Nachtrag: 21.08.2014 Nummer 1

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 29.07.2014 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

In der konstituierenden Sitzung vom 25.06.2014 hat der Rat die Bildung und die Zusammensetzung der Ausschüsse beschlossen.

 

Die Zusammensetzung der 9 Ausschüsse ist der Anlage zu entnehmen.

 

Für die Ausschussbesetzung findet das Zählverfahren nach Hare/Niemeyer gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 GO NRW Anwendung. Der Bürgermeister ist wegen des Wortlauts des § 50 Abs. 3 GO NRW, der allein auf „Ratsmitglieder“ abstellt, bei der Ausschussbesetzung nicht stimmberechtigt (§ 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW).

 

Für die Wahl der einzelnen Ausschussmitglieder sieht § 50 Abs. 3 GO NRW zwei verschiedene Möglichkeiten vor:

 

Soweit sich alle Ratsmitglieder auf einen zuvor von der Mehrheit eingebrachten einheitlichen Wahlvorschlag einigen, kann die Ausschussbesetzung durch einstimmige Annahme dieses Wahlvorschlages im Beschlusswege nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW erfolgen.

 

Widerspricht nur ein einziges Ratsmitglied dem Wahlvorschlag, bleibt das Verfahren nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW erfolglos und es sind Wahlvorschläge einzubringen, über die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl abzustimmen ist (§ 50 Abs. 3 Satz 2 GO NRW). Hierzu stellen die Fraktionen – ggf. auch gemeinsame Listen auf. Über diese Listen, auf den die von den Fraktionen vorgeschlagenen Bewerber namentlich und in fester Reihenfolge aufgeführt sind, wird anschließend durch Ratsbeschluss in einem Wahlgang abgestimmt. Die Wahlzahlen sind entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen für einen Wahlvorschlag zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind diese in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Sind auch diese gleich, so entscheidet das Los (§ 50 Abs. 3 GO NRW).

 

In der interfraktionellen Sitzung vom 5. August 2014 haben sich die Fraktionen zur Besetzung der 9 Ratsausschüsse je auf einen einheitlichen Wahlvorschlag grundsätzlich geeinigt.

 

Somit kann die Ausschussbesetzung durch einstimmige Annahme dieses Wahlvorschlages im Beschlusswege nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW erfolgen.

 

Wegen abschließender Beratung bzw. Festlegung in den einzelnen Fraktionen wurde vereinbart, dass am 20.08.2014 die Stadtratsfraktionen ihre Wahlvorschläge der Verwaltung vorlegen, damit rechtzeitig vor der Ratssitzung die gemeinsame Wahlvorschlagsliste erstellt, von den Fraktionsvertretern unterzeichnet und den Stadtratsfraktionen als Beschlussinhalt zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Beteiligung sachkundiger Bürger in den Ausschüssen

 

Nachdem der Rat die Anzahl der zu berücksichtigenden sachkundigen Bürger im Ausschuss festgelegt hat, sollte zur Vereinfachung bei dem Verteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer zunächst die vom Rat festgelegte Anzahl der Ratsmitglieder im Ausschuss berücksichtigt werden und danach erst die Anzahl der sachkundigen Bürger.

 

Zur Vermeidung von rechnerischen Schwierigkeiten sollte dabei jede Fraktion auf ihre Liste zunächst einen Block von Ratsmitgliedern und dann einen Block von sachkundigen Bürgern auf der jeweiligen Liste aufführen.

 

Sachkundige Einwohner (beratende Mitglieder)

 

Sachkundige Einwohner, die lediglich beratende Ausschussmitglieder werden, können entweder in einem Wahlgang auf den Fraktionslisten mit gewählt oder in einem gesonderten Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl bestimmt werden (§ 58 Abs. 4 GO NRW).

 

Bürgermeister Winkens verweist auf den von allen Fraktionen unterzeichneten gemeinsamen Wahlvorschlag und stellt fest, dass weitere Wahlvorschläge nicht vorliegen.