Nachtrag: 10.12.2013
Sitzung: 12.12.2013 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 30
Vorlage: BV/FB1/097/2013
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung vom 10.12.2013 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Der Landtag NRW hat das 9.
Schulrechtsänderungsgesetz (1. Gesetz zur Umsetzung der
VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen) am 16.10.2013 verabschiedet. Das
Gesetz tritt grundsätzlich zum 01.08.2014 in Kraft, enthält jedoch
Übergangsvorschriften zur Abwicklung des Aufnahmeverfahrens für das Schuljahr
2014/2015. Kernpunkt des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes ist, dass Gemeinsames
Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung zum gesetzlichen Regelfall wird. Zur Umsetzung der gesetzlichen
Regelungen in der Praxis ist beabsichtigt, an der Betty-Reis-Gesamtschule –
Europaschule -, rechnerisch pro Parallelklasse zwei Schülerinnen/Schüler mit
festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufzunehmen. In
Abstimmung mit der Schulleitung der Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule –
ist beabsichtigt, von der Möglichkeit der Begrenzung der Zahl der in die Klasse
5 aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler Gebrauch zu machen. Hierzu sind
folgende formale Beschlüsse des Schulträgers erforderlich:
- Die
Erteilung der Zustimmung zur Einrichtung von gemeinsamen Unterricht für
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ohne
sonderpädagogischem Förderbedarf an der Betty-Reis-Gesamtschule –
Europaschule – als allgemeine Schule (Gemeinsames Lernen);
- Die
Erteilung des Einvernehmens gemäß § 46 Abs. 4 Schulgesetz für das Land NRW
(SchulG NRW) zur Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 der
Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule – aufzunehmenden Schülerinnen und
Schüler, wenn rechnerisch pro Parallelklasse mindestens zwei Schülerinnen/Schüler
mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf aufgenommen werden.
Es ist vorgesehen, die vorbenannte
Thematik in einer Sitzung des Schulausschusses am 20.01.2014, unter Beteiligung
der Schulleitung, ausführlich mit dem Ziel zu erörtern, die vorbenannten
Beschlüsse zu fassen.
Da die vorbenannten Entscheidungen über
die Ausrichtung der Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule – vor Beginn des
Anmeldeverfahrens getroffen werden müssen (Anmeldeverfahren beginnt am
08.02.2014) und nachfolgend noch die Beteiligung der Bezirksregierung Köln als
Schulaufsichtsbehörde erforderlich ist, wird vorgeschlagen, dem Schulausschuss
entsprechende Beschlussvollmacht zu erteilen.
Beschluss: (einstimmig)
Dem
Schulausschuss wird Beschlussvollmacht erteilt zur Beschlussfassung:
- Über die Erteilung der Zustimmung zur
Einrichtung von gemeinsamem Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem Förderbedarf und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf
an der Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule – als allgemeine Schule
(Gemeinsames Lernen);
- Über die Erteilung des Einvernehmens
gemäß § 46 Abs. 4 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG
NRW) zur Begrenzung der Zahl der in die Klasse 5 der
Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule – aufzunehmenden Schülerinnen und
Schüler.