Sitzung: 25.06.2014 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 16
Vorlage: MV/FB2/008/2014
Der Rat nimmt die
Mitteilungsvorlage der Verwaltung vom 16.06.2014 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Gemäß § 67 GO NRW in Verbindung mit § 17 Abs. 1 der Hauptsatzung wählt
der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache einen
ersten und einen zweiten ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie
vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der
Repräsentation.
Die Wahl erfolgt unter der Sitzungsleitung des hauptamtlichen
Bürgermeisters.
Bei der Wahl wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt.
Zur Ermittlung des Wahlergebnisses sind die Wahlstellen gemäß § 67 Abs.
2 GO NRW auf die Wahlvorschläge (Eine Frist für die Einreichung der
Vorschlagslisten sieht das Gesetz nicht vor !) der Fraktionen und Gruppen des
Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch
Teilung der auf die Wahlvorschlage entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3
usw. ergeben (d’Hondt). 1. Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster
Stelle des Wahlvorschlags steht, 2. Stellvertreter, wer an vorderster noch
nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die
zweite Höchstzahl entfällt.
Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine
Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu
ziehende Los.
Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist
gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein
Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der
nächsten Höchstzahl.
Auch können mehrere Fraktionen einen gemeinsamen
Wahlvorschlag einreichen, um die Chancen für die von ihnen vorgeschlagenen
Kandidaten zu vergrößern (vergl. Kommentar von Rehn/Cronauge zu § 67 Abs. 2 GO
NRW).
Das Gesetz schweigt darüber, ob auch ein einheitlicher
Vorschlag für die Wahl der Stellvertreter eingereicht werden darf, auf den sich
alle Ratsmitglieder vorher geeinigt haben (wie dies z. B. für die Besetzung der
Ausschüsse und die Verteilung der Ausschussvorsitze ausdrücklich vorgesehen
ist; vgl. §§ 50 Abs. 3 Satz 1, 58 Abs. 5 Satz 1 GO NRW). Die Frage dürfte
jedoch zu bejahen sein. Ein solcher Wahlvorschlag führt allerdings nur dann zu
einer wirksamen Wahl der Stellvertreter, wenn er mit den Stimmen aller in der
Sitzung anwesenden Stadtverordneten ohne Einschränkung angenommen wird. Auf
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen kommt es dabei nicht an. Wird jedoch
nur eine Gegenstimme abgegeben, ist die Wahl der Stellvertreter gescheitert.
Als dann muss der Rat über die von den verschiedenen Vorschlagsberechtigten
vorzulegenden Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem
Wahlgang geheim abstimmen.
Bei der Abstimmung dürfen auch diejenigen
Stadtverordneten mitwirken, die als Kandidaten für das Amt der Stellvertreter
des Bürgermeisters vorgeschlagen sind, da das Mitwirkungsverbot des § 31 GO NRW
bei Wahlen in ein Ehrenamt nicht gilt (§ 31 Abs. 3 Nr. 2). Jedes Mitglied des
Rates darf sich also auch selbst die Stimme geben.
Der Bürgermeister wählt bei der Wahl der
ehrenamtlichen Stellvertreter mit (§ 40 Abs. 2 GO NRW).
Bei der Durchführung der Verhältniswahl darf auf dem
Stimmzettel jeweils nur ein Vorschlag (wenn
mehrere Wahlvorschläge vorliegen) angekreuzt werden. Eine Kennzeichnung des
Stimmzettels mit den Worten „Ja“ oder „Nein“ führt ebenfalls zur Ungültigkeit
der Stimme. Beides führt im Wahlverfahren nicht zum Vorliegen einer
Gegenstimme.
Die Verwaltung wird in der konstituierenden
Ratssitzung vorbereitete Stimmzettel mit den vor der Sitzung eingereichten Listen (Wahlvorschläge) bereithalten.
Die Stadtverordneten werden vom Bürgermeister in
alphabethischer Reihenfolge zur geheimen Wahl aufgerufen. Nach Erhalt des
Stimmzettels sind in der Wahlkabine die Entscheidungen zu treffen, der
Stimmzettel zu falten und dieser in die Urne zu werfen.
Die vorher bestimmten Stimmzähler (z. B. 3
Stadtverordnete verschiedener Fraktionen) werden nach Abschluss der Wahl, die
auf jeden Stimmzettel getroffene Entscheidung bekannt gegeben.
Nach Abschluss der Zählung wird das Wahlergebnis durch
den Bürgermeister wie folgt bekanntgegeben:
… gültige Stimmen für den Wahlvorschlag …
… gültige Stimmen für den Wahlvorschlag …
… ungültige Stimmen für den Wahlvorschlag …
… Enthaltungen.
Gewählt sind
somit
zum/zur 1. stellvertretenden
Bürgermeister/in …
zum/zur 2. stellvertretenden
Bürgermeister/in …
Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen
findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom
Bürgermeister zu ziehende Los.
Der Bürgermeister befragt die Gewählten, ob sie die
Wahl annehmen. Wird dies von beiden gewählten Stadtverordneten bejaht, ist die
Wahl abgeschlossen.
Durch Bürgermeister Winkens wird mitgeteilt,
dass die CDU-Fraktion mit Schreiben vom (Anlage 6) den Stadtverordneten Frank
Winkens für das Amt des ersten stellv. Bürgermeisters und den Stadtverordneten
Ingo Ramakers für das Amt des zweiten stellv. Bürgermeisters vorgeschlagen habe.
Seitens der SPD-Fraktion wurde mit Schreiben
vom 23.06.2014 (Anlage 7) der
Stadtverordnete Hermann Thissen für das
Amt des stellv. Bürgermeisters vorgeschlagen.
Vor Durchführung der geheimen Wahl erläutert
Bürgermeister Winkens den Verfahrensablauf und stellt fest, dass von den
Fraktionen die folgenden Stimmzähler benannt wurden:
CDU-Fraktion Stadtverordneter
Klaus-Werner Leutner
SPD-Fraktion Stadtverordneter
Bärbel Stangier
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Stadtverordneter Robert Seidl
Danach werden die Stadtverordneten durch den
Bürgermeister in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und die Stimmzettel
ausgegeben.
Nach Durchführung der geheimen
Wahl gibt Bürgermeister Winkens als Wahlergebnis bekannt, dass 20 Stimmen für den Wahlvorschlag der CDU-
Fraktion und 16 Stimmen für den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion abgegeben
worden seien und somit
a)
der Stadtverordnete Frank Winkens zum ersten
stellv. Bürgermeister und
b)
der Stadtverordnete Hermann Thissen zum
zweiten stellv. Bürgermeister
gewählt sind.
Mit Dank für das Vertrauen
erklären beide Bewerber auf Nachfrage des Bürgermeisters, dass sie die Wahl
annehmen.