Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kennntis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Nach Inkrafttreten der SüwVO Abw NRW am 09.11.2013 hat die Geschäftsstelle des StGB NRW nunmehr in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW und mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW sowie der KommunalAgentur NRW Mustersatzungen abgestimmt.

 

Der Text der neuen Satzung ist als Anlage 5 beigefügt und orientiert sich im Wesentlichen an die v. g. neueste Mustersatzung.

 

Stadtverordneter Winkens fragt an, dass die Satzung sehr allgemein gehalten sei. Einige Fristen, die in dem blauen Informationsblatt aufgeführt wurden, fehlen in der Satzung.

 

Stadtkämmerer Darius erklärt, dass das Informationsblatt im Dezember erstellt wurde. Die Informationen gehen über die Prüfung der privaten Abwasserleitungen hinaus. Bei dem Erlass der Satzung habe man sich auf den unbedingt notwendigen Mindestgehalt beschränkt, den der Gesetzgeber fordere. Es sei z. B. die Vorlagepflicht herausgenommen worden. Aus den Diskussionen in Ausschuss und Rat zu dieser Thematik habe man mitgenommen, dass diese Verfahrensweise auch politisch gewünscht sei.

 


Beschluss:          (einstimmig)

 

 


Die als Anlage 5 beigefügte Satzung der Stadt Wassenberg zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß § 53 Abs. 1 e Satz 1 LWG NRW wird erlassen.

Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Wassenberg zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen vom 17.12.2010 außer Kraft.