Alte Bahn
(vgl. Anlage 6) aufgegeben. Diese Fläche ist im Zuge der im Bebauungsplangebiet
Nr. 64 „Alte Bahn/Am Wasserwerk“ geschaffenen Spielflächen ohnehin entbehrlich.
Die auf diesem Grundstück aufstehenden Geräte sind nach Durchführung der
Bebauungsplanänderung auf das Flurstück 674 umzusetzen und die Finanzierung von
Demontage, Neuaufbau und Flächenherrichtung einschl. Anlegung der Fallschutzbereiche
ist zumindest anteilig aus dem Veräußerungserlös des Flurstückes 1381 zu
finanzieren. Die bisherige Zweckbestimmung für das Flurstück 1381 ist über ein
vereinfachtes Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 58 „Alte Bahn“
aufzuheben. Mit dieser Maßnahme wäre dem vorliegenden Antrag entsprochen und
zumindest erfolgt keine weitere Ausdehnung von Spielbereichen.
Allerdings erfolgt in diesem
Zusammenhang der Hinweis, dass bereits im Falle einer angedachten Änderung des
Bebauungsplanes ein angrenzender Grundstückseigentümer erhebliche Bedenken
gegen die Errichtung eines Spielplatzes auf dem Flurstück 674 vorgetragen hat.
Variante
3
Wie vorstehend Variante 2, jedoch bleibt
der Spielplatz auf dem Flurstück 1381, Einmündungsbereich Erkelenzer Straße/Alte
Bahn bestehen. Zur Finanzierung der Errichtung eines Kleinkinderspielplatzes
auf dem Flurstück 674 wird im Zuge des notwendigen
Bebauungsplanänderungsverfahrens die Grünfläche des Flurstücks 709 in einem
Teilbereich als Wohnbaufläche ausgewiesen und aus dem Verkaufserlös die
Spielplatzmaßnahme und der dann notwendige externe Ausgleich sowie der erhöhte
jährliche Unterhaltungsaufwand für eine zusätzliche Kinderspielplatzfläche
finanziert.
Es entsteht eine kontroverse Diskussion, in der über den Verwaltungsvorschlag sowie den Spielplatz auf der Parzelle 709, der bereits in den Medien erwähnt wurde, diskutiert wird.
Nach einer 5minütigen Sitzungspause, die von der SPD-Fraktion beantragt wird, einigen sich die Fraktionen darauf, diesen Tagesordnungspunkt zurückzustellen. Es soll eine Ortsbegehung erfolgen, an der die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sowie interessierte Bürger teilnehmen sollen. In der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung soll diese Thematik wieder zur Tagesordnung gestellt werden.
Beschluss: (einstimmig)
Der Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Haupt- und
Finanzausschusssitzung zurückgestellt.
Anmerkung:
Aus terminlichen Gründen
(Ortsbesichtigung sowie Fraktionsberatungen) wird der Tagesordnungspunkt in der
Haupt- und Finanzausschusssitzung am 25.11.2014 erneut beraten; das Datum des
Ortstermins wird rechtzeitig bekannt gegeben.