Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 16.06.2014 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW werden auch die Stellvertreter des Bürgermeisters vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die vorgeschriebene Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass die Stellvertreter/-innen des Bürgermeisters ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

 

„Ich verpflichte mich,

dass ich meine Aufgaben als stv. Bürgermeister

nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,

das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und

meine Pflichten zum Wohl der Stadt Wassenberg erfüllen werde.“

 

Die Verpflichtung wird durch Handschlag bekräftigt.

 

Sodann verpflichtet Bürgermeister Winkens den 1. stv. Bürgermeister Frank Winkens und den 2. stv. Bürgermeister Hermann Thissen.

 

Bürgermeister Winkens überreicht beiden stellv. Bürgermeistern einen Blumenstrauß.

 

Nach Durchführung der Verpflichtung wird von den Verpflichteten eine entsprechend vorbereitete Niederschrift unterzeichnet.

 

Anmerkung: Die Niederschriften sind der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.