Sitzung: 25.06.2014 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: MV/FB2/010/2014
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 16.06.2014 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Gemäß § 10 der Hauptsatzung i.V.m § 3 der Zuständigkeitsordnung hat der
Rat nachstehend aufgeführte Ausschüsse gebildet und besetzt:
1. Haupt- und Finanzausschuss 19 Stadtverordnete
2. Rechnungsprüfungsausschuss 15 Stadtverordnete
3. Wahlprüfungsausschuss 15 Mitglieder
8 Stadtverordnete
7 sachkundige Bürger
1 beratendes Mitglied (§ 58 Abs. 1 GO NRW)
4. Personalausschuss 15 Mitglieder
8 Stadtverordnete
7 sachkundige Bürger
1 beratendes Mitglied (§ 58 Abs. 1 GO NRW)
5. Bauausschuss 15 Mitglieder
8 Stadtverordnete
7 sachkundige Bürger
1 beratendes Mitglied
1 beratendes Mitglied (§ 58 Abs. 1 GO NRW)
6. Wirtschaftsförderungs- und 15 Mitglieder
Grundstücksausschuss
8 Stadtverordnete
7 sachkundige Bürger
1 beratendes Mitglied (§ 58 Abs. 1 GO NRW)
7. Planungs- und Umweltausschuss 19 Mitglieder
10
Stadtverordnete
9 sachkundige Bürger
1 beratendes Mitglied
8. Kultur- und Sportausschuss 15 Mitglieder
8 Stadtverordnete
7 sachkundige Bürger
1 beratendes Mitglied (§ 58 Abs. 1 GO NRW)
4 beratende Mitglieder
(Heimatverein
Wassenberg, Heimating Myhl, Stadtsportverband, örtl. Sachverständiger
aus dem
Bereich der Denkmalpflege)
9. Schulausschuss 15 Mitglieder
8 Stadtverordnete
7 sachkundige Bürger
1 beratendes Mitglied (§ 58 Abs. 1 GO NRW)
beratend
je 1 Vertreter der Kath. und Ev. Kirche
10. Sozial- und Jugendausschuss 15 Mitglieder
8 Stadtverordnete
7 sachkundige Bürger
1 beratendes Mitglied (§ 58 Abs. 1 GO NRW)
3 beratende Mitglieder
(Städt.
Jugendfreizeiteinrichtung sowie
je
1 Vertreter der Kath. u. Ev. Kirche)
Die Festlegung der zu bildenden Ausschüsse erfolgt durch Ratsbeschluss
mit einfacher Mehrheit. Dabei hat der Bürgermeister Stimmrecht.
Nach der Entscheidung, welche Ausschüsse gebildet werden sollen, ist
gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 GO NRW mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder
die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse zu regeln. Mit Blick auf
die Entscheidungsfähigkeit der Ausschüsse sollte eine ungerade Zahl bei der
Anzahl der Ausschussmitglieder Berücksichtigung finden. Diese Beschlüsse über
die Zusammensetzung und die Befugnisse der Ausschüsse treffen alleine die
Ratsmitglieder.
Der Bürgermeister hat hier kein Stimmrecht.
Anmerkung:
a)
Der Wahlausschuss wird nach dem
KWahlG erst vor der Komm.-Wahl gebildet.
b) In Abstimmung mit dem Vorsitzenden der
Umlegungsausschüsse wird die Bildung und Neubesetzung der v.g. Gremien in der
nächsten Ratssitzung erfolgen
Bürgermeister Winkens teilt mit, dass in der
interfraktionelle Sitzung festgelegt worden sei, den Schulausschuss mit dem Sozial-
und Jugendausschuss zusammenlegen, so dass künftig 9 Ausschüsse zu besetzen
seien.
In Folgenden beantragt Stadtverordneter Dohmen
die Ausschüsse mit einer bisherigen Sitzanzahl von 19 Mitgliedern (Haupt- und
Finanzausschuss und Planungs- und Umweltausschuss) zukünftig auf 21 Mitglieder
zu erhöhen sowie die Ausschüsse mit einer Sitzanzahl von 15 Mitgliedern (alle
anderen Ausschüsse) auf 17 Mitglieder zu erhöhen.
Bürgermeister Winkens erklärt, dass außerdem
darüber zu entscheiden sei, ob die Ausschüsse, wie bisher, mit einem
Stadtverordneten mehr als sachk. Bürger besetzt werden sollen.
Stadtverordneter Dohmen schlägt vor, die
bisherige Regelung beizubehalten.
Sodann lässt Bürgermeister Winkens abstimmen.
1. Beschluss: (einstimmig)
Festlegung
der Ausschüsse:
1.
Haupt- und Finanzausschuss
2.
Rechnungsprüfungsausschuss
3.
Wahlprüfungsausschuss
4.
Personalausschuss
5.
Bauausschuss
6.
Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschuss
7.
Planungs- und Umweltausschuss
8.
Kultur- und Sportausschuss
9.
Schul-, Sozial- und Jugendausschuss *)
*)Anmerkung:
Der Schulausschuss und der Sozial-
und Jugendausschuss werden zusammengelegt zu einem Ausschuss.
2. Beschluss: (19
Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen)
Die
Ausschüsse, die bisher 19 Mitglieder haben werden auf 21 Mitglieder erhöht. Die
Ausschüsse mit 15 Mitgliedern werden auf 17 Mitglieder erhöht.
Anmerkung: Der Bürgermeister hat an der
Abstimmung nicht teilgenommen
3. Beschluss: (einstimmig)
In den
Ausschüssen erhalten die Stadtverordneten mindestens ein Mandat mehr als die
sachkundigen Bürger.
Demnach
setzen sich die Ausschüsse zukünftig wie folgt zusammen:
1.
Haupt- und Finanzausschuss 21
Stadtverordnete
2.
Rechnungsprüfungsausschuss 17
Stadtverordnete
3.
Wahlprüfungsausschuss 17
Mitglieder
9 Stadtverordnete
8 sachkundige Bürger
4.
Personalausschuss 17
Mitglieder
9 Stadtverordnete
8 sachkundige Bürger
5.
Bauausschuss 17
Mitglieder
9 Stadtverordnete
8 sachkundige Bürger
1 sachkundiger Einwohner (beratend)
6.
Wirtschaftsförderungs- und 17
Mitglieder
Grundstücksausschuss
9 Stadtverordnete
8
sachkundige Bürger
7.
Planungs- und Umweltausschuss 21
Mitglieder
11
Stadtverordnete
10
sachkundige Bürger
1
sachkundiger Einwohner (beratend)
8.
Kultur- und Sportausschuss 17
Mitglieder
9 Stadtverordnete
8 sachkundige Bürger
4 sachkundige
Einwohner (beratend)
(Heimatverein
Wassenberg, Heimatring Myhl, Stadtsportverband,
örtl. Sachverständiger aus dem Bereich der
Denkmalpflege)
9.
Schul-, Sozial- und 17
Mitglieder
Jugendausschuss 9 Stadtverordnete
8
sachkundige Bürger
3 sachkundige Einwohner (beratend)
(je 1 Vertreter der Kath. und Ev. Kirche
1 Vertreter der städt.
Jugendfreizeiteinrichtung)
Anmerkung: Der Bürgermeister hat an der
Abstimmung nicht teilgenommen