Nachtrag: 21.08.2014 Nummer 1
Sitzung: 21.08.2014 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB1/019/2014
Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 29.07.2014 zur
Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
In der konstituierenden Sitzung vom 25.06.2014 hat der
Rat die Bildung und die Zusammensetzung der Ausschüsse beschlossen.
Die Zusammensetzung der 9 Ausschüsse ist der Anlage zu
entnehmen.
Für die Ausschussbesetzung findet das Zählverfahren
nach Hare/Niemeyer gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 GO NRW Anwendung. Der Bürgermeister ist wegen des Wortlauts des § 50 Abs. 3 GO NRW, der allein auf
„Ratsmitglieder“ abstellt, bei der Ausschussbesetzung nicht stimmberechtigt (§ 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW).
Für die Wahl der einzelnen Ausschussmitglieder sieht §
50 Abs. 3 GO NRW zwei verschiedene Möglichkeiten vor:
Soweit sich alle Ratsmitglieder auf einen zuvor von
der Mehrheit eingebrachten einheitlichen Wahlvorschlag einigen, kann die
Ausschussbesetzung durch einstimmige Annahme dieses Wahlvorschlages im
Beschlusswege nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW erfolgen.
Widerspricht nur ein einziges Ratsmitglied dem
Wahlvorschlag, bleibt das Verfahren nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW erfolglos
und es sind Wahlvorschläge einzubringen, über die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
abzustimmen ist (§ 50 Abs. 3 Satz 2 GO NRW). Hierzu stellen die Fraktionen – ggf.
auch gemeinsame Listen auf. Über diese Listen, auf den die von den Fraktionen
vorgeschlagenen Bewerber namentlich und in fester Reihenfolge aufgeführt sind,
wird anschließend durch Ratsbeschluss in einem Wahlgang abgestimmt. Die
Wahlzahlen sind entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen für einen
Wahlvorschlag zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen zu verteilen. Jedem
Wahlvorschlag werden so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen
ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind diese in der Reihenfolge
der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Sind auch diese gleich, so
entscheidet das Los (§ 50 Abs. 3 GO NRW).
In der interfraktionellen Sitzung vom 5. August 2014
haben sich die Fraktionen zur Besetzung der 9 Ratsausschüsse je auf einen
einheitlichen Wahlvorschlag grundsätzlich geeinigt.
Somit kann die Ausschussbesetzung durch einstimmige Annahme dieses
Wahlvorschlages im Beschlusswege
nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW erfolgen.
Wegen abschließender Beratung bzw. Festlegung in den einzelnen
Fraktionen wurde vereinbart, dass am 20.08.2014 die Stadtratsfraktionen ihre
Wahlvorschläge der Verwaltung vorlegen, damit rechtzeitig vor der Ratssitzung
die gemeinsame Wahlvorschlagsliste erstellt, von den Fraktionsvertretern
unterzeichnet und den Stadtratsfraktionen als Beschlussinhalt zur Verfügung gestellt
werden kann.
Beteiligung
sachkundiger Bürger in den Ausschüssen
Nachdem der Rat die Anzahl der zu berücksichtigenden
sachkundigen Bürger im Ausschuss festgelegt hat, sollte zur Vereinfachung bei
dem Verteilungsverfahren nach Hare/Niemeyer zunächst die vom Rat festgelegte
Anzahl der Ratsmitglieder im Ausschuss berücksichtigt werden und danach erst
die Anzahl der sachkundigen Bürger.
Zur Vermeidung von rechnerischen Schwierigkeiten
sollte dabei jede Fraktion auf ihre Liste zunächst einen Block von
Ratsmitgliedern und dann einen Block von sachkundigen Bürgern auf der
jeweiligen Liste aufführen.
Sachkundige
Einwohner (beratende Mitglieder)
Sachkundige Einwohner, die lediglich beratende
Ausschussmitglieder werden, können entweder in einem Wahlgang auf den
Fraktionslisten mit gewählt oder in einem gesonderten Wahlgang nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl bestimmt werden (§ 58 Abs. 4 GO NRW).
Bürgermeister Winkens verweist auf den von allen Fraktionen unterzeichneten gemeinsamen Wahlvorschlag und stellt fest, dass weitere Wahlvorschläge nicht vorliegen.