Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 30.01.2014 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss im Rat der Stadt Wassenberg hat am 16. Oktober 2013 beschlossen, mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 „Effelder Waldsee“ und der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen; dies erfolgte konkret im Zeitraum vom 18.  November bis 20. Dezember 2013.

 

Nachfolgende Anregungen und Bedenken wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung  vorgebracht:

 

Nr. 01    Privat 01 – 21. November 2013 (Anlage 2)

Nr. 02    Stadtsportverband Wassenberg e.V. – 27. November 2013 (Anlage 3)

Nr. 03    Privat 02 – 17. + 18. Dezember 2013 (Anlage 4)

Nr. 04    Privat 03 – 17. Dezember 2013 (Anlage 5)

Nr. 05    Segelclub, Wassenberg-Roermond, Eingang 17. Dezember 2013 (Anlage 6)

Nr. 06    Privat 04 – 19. Dezember 2013 (Anlage 7)

Nr. 07    NABU, Kreisverband Heinsberg – 20. Dezember 2013 (Anlage 8)

Nr. 08    Privat 05 – 219, Dezember 2013 (Anlage 9)

Nr. 09    Privat 06 – 20. Dezember 2013 (Anlage 10)

Nr. 10    Kreis Heinsberg, Heinsberg – 18. Dezember 2013 (Anlage 11)

 

Als Anlage 1 ist der Kurzinhalt der vorgebrachten Anregungen und Bedenken einschließlich der Beschlussvorschläge der Verwaltung beigefügt.

 

Als weitere Anlage für den Satzungs- bzw. Feststellungsbeschluss wird auf die beigefügte CD mit nachfolgenden Unterlagen verwiesen:

 

1.                   Teil A-Begründung zur 54. Änderung des FNP „Effelder Waldsee“

2.                   Entwurf zur 54. Änderung des FNP „Effelder Waldsee“

3.                   Teil A-Begründung zum B-Plan Nr. 3 „Effelder Waldsee“

4.                   Entwurf B-Plan Nr. 3 „Effelder Waldsee“

5.                   Teil B-Umweltbericht mit landschaftspflegerischem Begleitplan / Eingriffsbilanzierung

einschl. Artenschutzprüfung

6.                   Verkehrsgutachten

7.                   Schalltechnisches Gutachten.

 

Stadtverordneter Kluth bittet um Auskunft, wer die Kosten für die Verkehrslenkung und den evtl. Ausbau der Straßen sowie Errichtung von ausreichenden Parkplätzen übernehme.

 

Stadtkämmerer Darius erklärt, dass es sich beim heutigen Tagesordnungspunkt um ein Bauleitplanverfahren handelt und nicht um punktuelle Ausbaumaßnahmen an Straßen. Außerdem stellt er klar, dass sich das Projekt Waldsee über einen mehrjährigen Zeitraum entwickeln wird und im Zusammenhang mit unterschiedlichen bauordnungsrechtlich notwendigen Genehmigungen gleichzeitig der Stellplatzbedarf abgeklärt werde. Unter Hinweis auf Ausführungen der Verwaltung in der Vergangenheit bestätigt der Stadtkämmerer nochmals, dass sich die Beteiligung der Stadt an diesem Projekt auf die Bauleitplanung und die im Zuge der Entwicklung des Projekts zur Abdeckung von Spitzenzeiten notwendige Bereitstellung von Grundstücksflächen zur vereinfachten Anlegung zusätzlicher Parkplätze beschränkt. Daher seien auch im mittelfristigen Investitionsprogramm der Stadt keine zusätzlichen Maßnahmen bekanntermaßen eingeplant. 

 

Stadtverordnete Stangier fragt an, inwieweit die Aktivitäten des Segelclubs durch die Wasserskianlage beeinträchtigt würden.

 

Fachbereichsleiter Sendke führt aus, das hierzu konkrete Gespräche mit dem Planungsbüro Scheller, den Investoren und dem Segelclub stattgefunden haben und eine einvernehmliche Lösung gefunden werde.

 

Herr Scheller ergänzt, dass im Bebauungsplan eine Fläche für die Wasserskianlage festgesetzt ist. Man habe Gespräche mit dem Segelclub geführt und die Anlage ausgehend von der ursprünglichen Planung verschoben, so dass ein ungehindertes Aussegeln ermöglicht werde. Man sei bestrebt, die Belange des Segelclubs gleichermaßen zu befriedigen.

 

Stadtverordneter Seidl teilt mit, dass in dem Verfahren der Bauleitplanung viele Belange und Auflagen für den Erhalt der Artenvielfalt und des Umweltschutzes berücksichtigt wurden. Anhand der umfangreichen Gutachten sei die Besonderheit und Schutzwürdigkeit dieses Areals gut dokumentiert. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüße diese Maßnahmen ausdrücklich, um eine Nutzung für Freizeit, Badespaß und sportliche Aktivitäten in Einklang mit dem Lebensraum für Tier und Pflanzenwelt zu bringen. Um das nördliche Ufer als Rückzugsgebiet und Ruhezone für die Tierwelt besser zu schützen, möchte er noch einmal auf den Vorschlag verweisen, im Rahmen eines Tourismuslenkungskonzeptes den Wanderweg am See etwas weiter vom Ufer in Richtung Gittstaper Mühle zu verlegen und mit einer Aussichtsplattform aufzuwerten. Das habe den Vorteil, Besucherströme besser vom Ufer fernzuhalten und diese mit einer schönen Aussicht auf den Waldsee zu belohnen. Er werde für die nächste Planungs- und Umweltausschusssitzung einen entsprechenden Antrag einreichen.


Beschluss:          (einstimmig)

 

 


a)            Mit Hinweis auf die beigefügte Auflistung als Ergebnis der vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß´§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird den aufgelisteten Beschlussvorschlägen der Verwaltung zugestimmt.

 

b)           Der Bebauungsplan Nr. 3 „Effelder Waldsee“ wird in der Fassung der Ratsentscheidung vom 13. Februar 2014 gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

 

c)            Die 54. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg wird festgestellt (Feststellungsbeschluss) und gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.