Beschluss: zurückgestellt

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 27.08.2014 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 26.06.2014 (Anlage 1) beantragen die Stadtverordneten Horst Vaßen, Mario Gehr und Sascha Wolf die Nutzung des stadteigenen Flurstücks 674 für Straßenfeste bzw. die Errichtung eines kleines Spielplatzes auf diesem Grundstück. Der Antrag wurde in der Ratssitzung am 21.08.2014, ergänzt um eine nachgereichte Unterschriftenliste, nochmals bekanntgegeben. Als Anlage 2 liegt dieser Beschlussvorlage zur Orientierung ein Flurkartenauszug bei, der das Flurstück 674 ausweist.

 

1. Grundstücksfläche zur Durchführung eines Straßenfestes

Entsprechend dem vorliegenden Antrag kann bei großzügiger Auslegung der Festsetzung im Bebauungsplan und unterstellt, dass unmittelbar angrenzende Anwohner keine Beschwerden einreichen, die Durchführung eines gelegentlichen Straßenfestes auf dem stadteigenen Flurstück 674, dessen Zugang über das Flurstück 768 von der Straße „Am Römerhof“ gesichert ist, genehmigt werden. Dass die Verkehrssicherungspflicht beim namentlich zu nennenden Antragsteller ebenso liegt wie die Verpflichtung, die Fläche nach Durchführung der Veranstaltung gereinigt zurückzugeben, wird an dieser Stelle lediglich nachrichtlich aufgeführt.

 

2. Erläuterung der Historie (Spielplatz)

In den 90er Jahren unterhielt die Stadt in diesem Wohnsiedlungsbereich einen öffentlichen Kinderspielplatz auf dem angepachteten ehemaligen Realschulgrundstück. In den Folgejahren nahmen die Vandalismusschäden, die Verunreinigung und die Gefahrenlage (eingeschlagene Metallgegenstände, zerschlagene Flaschen, weggeworfene Spritzen u. ä.) auf dieser Spielplatzfläche derart zu, dass die Verkehrssicherungspflicht dort nicht mehr gewährleistet werden konnte und darüber hinaus der Reparaturaufwand an den Spielgeräten nicht mehr finanzierbar war.  Aus diesem Grund wurde seinerzeit festgelegt, dass die Spielgeräte entsprechend dem Schädigungsgrad nach und nach abgebrochen werden und bis zur endgültigen Aufgabe des Spielplatzes die Verkehrssicherheit dadurch zu gewährleisten war, dass verbliebene Spielgeräte wöchentlich auf Gefahrenstellen überprüft und die Fläche von abgelagerten, gefährlichen Gegenständen und insbesondere Unrat gereinigt wurde.

Im Zuge des schrittweisen Abbaues dieses öffentlichen Spielplatzes auf dem ehemaligen Realschulgrundstück entschloss sich dann eine Interessengemeinschaft aus der „Kleeblattsiedlung“ in Eigeninitiative auf den zwei an der Charles-Lindbergh-Str. gelegenen, seinerzeit im Eigentum des damaligen und später insolventen Vorhabenträgers befindlichen kleinen Grundstücke Spielgeräte in einfacher Ausführung zu errichten. Da die Stadt in Kenntnis der Erfahrungen mit der Spielfläche auf dem ehemaligen Realschulgrundstück die Verkehrssicherungspflicht für die Spielfläche ablehnte, wurde in einem Kompromiss der damaligen Interessengemeinschaft lediglich zugesichert, durch den Stadtbetrieb auf der Spielfläche den Abfall einmal wöchentlich entsorgen zu lassen und in einem Abstand von 1 – 2 Monaten aufstehende Spielgeräte auf Schäden in Augenschein zu nehmen und ggf. kleinere Reparaturen vorzunehmen bzw. bei Vorliegen irreparabler Schäden diese Geräte abzubauen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Diese Aufgabe wurde vom Stadtbetrieb ausgeführt und in den Folgejahren zeichneten sich auf dieser Fläche noch stärkere Vandalismusschäden und Unratablagerungen (darunter auch wöchentlich zerschlagene Bierflaschen, Spritzen, Kot u. ä.) ab. Auch angrenzende Anwohner beschwerten sich regelmäßig über die Auswüchse auf diesem Grundstück und forderten die Einstellung der beschriebenen dauerhaft zweckwidrigen Nutzung des Grundstücks. Von der damaligen Interessengemeinschaft wurden in diesen Zeiten keinerlei Initiativen zur Eindämmung der unhaltbaren Zustände getroffen.

 

Im Zuge der Ausweisung der angrenzenden Wohngebiete in den Bebauungsplangebieten Nr. 53 „Am Alten Kirchturm“, Nr. 55 „Brabanter Straße“ und Nr. 54 „Monesfeld“ wurden in der Bauleitplanung verschiedene Spielflächen rein formal ausgewiesen, deren Realisierung jedoch unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit der ehemaligen Spielplatzfläche auf dem Realschulgrundstück erfolgte.

 

In Kenntnis der vorstehend beschriebenen Historie wurde bewusst auf die Realisierung eines Spielplatzes im Bebauungsplangebiet Nr. 53 auf einer dafür ausgewiesenen Teilfläche des Flurstücks 709, lediglich ca. 50 m vom beseitigten Spielplatzstandort entfernt (vgl. Anlagen 2 + 3), verzichtet, da im angrenzenden Bebauungsplangebiet Nr. 55 „Brabanter Str.“ ganz gezielt ein Spielplatz errichtet wurde, der als Untergrund eine reine Sandfläche erhalten hat und bei dem auf die Errichtung von Holzspielgeräten verzichtet wurde. Dieser Spielplatz, der sich auf dem Flurstück 240 befindet (vgl. Anlage 4), ist aus dem Wohnsiedlungsbereich verkehrssicher erreichbar, u. a. über die stadteigene Wegeparzelle 624. Darüber hinaus wurde in der Verlängerung der Wegefläche eine große Spielfläche im Bebauungsplangebiet Nr. 54 „Monesfeld“ angelegt, die u. a. über die gleiche Wegeparzelle verkehrssicher erreichbar ist. Darüber hinaus befindet sich im Umfeld dieses Wohnsiedlungsbereichs zudem noch der Spielplatz auf der Mittelstraße. Die beiliegende Anlage 5 zeigt den Wohnsiedlungsbereich und die genannten drei Spielplätze in einer Übersicht.

 

Das Flurstück 709 wurde stattdessen als reine Grünfläche hergestellt, um als „Bewegungsfläche“ genutzt werden zu können, ohne jedoch dort einen Bolzplatz offiziell auszuweisen. Die Stadt hat auf dieser Grünfläche seit Jahren jegliche Aktivitäten zugelassen. Dazu zählte ausdrücklich auch stets das Fußballspielen.

Allerdings haben bereits vor mehr als zwei Jahren die ersten Anwohner die Untersagung des Fußballspielens auf dieser Wiese gefordert, da sie häufig Belästigungen durch Fußball spielende ältere Jugendliche ausgesetzt seien, die zudem erheblichen Lärm verursachten und durch diesen Lärm und durch zusätzlich auf Grundstücke eindringende Bälle ein Aufenthalt auf der Terrasse unmöglich sei. Darüber hinaus wurde die Grünfläche von Anliegern als „Hundeauslauffläche“ bezeichnet und eine Umwandlung der Grünfläche in Wohnbaufläche über ein Bebauungsplanänderungsverfahren gefordert. Vor dem Hintergrund der über einen mehr als zweijährigen Zeitraum mit unterschiedlicher Intensität eingehenden Beschwerden wurde vor einigen Wochen lediglich die Grünfläche mit einem Schild  „Fußball spielen verboten“ ausgestattet, damit insbesondere Fußball spielende größere Jugendliche und jüngere Erwachsene Kenntnis von dem Verbot erhalten und der Verwaltung Handlungsmöglichkeiten eröffnen. Es wurde in allen Gesprächen ausdrücklich herausgestellt, dass die Stadt auch weiterhin unterschiedliche Ballspielarten kleinerer Kinder auf dieser Grünfläche dulden wird; diese Möglichkeit besteht auf einem öffentlichen Spielplatz nicht.

 

3. Errichtung eines kleinen Spielplatzes auf dem Flurstück 674 (Antragsinhalt)

Dem Rat der Stadt Wassenberg ist bereits seit einigen Jahren über die überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW bekannt, dass die Stadt bezogen auf ihre Größenordnung ein Überangebot an Kinderspielplätzen bereithält. Daraus resultierte auch die Forderung, Kinderspielplätze in ihrer Anzahl nicht mehr auszudehnen und darüber hinaus einen Rückbau vorzunehmen. Der Rat der Stadt hat sich im Ergebnis für eine „Light-Version“ ausgesprochen, nämlich den „schleichenden Abbau“ von einigen Spielplätzen im Zuge des ersatzlosen Abbaus irreparabel beschädigter Spielgeräte.

 

Überträgt man die Spielplatzsituation auf die Wassenberger Oberstadt und den unmittelbar angrenzenden Myhler Wohnsiedlungsbereich, dann sind für diese Wohnsiedlungsbereiche mindestens drei Spielplätze (gelegen Pfarrer-Wilms-Straße, Kirchenbusch und Mittelstraße) in zumutbarer Entfernung gelegen und zudem verkehrssicher erreichbar.

 

In der Abwägung aller Belange, verfügen die Wohngebiete in der Wassenberger Oberstadt unter Einbeziehung der weiteren Spielplätze Am Segelberg, Bolzplatz Bergstraße, Feierabendsiedlung und Am Wasserwerk/Alte Bahn über das dichteste Spielplatznetz im Stadtgebiet. Die Abwägung aller Belange führt im Ergebnis zwangsläufig zu der Feststellung, dass das Spielplatzangebot ausreichend ist.

 

Entscheidungsvarianten zu diesem Teil des Antrags vom 26.06.2014

 

Variante 1

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen wird dem Antrag nicht entsprochen, da die Spielsituation ausreichend ist. Allerdings soll auf dem Flurstück 709 weiterhin das Ballspielen von Kleinkindern uneingeschränkt geduldet werden (Verwaltungsvorschlag).

 

Variante 2

Der Bebauungsplan Nr. 53 „Am Alten Kirchturm“ wird dahingehend geändert, dass die Zweckbestimmung des Flurstücks 674 (Antragsgrundstück) um die Zweckbestimmung „Spielplatz“ erweitert wird. Gleichzeitig wird die Kleinspielfläche auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 2, Flurstück 1381, gelegen im Einmündungsbereich Erkelenzer Str./Alte Bahn (vgl. Anlage 6) aufgegeben. Diese Fläche ist im Zuge der im Bebauungsplangebiet Nr. 64 „Alte Bahn/Am Wasserwerk“ geschaffenen Spielflächen ohnehin entbehrlich. Die auf diesem Grundstück aufstehenden Geräte sind nach Durchführung der Bebauungsplanänderung auf das Flurstück 674 umzusetzen und die Finanzierung von Demontage, Neuaufbau und Flächenherrichtung einschl. Anlegung der Fallschutzbereiche ist zumindest anteilig aus dem Veräußerungserlös des Flurstückes 1381 zu finanzieren. Die bisherige Zweckbestimmung für das Flurstück 1381 ist über ein vereinfachtes Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 58 „Alte Bahn“ aufzuheben. Mit dieser Maßnahme wäre dem vorliegenden Antrag entsprochen und zumindest erfolgt keine weitere Ausdehnung von Spielbereichen.

 

Allerdings erfolgt in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass bereits im Falle einer angedachten Änderung des Bebauungsplanes ein angrenzender Grundstückseigentümer erhebliche Bedenken gegen die Errichtung eines Spielplatzes auf dem Flurstück 674 vorgetragen hat.

 

Variante 3

Wie vorstehend Variante 2, jedoch bleibt der Spielplatz auf dem Flurstück 1381, Einmündungsbereich Erkelenzer Straße/Alte Bahn bestehen. Zur Finanzierung der Errichtung eines Kleinkinderspielplatzes auf dem Flurstück 674 wird im Zuge des notwendigen Bebauungsplanänderungsverfahrens die Grünfläche des Flurstücks 709 in einem Teilbereich als Wohnbaufläche ausgewiesen und aus dem Verkaufserlös die Spielplatzmaßnahme und der dann notwendige externe Ausgleich sowie der erhöhte jährliche Unterhaltungsaufwand für eine zusätzliche Kinderspielplatzfläche finanziert.

 

Es entsteht eine kontroverse Diskussion, in der über den Verwaltungsvorschlag sowie den Spielplatz auf der Parzelle 709, der bereits in den Medien erwähnt wurde,  diskutiert wird.

 

Nach einer 5minütigen Sitzungspause, die von der SPD-Fraktion beantragt wird, einigen sich die Fraktionen darauf, diesen Tagesordnungspunkt zurückzustellen. Es soll eine Ortsbegehung erfolgen, an der die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sowie interessierte Bürger teilnehmen sollen. In der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung soll diese Thematik wieder zur Tagesordnung gestellt werden.


Beschluss:                   (einstimmig)

 


Der Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung zurückgestellt.

 

Anmerkung:

Aus terminlichen Gründen (Ortsbesichtigung sowie Fraktionsberatungen) wird der Tagesordnungspunkt in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 25.11.2014 erneut beraten; das Datum des Ortstermins wird rechtzeitig bekannt gegeben.