Sitzung: 07.11.2013 Rat der Stadt Wassenberg
Bürgermeister Winkens gibt folgende Anträge und Mitteilungen zur
Kenntnis:
- Antrag der CDU-Fraktion vom 05.11.2013
betreffend die Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Ortsteil Rosenthal,
AN-Nr. AN/SBW/024/2013 (Anlage 1)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 05.11.2013
betreffend die Projektentwicklung Familienbaugebiet Roermonder Straße,
AN-Nr. AN/FB4/025/2013 (Anlage 2 )
- Antrag der CDU-Fraktion vom 05.11.2013
betreffend den Sachstandbericht – Vermarktung von städtischen
Gewerbegrundstücken, AN-Nr. AN/FB4/026/2013 (Anlage 3)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 05.11.2013
betreffend den Sachstandbericht – Förderung Gewerbeansiedlung Innenstadt,
Leerstandmanagement und Einrichtung eines Gewerbemonitoring, AN-Nr.
AN/FB4/027/2013 (Anlage 4)
- Antrag der CDU-Fraktion vom 05.11.2013
betreffend Berichterstattung/Information über Bautätigkeiten im
Stadtgebiet mit Beeinträchtigung für Bürgerminnen und Bürger, AN-Nr.
AN/SBW/028/2013 (Anlage 5)
- Antrag des Herrn Volker Maaßen vom 05.11.2013
zu Top 9 – Erlass der 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung, sowie
Petition mit Unterschriftenliste zu dem v. g. Antrag AN-Nr. AN/FB5/025/2013
(Anlage 6)
- Antrag des Herrn Stefan Kremers vom 07.10.2013
betreffend die Lärmbelästigung durch Veranstaltungen im Stadtgebiet,
AN-Nr. AN/FB3/022/2013 (Anlage 7)
- Schreiben der ESW GmbH vom 17.10.2013 zur
Ausschüttung des Gewinnanteils für das Geschäftsjahr 2012 an die Stadt
Wassenberg (Anlage 8)
- Schreiben der Kreiswerke Heinsberg GmbH vom
29.10.2013 zum Umlaufbeschluss – Neuordnung der WestEnergie und
Verkehrs-GmbH (west) (Anlage 9)
Stadtverordneter Kluth fragt nach, wie zum Antrag des Herrn
Schnorrenberg Stellung genommen werde.
Bürgermeister Winkens führt aus, dass der Fachbereich 3 am 07.07.2013
dazu Stellung genommen habe. Die Verwaltung werde Anfang der nächsten Woche
dazu Stellung nehmen.
Stadtverordneter Jennißen fragt an, wie der Stand in Sachen Dichtigkeitsprüfung
sei.
Stadtkämmerer
Darius berichtet, dass vorgesehen sei, in der nächsten regulären Bauausschusssitzung
hierzu einen geänderten Satzungsentwurf vorzulegen, sofern bis dahin eine
Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes vorliege. Ansonsten werde die
Verwaltung dem Bauausschuss eine Mitteilungsvorlage zuleiten. Ein Hinweis
betreffend die aktuelle Rechtslage werde den Bürgern mit den Abgabenbescheiden
2014 zugestellt.