Sitzung: 25.06.2014 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB2/015/2014
Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 16.06.2014 zur
Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW werden auch die
Stellvertreter des Bürgermeisters vom Bürgermeister eingeführt und in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung kann in der Weise
vollzogen werden, dass die Stellvertreter/-innen des Bürgermeisters ihr
Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich
verpflichte mich,
dass ich meine
Aufgaben als stv. Bürgermeister
nach bestem
Wissen und Können wahrnehmen,
das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und
meine
Pflichten zum Wohl der Stadt Wassenberg erfüllen werde.“
Die Verpflichtung wird durch Handschlag bekräftigt.
Sodann verpflichtet Bürgermeister Winkens den 1. stv. Bürgermeister Frank Winkens und den 2. stv. Bürgermeister Hermann Thissen.
Bürgermeister Winkens überreicht beiden
stellv. Bürgermeistern einen Blumenstrauß.
Nach Durchführung der Verpflichtung wird von den
Verpflichteten eine entsprechend vorbereitete Niederschrift unterzeichnet.
Anmerkung: Die Niederschriften sind der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.