Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 24.01.2014 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Zur Klarstellung der Abrechnung von Aufwendungen für die Herstellung und Erneuerung von Grundstücksanschlussleitungen wird § 19 der Satzung nach Abstimmung mit der Kommunal­agentur NRW neu gefasst. Die derzeitig gültige Satzung ist in diesem Punkt (Abrechnung einer Grundstücksanschlussleitung nach Einheitssatz bei einer Erneuerungsmaßnahme) konkreter zu bestimmen. Der neue Satzungstext ist als Anlage 1 beigefügt. Eine Gegenüberstellung mit der derzeit geltenden Fassung des § 19 ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 


Beschluss:          (einstimmig)

 

 


Die im Entwurf vorgelegte 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen vom 14.12.2007 wird beschlossen.