Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Der Rat nimmt die Ausführungen aus der Rechnungsprüfungsausschusses vom 14.10.2013 zur Kenntnis.

 


Beschluss:                   (einstimmig)

 

 


  1. Die bislang der allgemeinen Rücklage zugeführten Jahresabschlüsse der Jahre 2007 bis 2009 in Höhe von insgesamt 360.182,94 € werden gemäß § 3 der Übergangsregelungen zu den Artikeln 1 bis 7 des NKF-Weiterentwicklungsgesetzes NRW nunmehr der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

2.    a) Der als Anlage beigefügte und vom Wirtschaftsprüfer Herrn Dipl.-Kfm. Harren örtlich geprüften Jahresabschluss 2012 wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW festgestellt.

 

b)     Der lt. Ergebnisrechnung 2012 festgestellte Jahresüberschuss i.H. von 1.573.481,32 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführen, sowie

 

c)      dem Bürgermeister wird gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung für das Haushaltsjahr 2012 erteilt.

 

Bürgermeister Winkens übernimmt wieder den Vorsitz