Sitzung: 21.08.2014 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 14
Vorlage: BV/FB2/049/2014
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung vom 12.08.2014 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Gemäß § 5 der Satzung der Stadt
Wassenberg über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Wassenberg“
besteht der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden und den 16 übrigen Mitgliedern.
Die vom Rat zu wählenden übrigen Mitglieder sollen nach Möglichkeit dem Haupt-
und Finanzausschuss angehören. Für die übrigen Mitglieder werden Vertreter
bestellt. Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Bürgermeister der Stadt
Wassenberg.
In der am 5. August 2014 stattgefundenen
interfraktionellen Sitzung wurde u. a. die Wahl der Mitglieder und
Stellvertreter des Verwaltungsrates des Stadtbetriebes Wassenberg (AöR) erörtert.
Die seitens der CDU-Fraktion angeregte Aufstockung
(nunmehr 17 Mitglieder/Vertreter) setzt eine entsprechende Änderung der Satzung
der Stadt Wassenberg über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb
Wassenberg“ voraus.
Für die Wirksamkeit einer solchen Satzungsänderung ist
die öffentliche Bekanntmachung (hier: Amtsblatt) unabdingbar. Wegen
Rechtsnormcharakter der Änderungssatzung ist es rechtlich nicht möglich, das
Inkrafttreten dieser Satzung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zu regeln (auch
Auffassung des Städte- und Gemeindebundes). Dies bedeutet, dass erst in der
Ratssitzung am 30.09.2014 die Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des
Verwaltungsrates AöR zur Tagesordnung gestellt werden kann.
Die Verwaltung schlägt vor, die im Entwurf als Anlage
beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wassenberg über die
Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Wassenberg“ vom 10.02.2004 zu
beschließen.
Stadtverordneter Gansweidt stellt fest, dass in der Satzung jetzt eine Kannvorschrift für die Kopplung der Mitgliederzahl des Verwaltungsrates des Stadtbetriebes an die Mitgliederzahl des Haupt- und Finanzausschusses enthalten sei und schlägt vor, diese Kannvorschrift als Mussvorschrift zu ändern, so dass künftig automatisch die Mitgliederzahl des Haupt- und Finanzausschusses auch die Mitgliederzahl des Verwaltungsrates des Stadtbetriebes Wassenberg werde.
In der nun folgenden Diskussion weist Stadtkämmerer Darius darauf hin, dass diese Änderung nicht in jeder Legislaturperiode vorkomme. Außerdem sei das Gremium Verwaltungsrat schon sehr groß. Man müsse es nicht noch mehr vergrößern, in dem man es an die Mitgliederzahl des Haupt- und Finanzausschusses anpasse.
Sodann lässt Bürgermeister Winkens über den Antrag des Stadtverordneten Gansweidt abstimmen.
Der Antrag des Stadtverordneten Gansweidt wird mit 14 Ja-Stimmen, 20 Nein Stimmen abgelehnt.
Beschluss: (20 Ja- Stimmen, 14 Nein-Stimmen)
Die als Anlage
beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wassenberg über die
Anstalt des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Wassenberg“ vom 10.02.2004 wird
hiermit erlassen.