Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Brucher Feld“ (rechtskräftig seit 2002) wurde ein Vorentwurf, der auch den Bereich zwischen dem Leichweg und Auf dem Kamp beinhaltet hat, erstellt.

Als Ergebnis der Bürgerbeteiligung, aufgrund der fehlenden Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer, wurde der ursprüngliche Bebauungsplanbereich verkleinert und das Bebauungsplanverfahren ohne den v.g. Bereich zu Ende geführt.

Mit den Grundstückseigentümern im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 „Brucher Feld“ wurden seinerzeit entsprechende vertragliche Regelungen mit der Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg (ESW) getroffen.

Da sich die Rahmenbedingungen zwischenzeitlich geändert haben (Mitwirkungs-bereitschaft der Eigentümer vertraglich festgelegt) kann der bisher unbeplante Bereich durch verbindliche Bauleitplanung nunmehr überplant werden. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich bereits als Wohnbaufläche dargestellt.

Die Kosten der Erstellung des Bebauungsplanes werden vollständig von der ESW getragen.

Um eine städtebauliche Ordnung zu gewährleisten, sind die bisher unbeplanten Grundstücke südlich des Leichweges ebenfalls in die verbindliche Bauleitplanung einzubeziehen.

 

Ein Übersichtsplan ist als Anlage 1 beigefügt.

Anlage 2 und 3 beinhalten zwei alternative Vorentwürfe (A + B), wobei von der Verwaltung vorgeschlagen wird, aufgrund der besseren Durchgängigkeit der verkehrlichen Erschließung, die Variante A als Grundlage für den Bebauungsplan zu verwenden.

 

 

Stadtverordneter Jennissen schlägt als zusätzliche Variante vor, die neue Planstraße von der Straße Auf dem Kamp bis zur Straße Leichweg durchzuziehen.

 

Stadtverordneter Kluth erklärt, dass dieser Vorschlag sinnvoll sei.

 

Ausschussvorsitzender Dohmen bemerkt, dass dann die neue Straße in „Auf dem Kamp“ benannt werden sollte, da der derzeitige Stichweg „Auf dem Kamp“ nur schwer zu finden sei.

Er lässt nun über den Beschlussvorschlag mit der Variante A sowie mit der geänderten Variante B abstimmen.

 


Beschluss des Ausschusses:               (einstimmig)

 

 


Für den Bereich zwischen der Straße Leichweg und Auf dem Kamp und dem Bebauungsplangebiet Nr. 60 „Brucher Feld“ ist ein qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

 

Der Bebauungsplan erhält die Nr. 79 „Erweiterung Brucher Feld“ und umfasst eine Fläche von ca. 1,4 ha. Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß BauGB für die Variante A sowie für die geänderte Variante B, die eine Verbindung der Straße Auf dem Kamp mit der Straße Leichweg vorsieht, durchzuführen.