Sitzung: 21.08.2014 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33
Vorlage: BV/FB2/048/2014
Der Rat nimmt die Beschlussvorlage
der Verwaltung vom 05.08.2014 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt
Wassenberg können persönliche Vertreter gewählt werden. Ist der gewählte
Vertreter verhindert, so ist dessen Fraktion oder Gruppe berechtigt, den
Vertreter aus ihren Stadtverordneten in alphabetischer Reihenfolge zu stellen,
wenn dieser vom Rat als Vertreter in den Ausschuss gewählt ist.
Beschluss: (einstimmig)
Gem. § 10 Abs.
2 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg werden in den bestehenden 9 Ratsausschüssen
die Stadtverordneten, die dem jeweiligen Ausschuss nicht bereits als Mitglied
bzw. stv. Mitglied angehören, in alphabethischer Reihenfolge als Vertreter bzw.
Vertreterin im Verhinderungsfalle des persönlichen Vertreters/der persönlichen
Vertreterin gewählt.