Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 14

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 12.08.2014 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 5 der Satzung der Stadt Wassenberg über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Wassenberg“ besteht der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden und den 16 übrigen Mitgliedern. Die vom Rat zu wählenden übrigen Mitglieder sollen nach Möglichkeit dem Haupt- und Finanzausschuss angehören. Für die übrigen Mitglieder werden Vertreter bestellt. Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Bürgermeister der Stadt Wassenberg.

 

In der am 5. August 2014 stattgefundenen interfraktionellen Sitzung wurde u. a. die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungsrates des Stadtbetriebes Wassenberg (AöR) erörtert.

 

Die seitens der CDU-Fraktion angeregte Aufstockung (nunmehr 17 Mitglieder/Vertreter) setzt eine entsprechende Änderung der Satzung der Stadt Wassenberg über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Wassenberg“ voraus.

 

Für die Wirksamkeit einer solchen Satzungsänderung ist die öffentliche Bekanntmachung (hier: Amtsblatt) unabdingbar. Wegen Rechtsnormcharakter der Änderungssatzung ist es rechtlich nicht möglich, das Inkrafttreten dieser Satzung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zu regeln (auch Auffassung des Städte- und Gemeindebundes). Dies bedeutet, dass erst in der Ratssitzung am 30.09.2014 die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungsrates AöR zur Tagesordnung gestellt werden kann.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die im Entwurf als Anlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wassenberg über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Wassenberg“ vom 10.02.2004 zu beschließen.

 

Stadtverordneter Gansweidt stellt fest, dass in der Satzung jetzt eine Kannvorschrift für die Kopplung der Mitgliederzahl des Verwaltungsrates des Stadtbetriebes an die Mitgliederzahl des Haupt- und Finanzausschusses enthalten sei und schlägt vor, diese Kannvorschrift als Mussvorschrift zu ändern, so dass künftig automatisch die Mitgliederzahl des Haupt- und Finanzausschusses auch die Mitgliederzahl des Verwaltungsrates des Stadtbetriebes Wassenberg werde.

 

In der nun folgenden Diskussion weist Stadtkämmerer Darius darauf hin, dass diese Änderung nicht in jeder Legislaturperiode vorkomme. Außerdem sei das Gremium Verwaltungsrat schon sehr groß. Man müsse es nicht noch mehr vergrößern, in dem man es an die Mitgliederzahl des Haupt- und Finanzausschusses anpasse.

 

Sodann lässt Bürgermeister Winkens über den Antrag des Stadtverordneten Gansweidt abstimmen.

 

Der Antrag des Stadtverordneten Gansweidt wird mit 14 Ja-Stimmen, 20 Nein Stimmen abgelehnt.


Beschluss:          (20 Ja- Stimmen, 14  Nein-Stimmen)


Die als Anlage beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wassenberg über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Wassenberg“ vom 10.02.2004 wird hiermit erlassen.