Beschluss: zurückgestellt

Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 12.08.2014 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW wird der Stadtverordnete Roggen vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Die vorgeschriebene Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass der Bürgermeister dem Anwesenden bittet, sich von seinem Sitz zu erheben und der Stadtverordnete sein Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wassenberg erfüllen werde.

 

Der Bürgermeister stellt anschließend fest, dass das Ratsmitglied damit in sein Amt eingeführt ist.

 

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt, da der zu verpflichtende Stadtverordnete nicht anwesend ist.