Sitzung: 15.05.2014 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: BV/FB4/027/2014
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung vom 29.04.2014 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt
Wassenberg hat am 12. März 2014 beschlossen, mit dem Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 81 „Nautikstraße“ die öffentliche Auslegung
gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen; dies erfolgte konkret im
Zeitraum vom 24. März bis 25. April 2014.
Nachfolgende Anregungen und Bedenken wurden im Rahmen
der öffentlichen Auslegung vorgebracht:
Nr. 01 EBV GmbH Hückelhoven vom 01.04.2014 (Anlage 2)
Nr. 02 Erftverband, Bergheim, vom 04.04.2014 (Anlage
3)
Nr. 03 Kreis Heinsberg vom 28.04.2014 (Anlage 4)
Nr. 04 Privat 01 vom 22.04.2014 (Anlage 5)
Nr. 05 Privat 02 vom 16.04.2014 (Anlage 6)
Nr. 06 Privat 03 vom 22.04.2014 (Anlage 7)
Nr. 07 Privat 04 vom 21.04.2014 (Anlage 8)
Als Anlage 9 ist der Durchführungsvertrag zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 81 „Nautikstraße“ beigefügt.
Als Anlage 1 ist der Kurzinhalt der vorgebrachten
Anregungen und Bedenken einschl. der Beschlussvorschläge der Verwaltung
beigefügt.
Als weitere Anlagen für den Satzungsbeschluss wird auf
nachfolgende Unterlagen verwiesen.
1. Verkleinerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
mit Zechengelände (Anlage 10)
2. Textliche Festsetzungen (Anlage 11)
3. Begründung (Anlage 12)
Beschluss: (einstimmig)
a)
Mit
Hinweis auf die beigefügte Auflistung (Anlage 6) als Ergebnis der vorgebrachten
Anregungen und Bedenken im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung
gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird den aufgelisteten
Beschlussvorschlägen der Verwaltung zugestimmt.
b) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 81
„Nautikstraße“ wird in der Fassung der Ratsentscheidung vom 15. Mai 2014 gem. §
10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.