Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 48 „Am Stadtrain“ ist seit dem Jahre 2000  rechtsverbindlich.

Eine Erschließung und Bebauung hat bisher nicht stattgefunden. Dies hängt zum einen mit den Eigentumsverhältnissen zusammen, da der gesamte Bereich einem Eigentümer gehört.

 

Zum anderen verläuft durch den südlichen Bereich des Plangebietes eine geologische Störung („Ausbiss des Kleingladbacher Sprungs“).

Von der Bergschädenabteilung des ehemaligen Bergbautreibenden wurde auf Anfrage eines Interessenten mitgeteilt, dass der Verlauf der Ausbisslinie der geologischen Störung einschl. einer Sicherheitszone von 10 m links und rechts von einer Bebauung freigehalten werden sollte (siehe Anlage 1). Diese Erkenntnisse existieren bei der Aufstellung des Bebauungsplanes noch nicht.

Der v.g. Grundstücksinteressent beantragt deshalb den Bebauungsplan auf eigene Kosten zu ändern und den Bereich der geplanten Bebauung nach Norden zu verschieben und in den südlichen Bereich der geologischen Störung die bisher festgesetzten Stellplätze und den Spielplatz zu verlagern. Des Weiteren ist vorgesehen, die Geschossigkeit auf zwei Vollgeschosse zu begrenzen.

 

Ein Erschließungsvertrag wird im weiteren Verfahren erstellt. Dieser soll neben der Kanal- und Straßenerschließung auch die Herrichtung des Fußweges zwischen der Straße Am Stadtrain und dem Alten Kirchpfad und die Übertragung der Flächen auf die Stadt beinhalten.

 

Ein Übersichtsplan ist als Anlage 2 beigefügt.

Aus der Anlage 3 sind die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 48 „Am Stadtrain“, in der Anlage 4 die geplanten Änderungen ersichtlich.

 

 

Stadtverordneter Trzinski erkundigt sich, ob der Fußweg von der Straße Alter Kirchpfad zur Straße Am Stadtrain erhalten bleibt.

 

Stadtkämmerer Darius erklärt, dass die Fertigstellung des Fußweges in den Erschließungsvertrag aufgenommen werde.

 

Stadtplaner Beeck führt aus, dass im Entwurf der Bebauungsplanänderung des Weg als öffentliche Verkehrsfläche dargestellt ist.

 


Beschluss des Ausschusses:               (einstimmig)

 

 


Der Bebauungsplan Nr. 48 „Am Stadtrain“ wird in einem 1. Änderungsverfahren gemäß § 13 A BauGB geändert. Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB durchzuführen.