Sitzung: 10.06.2010 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: FB4/062/2010
Sachverhalt:
Der Eigentümer des
Grundstückes Gemarkung Birgelen, Flur 10, Flurstück 5, beabsichtigt ein
Einfamilienhaus nordwestlich des Hauses Krafelder Straße 34 zu errichten. Eine
Bebauung ist jedoch aufgrund der Lage im Außenbereich und Landschaftsschutz
derzeit nicht möglich.
Es wird daher
vorgeschlagen, für den Bereich eine Ergänzungssatzung aufzustellen, die des
Weiteren Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubare
Grundstücksfläche sowie Ausgleichsmaßnahmen enthalten soll. Weitere
vertragliche Regelungen mit der Stadt können getroffen werden.
Die Satzung wird vom
Grundstückseigentümer auf eigene Kosten erstellt.
Ein Übersichtsplan mit
dem künftigen Geltungsbereich der Ergängzungssatzung ist als Anlage beigefügt.
Stadtverordneter
Jennissen stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt bis zur nächsten
Ratssitzung zurückzustellen. Bis dahin solle die Verwaltung prüfen, ob der
Antrag Aussicht auf Erfolg habe und ob evtl. ein Präzedenzfall geschaffen werde.
Stadtverordneter
Kluth erklärt, dass dieser Antrag bereits in der Vergangenheit schon einmal
abgelehnt wurde und stellt den Antrag über den Tagesordnungspunkt heute zu
entscheiden.
Stadtkämmerer
Darius stellt klar, dass er als zuständiger Dezernent die Beschlussvorlage
nicht unterzeichnet habe, da im vorliegenden Fall auch nicht ansatzweise ein
öffentliches Interesse daran bestehen kann, dass mit dem öffentlich-rechtlichen
Instrument der Bauleitplanung einem einzelnen Grundstückseigentümer ein im Außenbereich
liegendes Grundstück mit einem Wert von 2,70 €/qm zu einem Baugrundstück mit
einem Wert von 85,00 €/qm aufgewertet werde, zumal auf dem Immobilienmarkt in
der Stadt ausreichend Grundstücke in unterschiedlichen Preisklassen zum Erwerb
zur Verfügung stehen.
Bürgermeister
Winkens erklärt, dass solche Anträge generell vom Ausschuss bzw. Rat zu
entscheiden sind und nicht von der Verwaltung.
Ausschussvorsitzender
Dohmen bittet die Verwaltung zu prüfen, wo sich im Stadtgebiet ähnliche Fälle
befinden.
Stadtverordneter
Kluth erklärt, dass der alte Vorgang mit aufgenommen werden müsse.
Ausschussvorsitzender
Dohmen fasst nun die Anträge wie folgt zusammen:
Der Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Ratssitzung zurückgestellt. Die
Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat.
Des Weiteren sollen alle ähnlich gelagerten Fälle ermittelt sowie der alte
Vorgang beigefügt werden.
Beschlussvorschlag des Ausschusses: (einstimmig)
Der Tagesordnungspunkt wird bis zur nächsten Ratssitzung zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Des Weiteren sollen Beispiele von Ergänzungssatzungen, ähnliche Fälle von Bebauungswünschen sowie der Vorgang der seinerzeitigen Bauvoranfrage vorgelegt werden.