Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 29.04.2014 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg hat am 12. März 2014 beschlossen, mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 81 „Nautikstraße“ die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen; dies erfolgte konkret im Zeitraum vom 24. März bis 25. April 2014.

 

Nachfolgende Anregungen und Bedenken wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht:

 

Nr. 01 EBV GmbH Hückelhoven vom 01.04.2014 (Anlage 2)

Nr. 02 Erftverband, Bergheim, vom 04.04.2014 (Anlage 3)

Nr. 03 Kreis Heinsberg vom 28.04.2014 (Anlage 4)

Nr. 04 Privat 01 vom 22.04.2014 (Anlage 5)

Nr. 05 Privat 02 vom 16.04.2014 (Anlage 6)

Nr. 06 Privat 03 vom 22.04.2014 (Anlage 7)

Nr. 07 Privat 04 vom 21.04.2014 (Anlage 8)

 

Als Anlage 9 ist der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 81 „Nautikstraße“ beigefügt.

 

Als Anlage 1 ist der Kurzinhalt der vorgebrachten Anregungen und Bedenken einschl. der Beschlussvorschläge der Verwaltung beigefügt.

 

Als weitere Anlagen für den Satzungsbeschluss wird auf nachfolgende Unterlagen verwiesen.

 

1. Verkleinerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Zechengelände (Anlage 10)

2. Textliche Festsetzungen (Anlage 11)

3. Begründung (Anlage 12)


Beschluss:          (einstimmig)

 

 


a)        Mit Hinweis auf die beigefügte Auflistung (Anlage 6) als Ergebnis der vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird den aufgelisteten Beschlussvorschlägen der Verwaltung zugestimmt.

 

b)       Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 81 „Nautikstraße“ wird in der Fassung der Ratsentscheidung vom 15. Mai 2014 gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.