Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34

Der Rat nimmt die Ausführungen aus der Niederschrift des Bauausschusses vom 25.02.2010 zur Kenntnis.

 

Stadtverordneter Dohmen teilt mit, dass er den Ausführungen des Professor Dr. Nacken in der Bauausschusssitzung entnommen habe, dass eine Entschädigungszahlung für die Bergschäden geleistet wurden. Er fragt an, ob aus dieser Entschädigungszahlung noch Mittel verfügbar sind für die anstehenden Maßnahmen. Des Weiteren bittet er um Mitteilung, inwieweit die Maßnahmen über Kredite finanziert werden.

 

Stadtkämmerer Darius erklärt, dass Bergschäden an Kanälen pauschal abgegolten wurden. Bis 2004 wurden die Kanalsanierungsmaßnahmen ausnahmslos aus dieser Entschädigungssumme finanziert, mit der weitergehenden Folge, dass hierfür in diesen Jahren Kreditaufnahmen für diese Maßnahmen nicht zu tätigen waren.

 

Stadtverordneter Dohmen führt aus, dass nach Möglichkeiten gesucht werden solle, um eine Kreditaufnahme für neue Maßnahmen zu vermeiden.

 

Stadtkämmerer Darius stellt klar, dass der vorliegende und von Professor Dr. Nacken in der Bauausschusssitzung ausführlich erläuterte Entwurf des Abwasserbeseitigungskonzeptes bereits eine Streckung der dringlichen Maßnahmen „Wohnsiedlungsbereich Brabanter Straße“, „Graf-Gerhard-Straße“ und „Wohnsiedlungsbereich Auf dem Viller“ enthalte. Alle 3 Maßnahmen weisen Schäden in der Zustandsklasse 0-2 auf. Schäden dieser Schadensklassen sind kurz- und mittelfristig zu beseitigen. Aus wirtschaftlichen Gründen müssen diese Schäden je Maßnahme in einer Maßnahmendurchführung behoben werden. Vor dem Hintergrund der von Professor Dr. Nacken ausführlich beschriebenen und zu vermeidenden Umweltstraftatbeständen ist auf diesem Weg der Rat umfassend über die Rechtslage informiert und aus Sicht der Verwaltung sind die vorgenommenen Streckungen der genannten Maßnahmen im vorliegenden Entwurf des Abwasserbeseitigungskonzeptes über einen 3-Jahreszeitraum bereits grenzwürdig. Es bleibt abzuwarten, ob in der nach erfolgtem Ratsbeschluss vorzunehmenden Abstimmung mit der Bezirksregierung dieses Abwasserbeseitigungskonzept in der gestreckten Fassung umgesetzt werden kann. Der Finanzierungsaufwand von jährlich rund 500.000,00 € ist über Kredite zu finanzieren und wird über die kostenrechnende Einrichtung Abwasserbeseitigung refinanziert.

 

Stadtverordneter Dohmen beantragt, dass die Vergabe von Baumaßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes wegen der besonderen Bedeutung über den Rat zu erfolgen habe.

 

Stadtkämmerer Darius erwidert, dass dem nichts entgegen stehe, da der Stadtbetrieb als Dienstleister für die Stadt tätig sei und im Übrigen der Rat ohnehin zunächst über das abschließende Ergebnis des Abstimmungsgespräches mit der Bezirksregierung informiert werde. Außerdem müsse der Rat den beschlossenen Sperrvermerk für die veranschlagten Mittel der Abwasserbeseitigungsmaßnahmen aufheben.


Beschluss:                          (einstimmig)


Die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Wassenberg wird beschlossen und ist der Bezirksregierung Köln gemäß § 53 Abs. 1 a des Landeswassergesetzes NRW zur Prüfung vorzulegen.