Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 16.06.2014 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die vorgeschriebene Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass der Bürgermeister die Anwesenden bittet, sich von den Sitzen zu erheben und alle Stadtverordneten ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wassenberg erfüllen werde.

 

Der Bürgermeister stellt anschließend fest, dass die Ratsmitglieder damit in ihr Amt eingeführt sind.

 

Die neu gewählten Mitglieder des Rates der Stadt Wassenberg werden  gemäß § 67 Abs. 3 GO NW durch Bürgermeister Winkens in ihr Amt als Stadtverordnete eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Bürgermeister Winkens bittet die Anwesenden, sich von den Sitzen zu erheben und bittet die Stadtverordneten, ihr Einverständnis durch Nachsprechen der folgenden Verpflichtungsformel zu bekunden:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wassenberg erfüllen werde.“

                                   

Bürgermeister Winkens heißt die Stadtverordneten im Rat der Stadt Wassenberg herzlich willkommen.