Sitzung: 10.06.2010 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/058/2010
Sachverhalt:
Der
Bebauungsplan Nr. 48 „Am Stadtrain“ ist seit dem Jahre 2000 rechtsverbindlich.
Eine
Erschließung und Bebauung hat bisher nicht stattgefunden. Dies hängt zum einen
mit den Eigentumsverhältnissen zusammen, da der gesamte Bereich einem
Eigentümer gehört.
Zum
anderen verläuft durch den südlichen Bereich des Plangebietes eine geologische
Störung („Ausbiss des Kleingladbacher Sprungs“).
Von
der Bergschädenabteilung des ehemaligen Bergbautreibenden wurde auf Anfrage
eines Interessenten mitgeteilt, dass der Verlauf der Ausbisslinie der
geologischen Störung einschl. einer Sicherheitszone von 10 m links und rechts
von einer Bebauung freigehalten werden sollte (siehe Anlage 1). Diese
Erkenntnisse existieren bei der Aufstellung des Bebauungsplanes noch nicht.
Der
v.g. Grundstücksinteressent beantragt deshalb den Bebauungsplan auf eigene
Kosten zu ändern und den Bereich der geplanten Bebauung nach Norden zu
verschieben und in den südlichen Bereich der geologischen Störung die bisher
festgesetzten Stellplätze und den Spielplatz zu verlagern. Des Weiteren ist
vorgesehen, die Geschossigkeit auf zwei Vollgeschosse zu begrenzen.
Ein
Erschließungsvertrag wird im weiteren Verfahren erstellt. Dieser soll neben der
Kanal- und Straßenerschließung auch die Herrichtung des Fußweges zwischen der
Straße Am Stadtrain und dem Alten Kirchpfad und die Übertragung der Flächen auf
die Stadt beinhalten.
Ein Übersichtsplan ist als
Anlage 2 beigefügt.
Aus der Anlage 3 sind
die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 48 „Am Stadtrain“, in der
Anlage 4 die geplanten Änderungen ersichtlich.
Stadtverordneter Trzinski erkundigt sich, ob der Fußweg von
der Straße Alter Kirchpfad zur Straße Am Stadtrain erhalten bleibt.
Stadtkämmerer Darius erklärt, dass die Fertigstellung des
Fußweges in den Erschließungsvertrag aufgenommen werde.
Stadtplaner Beeck führt aus, dass im Entwurf der
Bebauungsplanänderung des Weg als öffentliche Verkehrsfläche dargestellt ist.
Beschluss des Ausschusses: (einstimmig)
Der Bebauungsplan Nr. 48 „Am Stadtrain“ wird in einem 1. Änderungsverfahren gemäß § 13 A BauGB geändert. Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB durchzuführen.