Bürgermeister Winkens gibt folgende Anträge und Mitteilungen zur Kenntnis:

  1. Antrag der CDU-Fraktion vom 05.11.2013 betreffend die Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Rosenthal, AN-Nr. AN/SBW/024/2013 (Anlage  1)
  2. Antrag der CDU-Fraktion vom 05.11.2013 betreffend die Projektentwicklung Familienbaugebiet Roermonder Straße, AN-Nr. AN/FB4/025/2013 (Anlage 2 )
  3. Antrag der CDU-Fraktion vom 05.11.2013 betreffend den Sachstandbericht – Vermarktung von städtischen Gewerbegrundstücken, AN-Nr. AN/FB4/026/2013 (Anlage  3)
  4. Antrag der CDU-Fraktion vom 05.11.2013 betreffend den Sachstandbericht – Förderung Gewerbeansiedlung Innenstadt, Leerstandmanagement und Einrichtung eines Gewerbemonitoring, AN-Nr. AN/FB4/027/2013 (Anlage 4)
  5. Antrag der CDU-Fraktion vom 05.11.2013 betreffend Berichterstattung/Information über Bautätigkeiten im Stadtgebiet mit Beeinträchtigung für Bürgerminnen und Bürger, AN-Nr. AN/SBW/028/2013 (Anlage 5)
  6. Antrag des Herrn Volker Maaßen vom 05.11.2013 zu Top 9 – Erlass der 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung, sowie Petition mit Unterschriftenliste zu dem v. g. Antrag AN-Nr. AN/FB5/025/2013 (Anlage 6)
  7. Antrag des Herrn Stefan Kremers vom 07.10.2013 betreffend die Lärmbelästigung durch Veranstaltungen im Stadtgebiet, AN-Nr. AN/FB3/022/2013 (Anlage 7)
  8. Schreiben der ESW GmbH vom 17.10.2013 zur Ausschüttung des Gewinnanteils für das Geschäftsjahr 2012 an die Stadt Wassenberg (Anlage 8)
  9. Schreiben der Kreiswerke Heinsberg GmbH vom 29.10.2013 zum Umlaufbeschluss – Neuordnung der WestEnergie und Verkehrs-GmbH (west) (Anlage 9)

Stadtverordneter Kluth fragt nach, wie zum Antrag des Herrn Schnorrenberg Stellung genommen werde.

Bürgermeister Winkens führt aus, dass der Fachbereich 3 am 07.07.2013 dazu Stellung genommen habe. Die Verwaltung werde Anfang der nächsten Woche dazu Stellung nehmen.

Stadtverordneter Jennißen fragt an, wie der Stand in Sachen Dichtigkeitsprüfung sei.

Stadtkämmerer Darius berichtet, dass vorgesehen sei, in der nächsten regulären Bauausschusssitzung hierzu einen geänderten Satzungsentwurf vorzulegen, sofern bis dahin eine Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes vorliege. Ansonsten werde die Verwaltung dem Bauausschuss eine Mitteilungsvorlage zuleiten. Ein Hinweis betreffend die aktuelle Rechtslage werde den Bürgern mit den Abgabenbescheiden 2014 zugestellt.