Der Rat nimmt die Mitteilungsvorlage vom 04.11.2009 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Die Gemeinden sind vielfach an juristischen Personen oder Personenvereinigungen unmittelbar oder mittelbar beteiligt. Aufgrund dessen besteht auf Grundlage der Regelungswerke dieser juristischen Personen oder Personenvereinigungen (Satzungen, Gesellschaftsvertrag pp.) das Recht, Vertreter in deren Organe (Beiräte, Ausschüsse, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsrat etc.) zu entsenden.

Da die Vertreter vom Rat gemäß § 113 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 bzw. Abs. 4 GO NW zu bestellen, zu entsenden oder vorzuschlagen sind, bedarf es entsprechender Entscheidungen des Rates.

 

Der  Bürgermeister ist dabei stimmberechtigt.

 

Grundsätzlich kann der Rat nach eigenem Ermessen entscheiden, wen er als Vertreter bestellen will. Insbesondere braucht er grundsätzlich nicht zwingend Mitglieder der Vertretung oder Gemeindebedienstete zu bestellen, sofern nicht das Gesetz dies ausdrücklich bestimmt (z.B. in § 113 Abs. 2 Satz 2 GO).

 

Der Rat hat insbesondere die Vorschriften der §§ 113 und 50 Abs. 4 GO zu beachten. Danach gelten folgende Grundsätze:

 

1.          Sofern die Gemeinde nur einen Vertreter zu bestellen hat, entscheidet der Rat durch einfachen Mehrheitsbeschluss (§ 113 Abs. 2 GO). Er entscheidet in der Vertreterauswahl nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Wahl ist nicht gegeben, da das Gesetz für diesen Fall keine „Wahl“, sondern eine Bestellung vorsieht und § 50 Abs. 4 GO nicht greift.

 

2.         Sofern die Gemeinde zwei oder mehr Vertreter zu benennen hat, muss der Bürgermeister oder der ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Der Rat ist verpflichtet, den Bürgermeister bzw. den von ihm vorgeschlagenen Bediensteten zu benennen. Gemäß ausdrückliche Anordnung des § 50 Abs. 4 GO ist in diesem Fall – anders als im Fall der Bestellung nur eines Vertreters – das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 3 GO für die Vertreter durchzuführen. Dies gilt allerdings nur, wenn es bei den zu besetzenden Ämtern um nicht hauptberufliche Funktionen geht.

 

Auch auf geborene Mitglieder eines Aufsichtsrats oder eines anderen Gremiums findet § 50 Abs. 4 GO keine Anwendung, so dass hierbei weder eine Bestellung durch den Rat noch eine Anrechnung auf die nach § 50 Abs. 4 GO zu bestellenden Vertreter erfolgt. Ist der Bürgermeister insofern als Verwaltungsspitze geborenes Mitglied eines solchen Gremiums, wird er in dieser Funktion durch seinen allgemeinen Vertreter nach § 68 GO vertreten. Ist er aber als vom Rat nach § 50 Abs. 4 GO gewählter Vertreter Mitglied des Gremiums, so ist auch sein Vertreter nach § 50 Abs. 4 GO zu bestimmen.

 

Gemäß § 50 Abs. 3 GO kann der Rat seine Bestellungs- und Vorschlagsrechte durch einheitlichen Wahlvorschlag oder Verhältniswahl ausüben.

 

Bei der Bestellung können auch die vorgeschlagenen Stadtverordneten mitwirken, da für sie gemäß § 31 Abs. 3 Nr. 4 GO ausdrücklich kein Mitwirkungsverbot gilt.

 

a)         Mitgliederversammlung des NRW Städte- und Gemeindebundes

 

           

 Mitglieder

Vertreter

1. Verwaltungsvorschlag:

1. Verwaltungsvorschlag:

2.

2.

3.

3.

4.

4.

           

b)         Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für           den Kreis Heinsberg mbH

 

 Mitglieder

Vertreter

1. Verwaltungsvorschlag:

    Jürgen Oeben

1. Verwaltungsvorschlag:

    Willibert Darius

2.

2.

3.

3.

Aufsichtsrat

Mitglied: BM M. Winkens

 

Vertreter: Willibert Darius

 

c)         Gesellschafterversammlung der Interkommunalen Entwicklungs-      gesellschaft Hückelhoven-Wassenberg mbH (IEG)

 

Mitglieder

Vertreter

1. Verwaltungsvorschlag:

    Willibert Darius

1. Verwaltungsvorschlag:

    Jürgen Oeben

2.

2.

3.

3.

 

d)         Ersatzbenennung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER)

            Anlage: Schreiben Wasserverband Eifel-Rur, Düren, vom 24.08.2009

 

            1. Bürgermeister Manfred Winkens

            2.

 

e)         Entsendung eines Mitgliedes für den Regionalen Beirat des Kreises Heinsberg für den Aachener Verkehrsverbund (AVV)

            Anlage: Schreiben Kreis Heinsberg vom 14.09.2009

 

Mitglied

Vertreter

 

 

 

f)          Vertreter für die Räte der Tageseinrichtungen für Kinder

            - Kindergarten Steinkirchen

            - AWO-Kindergarten

            - Johanniter-Kindergarten Regenbogen (Kuratorium)

 

 

            Kindergarten Steinkirchen

 

Mitglieder

Vertreter

1.

1.

2.

2.

3.

3.

4.

4.

für die Verwaltung:

Vertreter:

Heike Görtz

H.-J. Seffner

 

            AWO-Kindergarten

            Verwaltungsvorschlag:                Vertreter:

            Hans-Jürgen Seffner                   Norbert Schiefke

           

            Johanniter Kindergarten Regenbogen (Kuratorium)

            1.

            2.

            3.

            4.

            5.

            6.

 

g)         Verbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes in Heinsberg

 

            Mitglieder                                            Vertreter

            1. Verwaltungsvorschlag:                        1. Verwaltungsvorschlag:

                Heike Görtz                               Manfred Sieg

            2.                                                          2.

            3.                                                          3.

 

h)         Beirat der EWV – Energie- und Wasserversorgung GmbH

 

            Mitglied: Bürgermeister Manfred Winkens

 

i)          Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Entwicklungs-gesellschaft Stadt Wassenberg GmbH (ESW)

 

            Aufsichtsrat

            Mitglieder                                            Vertreter

            1. Bürgermeister M. Winkens      1. entf.

            2.                                                          2. –

            3.                                                          3. –

            4.                                                          4. –

            5.                                                          5. –

            6.                                                          6. –

            Gesellschafterversammlung

            Mitglied                                                Vertreter

            Stadtkämmerer Darius

 

 

 

 

j)          Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Kreiswerke Heinsberg GmbH

           

            Aufsichtsrat

            Anmerkung: (Es handelt sich um einen gemeinsamen Sitz der Kommunen

                                     Selfkant, Waldfeucht und Wassenberg)

 

            Mitglied                                                Vertreter

            Willibert Darius                          Bürgermeister Winkens

 

            Gesellschafterversammlung

            Mitglied                                                Vertreter

            Bürgermeister Winkens

 

k)         Regionaler Beirat der WestEnergie und Verkehr GmbH

 

            Mitglied:           Bürgermeister Manfred Winkens

 

l)          Entsendung eines Vertreters in die Schulkonferenz und beratende Teilnehmer

 

            Mitglied:                                               Vertreter:

            Bürgermeister M. Winkens                      Heike Görtz

 

            beratende Mirtglieder:

            1. Heike Görtz

            2.

            3.

 

m)        Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Biogas Wassenberg Verwaltungs GmbH und der Biogas Wassenberg GmbH & Co. KG

 

            Mitglied:                                               Vertreter:

            Bürgermeister M. Winkens                      Willibert Darius

 

Stadtverordneter Kluth teilt mit, dass die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke eine Listenverbindung eingegangen seien.