Sitzung: 13.02.2014 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26
Vorlage: BV/FB5/008/2014
Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 24.01.2014 zur
Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Zur Klarstellung der Abrechnung von Aufwendungen für
die Herstellung und Erneuerung von Grundstücksanschlussleitungen wird § 19 der
Satzung nach Abstimmung mit der Kommunalagentur NRW neu gefasst. Die derzeitig
gültige Satzung ist in diesem Punkt (Abrechnung einer
Grundstücksanschlussleitung nach Einheitssatz bei einer Erneuerungsmaßnahme)
konkreter zu bestimmen. Der neue Satzungstext ist als Anlage 1 beigefügt. Eine
Gegenüberstellung mit der derzeit geltenden Fassung des § 19 ist als Anlage 2
beigefügt.
Beschluss: (einstimmig)
Die im Entwurf
vorgelegte 6. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen,
Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen vom
14.12.2007 wird beschlossen.