Sitzung: 01.07.2010 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: FB4/072/2010
Der Rat nimmt Beschlussvorlage der Verwaltung vom 15.06.2010
zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Der Planungs- und Umweltausschuss hat am 27.05.2009
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 „Heckenstraße“ beschlossen.
Die vorgezogene Bürger- und Behördenbeteiligung wurde
durchgeführt.
Am 10.06.2010 hat der Planungs- und Umweltausschuss
die Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit dem Satzungsbeschluss wird zum Jahresende 2010
gerechnet.
Durch die Umlegung nach dem BauGB soll der
Bebauungsplan grundstücksrechtlich umgesetzt werden, in dem das Umlegungsgebiet
nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes neu gestaltet wird.
Für die Durchführung der Umlegung ist ein
selbständiger und unabhängiger Umlegungsausschuss der Stadt Wassenberg –
Ortschaft Effeld – zuständig. Er ist an keinerlei Weisungen gebunden. Der
Ausschuss besteht aus 5 Mitgliedern, die nicht bei der Stadt beschäftigt sein
dürfen:
1.
ein
Jurist als Vorsitzender,
2.
ein
Sachverständiger für Grundstücksbewertung,
3.
ein
Sachverständiger für Vermessungstechnik sowie
4.
u. 5. zwei
Stadtverordnete.
Die zu treffenden Entscheidungen werden von der
Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, die von der Verwaltung wahrgenommen
wird, vorbereitet. Die Geschäftsstelle ist organisatorisch dem Fachbereich
Planen und Bauen zugeordnet.
Ein Übersichtsplan ist als Anlage beigefügt.
Beschluss: (einstimmig)
Für den
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 78 „Heckenstraße“ wird eine Umlegung
gemäß § 45 BauGB angeordnet, die vom Umlegungsausschuss für die Ortschaft
Effeld durchzuführen ist.
Das
Umlegungsverfahren erhält die Nummer 27 „Heckenstraße“.