Sitzung: 25.06.2014 Rat der Stadt Wassenberg
Vorlage: MV/FB2/011/2014
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 16.06.2014 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Gemäß
§ 58 (5) GO NRW ist die Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden
Ausschussvorsitze wie folgt geregelt:
„Haben
sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt und wird
dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder widersprochen, so
bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden und die stellvertretenden
Ausschussvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden
stimmberechtigten Ratsmitglieder. Soweit eine Einigung nicht zustande kommt,
werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen
zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1,
2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei
gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat.
Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der
Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden. Scheidet ein
Ausschussvorsitzender während der Wahlzeit aus, bestimmt die Fraktion, der er
angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger. Die Sätze 1 bis 5 gelten für
stellvertretende Vorsitzende entsprechend.“
Unter
der Voraussetzung, dass die zurzeit bestehenden Ausschüsse (hier: § 10 der
Hauptsatzung i.V.m. § 3 der Zuständigkeitsordnung) auch in der kommenden
Wahlzeit des Stadtrates wieder gebildet werden, findet das „Zugreifverfahren“
für folgende Ausschüsse Anwendung:
Rechnungsprüfungsausschuss
Wahlprüfungsausschuss
Personalausschuss
Bauausschuss
Wirtschaftsförderungs- und
Grundstücksausschuss
Planungs- und Umweltausschuss
Kultur- und Sportausschuss
Schulausschuss
Sozial- und Jugendausschuss
Hinweis: Für die Verteilung des Ausschussvorsitzes im
Haupt- und Finanzausschuss findet § 58 Abs. 5 keine Anwendung; maßgebend ist
die Regelung gemäß § 57 Abs. 3 GO NRW wie folgt:
„Den Vorsitz im
Hauptausschuss führt der Bürgermeister. Er hat Stimmrecht im Hauptausschuss.
Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des
Vorsitzenden.“
Im
Hinblick auf die Verteilung und Zuteilung der stellvertretenden
Ausschussvorsitze sollte der Rat zuvor entscheiden, ob das Höchstzahlverfahren
fortgesetzt oder von vorn begonnen werden soll.
Aufgrund der Zusammensetzung des Stadtrates ergibt
sich folgende Höchstzahlenberechnung:
Teiler |
CDU 18 |
SPD 11 |
FDP 2 |
Bündnis 90 / Die Grünen 3 |
Die Linke 2 |
1 |
(1) 18,00 |
(2) 11,00 |
2,00 |
LE (9) 3,00 |
2,00 |
2 |
(3) 9,00 |
(5) 5,50 |
1,00 |
1,50 |
1,00 |
3 |
(4) 6,00 |
(7) 3,67 |
0,67 |
1,00 |
0,67 |
4 |
(6) 4,50 |
2,75 |
0,50 |
0,75 |
0,50 |
5 |
(8) 3,60 |
2,20 |
0,40 |
0,60 |
0,40 |
6 |
LE (9) 3,00 |
1,83 |
0,33 |
0,50 |
0,33 |
7 |
2,57 |
1,57 |
0,28 |
0,43 |
0,28 |
Bürgermeister Winkens verliest das Schreiben der SPD-Fraktion, der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion „Die Linke“ vom 25.06.2014 über
den Zusammenschluss gem. § 58 Abs. 5 GO NRW (Anlage 9).
Stadtverordneter Dohmen erklärt, dass die CDU-Fraktion und die
FDP-Fraktion sich ebenfalls zum Zwecke des gemeinsamen Zugriffs nach § 58 Abs.
5 GO NRW geeinigt haben.
Danach ergibt sich die nachstehende Höchstzahlenberechnung:
Teiler |
CDU FDP 20 |
SPD Bündnis 90/Die Grünen Die Linke 16 |
1 |
(1) 20,00 |
(2) 16,00 |
2 |
(3) 10,00 |
(4) 8,00 |
3 |
(5) 6,67 |
(6) 5,33 |
4 |
(7) 5,00 |
LE (8) 4,00 |
5 |
LE (8) 4,00 |
3,20 |
Beschluss: (einstimmig)
Bezüglich Verteilung und Zuteilung der
stellvertretenden Ausschussvorsitze wird festgelegt, dass das
Höchstzahlverfahren von vorne begonnen wird.
Die Ausschussvorsitze werden nach
entsprechender Bestimmung durch die Fraktionen wie folgt zugeteilt:
|
Ausschuss |
Vorsitz |
1. |
Planungs- und Umweltausschuss |
CDU |
2. |
Bauausschuss |
SPD |
3. |
Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss |
CDU |
4. |
Personalausschuss |
SPD |
5. |
Schul-, Sozial- und Jugendausschuss |
CDU |
6. |
Kultur- und Sportausschuss |
SPD |
7. |
Rechnungsprüfungsausschuss |
CDU |
8. |
Wahlprüfungsausschuss |
CDU* |
*) Anmerkung: Die Zuteilung erfolgte durch
Losentscheid.
Die stellvertretenden
Ausschussvorsitze werden nach
entsprechender Bestimmung durch die Fraktionen wie folgt zugeteilt:
|
Ausschuss |
stellvertretender Vorsitz |
1. |
Planungs- und Umweltausschuss |
CDU |
2. |
Bauausschuss |
SPD |
3. |
Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss |
CDU |
4. |
Personalausschuss |
SPD |
5. |
Schul-, Sozial- und Jugendausschuss |
CDU |
6. |
Kultur- und Sportausschuss |
SPD |
7. |
Rechnungsprüfungsausschuss |
CDU |
8. |
Wahlprüfungsausschuss |
CDU* |
*) Anmerkung: Die Zuteilung erfolgte durch
Losentscheid.