Sitzung: 25.06.2014 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB2/013/2014
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 16.06.2014 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW werden die Ratsmitglieder vom
Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung kann in der Weise
vollzogen werden, dass der Bürgermeister die Anwesenden bittet, sich von den
Sitzen zu erheben und alle Stadtverordneten ihr Einverständnis mit folgender
Formel bekunden:
„Ich
verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Stadt Wassenberg erfüllen werde.
Der Bürgermeister stellt anschließend fest, dass die
Ratsmitglieder damit in ihr Amt eingeführt sind.
Die neu gewählten Mitglieder des Rates der Stadt
Wassenberg werden gemäß § 67 Abs. 3 GO
NW durch Bürgermeister Winkens in ihr Amt als Stadtverordnete eingeführt und
zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Bürgermeister Winkens bittet die Anwesenden, sich
von den Sitzen zu erheben und bittet die Stadtverordneten, ihr Einverständnis
durch Nachsprechen der folgenden Verpflichtungsformel zu bekunden:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wassenberg erfüllen werde.“
Bürgermeister Winkens heißt die Stadtverordneten
im Rat der Stadt Wassenberg herzlich willkommen.