Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 12.08.2014 zur
Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW wird der Stadtverordnete
Roggen vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen
und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung kann in der Weise
vollzogen werden, dass der Bürgermeister dem Anwesenden bittet, sich von seinem
Sitz zu erheben und der Stadtverordnete sein Einverständnis mit folgender
Formel bekunden:
„Ich
verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Stadt Wassenberg erfüllen werde.
Der Bürgermeister stellt anschließend fest, dass das
Ratsmitglied damit in sein Amt eingeführt ist.
Dieser Tagesordnungspunkt entfällt, da der zu verpflichtende Stadtverordnete nicht anwesend ist.