Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 31.01.2014 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Nachdem die Entwurfsplanungen zum Ausbau der Maßnahme 1: Schleidstraße (Teilstück) und Schloßstraße (Teilstück) incl. Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen sowie der Maßnahme 2: Bruchstraße in Wassenberg-Effeld am 28.11.2013 dem Bauausschuss vorgestellt wurden, sind im Rahmen von Bürgerinformationsveranstaltungen die Entwürfe der Ausbauplanungen am 28.01.2014 im Rathaus Wassenberg (Ratssaal) vorgestellt worden, wobei im Ergebnis Einvernehmen mit den Betroffenen zu den vorgestellten Entwurfsplanungen erzielt wurde.

 

Der weitere zeitliche Ablauf sieht vor, mit den Baumaßnahmen im April 2014 zu beginnen. Insofern ist es erforderlich, die Bauprogramme, die Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen sein sollen, schnellstmöglich zu beschließen, um den geplanten Zeitrahmen einhalten zu können.

 

Stadtverordneter Dohmen beantragt, den Beschlussvorschlag zu ergänzen, dass die Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen sind.

 

In der folgenden Diskussion wird auf die Problematik des Ausbaus hingewiesen, vor allem im Hinblick auf die Nähe zum Effelder Waldsee und die Gefahr, dass diese Straßen später zum Erreichen des Effelder Waldsees genutzt werden.

 

Im Zusammenhang mit  dem Antrag des Stadtverordneten Dohmen berichtet Stadtkämmerer Darius, dass es sich bei den „örtlichen Gegebenheiten“ auf der Schleidstraße um Überbauungen in ca. 18 Fällen (bis zu ca. 2 m in die Straßenparzelle hineinragend) handele. Die Verwaltung strebt in einem Ortstermin an, dort weitgehend einvernehmliche Regelungen zu finden, wobei sichergestellt werden muss, dass der Gehweg eine ausreichende Breite von 1,25 m und die Fahrbahn von mind. 5,50 m (eine vorhandene Engstelle dabei als Verkehrsberuhigung einbezogen) erhält. Im Zuge dieses Straßenausbaues ist allerdings gleichzeitig der Erwerb der Flächen durch die bevorteilten Grundstückseigentümer, deren Überbauung belassen werden kann, zu regeln; in Kenntnis der Fakten der Grenzanzeige sei eine Beibehaltung ungeregelter Grundstücksverhältnisse nicht haltbar.

 

Anmerkung:

Der Stadtverordnete Maurer hat wegen erklärter Befangenheit an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt.

 


Beschluss:          (einstimmig)

 

 


1.         Die Schleidstraße (Teilstück) u. die Schloßstraße (Teilstück) werden wie folgt

ausgebaut:

Die Verkehrsflächen werden bituminös ausgebaut und durch Hochbordsteine mit Rinnenplatten eingefasst. Die Gehwegflächen sollen beidseitig in einer Breite von je bis zu 1,50 m inkl. Bordsteine hergestellt werden, wobei davon je 1,27 m in Pflasterbauweise (grau) angelegt werden.

Die Straßenbeleuchtungsanlagen werden erneuert.

 

2.         Die Bruchstraße wird wie folgt ausgebaut:

Die Verkehrsflächen werden bituminös ausgebaut und durch Hochbordsteine mit

Rinnenplatten eingefasst. Die Gehwegflächen sollen beidseitig in einer Breite von je

1,50 m inkl. Bordsteine hergestellt werden, wobei davon je 1,27 m in Pflasterbau-

weise (grau) angelegt werden.

                                                                         

Die Gegebenheiten vor Ort sind zu berücksichtigen