Sitzung: 10.06.2010 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3
Vorlage: FB4/065/2010
Sachverhalt:
Mit
Datum vom 12.05.2010 beantragt die Firma Energiekontor AG, Krefeld, die
Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Konzentrationszone zur
Windenergienutzung (Anlage 1). Der Antrag wurde bereits mit Datum vom
18.05.2010 den Fraktionen zur Kenntnis gegeben.
Die
Firma beabsichtigt die Errichtung von bis zu zwei Windenergieanlagen mit 2-3 MW
Leistung zwischen der L 117 und dem Gewerbegebiet Forst / Eulenbusch gemäß dem
Lageplan der Firma (siehe Anlage 2).
Die
Stadt hat bereits im Jahre 2004 im Rahmen eines 19. Änderungsverfahrens des
Flächennutzungsplanes durch ein Fachbüro das Stadtgebietes auf potentielle
Eignungsflächen untersuchen lassen. Aufgrund der Ausschlusskriterien, wie
notwendige Abstände zu Wohnbebauungen, Restriktionsflächen etc. konnte keine geeignete
Fläche gefunden werden.
Der
Planungs- und Umweltausschuss hat deshalb am 10.01.2006 beschlossen, das
Verfahren einzustellen. Demgemäß wurde deshalb im Flächennutzungsplan keine
Konzentrationsfläche dargestellt. Der Auszug aus der Niederschrift mit
umfangreicher Sachverhaltsdarstellung ist als Anlage 3 beigefügt. Anfragen potentieller
Bauherren von Windenergieanlagen wurden somit seitdem immer abgelehnt, mit der
Begründung, dass im Stadtgebiet Wassenberg keine geeignete Fläche zur Verfügung
steht.
Um
dennoch einen Beitrag zur regenerativen Energieerzeugung zu leisten, wurde u.a.
die Biogasanlage gebaut.
Aufgrund
des Antrages der Firma Energiekontor ergeben sich nach Meinung der Verwaltung
zwei Möglichkeiten:
A: Auf die Darstellung einer
Konzentrationsfläche für Windenergieanlagen bzw.
eine neue Untersuchung des
Stadtgebietes auf potentielle Eignungsfläche wird
verzichtet. Es wird auf das
seinerzeit durchgeführte 19. Änderungsverfahren
zum Flächennutzungsplan verwiesen.
Anträge auf Errichtung von Wind-
energieanlagen werden deshalb auch
weiterhin abgelehnt.
Es verbleibt das „Restrisiko“, dass
ein Antragsteller u.U. in einem gerichtlichen
Streitverfahren nachweisen kann,
dass den privilegierten Vorhaben keine
öffentlichen Belange entgegenstehen
und die Errichtung einzelner Wind-
energieanlagen an unterschiedlichen
Stellen im Stadtgebiet möglich wäre.
B: Dem Antrag auf Darstellung einer
Konzentrationsfläche wird entsprochen und
der Standort zwischen L 117 und
Eulenbusch/Gewerbegebiet Forst erneut auf
eine Eignung, auf Kosten der Antragsteller,
untersucht.
Sollten nach einer durchgeführten
Untersuchung keine Belange gegen den
Standort sprechen und es könnten
mindestens zwei Windenergieanlagen
errichtet werden, wäre die
Errichtung weiterer Anlagen im Stadtgebiet ausge-
schlossen.
Beim derzeitigen Stand der Technik
ist davon auszugehen, dass mit einer
Gesamthöhe einer einzelnen Windenergieanlage von ca. 150
m zu rechnen ist.
Stadtverordneter Kluth erklärt, dass in der Vergangenheit
bereits ein Antrag am gleichen Standort abgelehnt wurde. Solche
Windenergieanlagen passen nicht ins Stadtgebiet, da die Abstände zur
Wohnbebauung einfach zu gering seien.
Sachkundiger Bürger Poniewas ergänzt, dass gemäß
Windenergieerlass die neue Abstandsempfehlung 1.500 m betrage und somit die Bürger
durch die beantragte Konzentrationsfläche erheblich belastet würden. Des
Weiteren passt eine solche Anlage nicht in das Tourismuskonzept der Stadt.
Stadtverordneter Seidel befürwortet eine solche
Konzentrationsfläche.
Stadtverordneter Jennissen stellt den Antrag, nur den 1.
Satz der Alternative A des Beschlussvorschlages zu beschließen.
Ausschussvorsitzender Dohmen lässt nun über den Antrag
abstimmen.
Beschluss des Ausschusses: (16
Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)
Dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer
Konzentrationszone zur Windenergienutzung wird nicht entsprochen.