Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss nimmt die Mitteilungsvorlage vom 13.08.2014 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Kraft Amtes ist der Bürgermeister Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses mit Stimmrecht (§ 57 Abs. 3 Satz 1 und 2 GO NRW). Einer Wahl bedarf es nicht. Der Vorsitz kann insoweit auch keiner Fraktion angerechnet werden. Anders als bei den übrigen Fachausschüssen (vgl. § 58 Abs. 5 Satz 7), wählt der Haupt- und Finanzausschuss aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden (§ 57 Abs. 3 Satz 3)

 

Fraktionsvorsitzender Dohmen schlägt den Stadtverordneten Frank Winkens vor. Weitere Vorschläge erfolgen nicht.


Beschluss:          (einstimmig)

 

 


Der Stadtverordnete Frank Winkens wird zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gewählt.