Nachtrag: 15.10.2013
Sitzung: 16.10.2013 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BV/FB4/070/2013
Sachverhalt:
Mit
Anschreiben vom 21. Juni 2013 wurde u.a. auch die Stadt Wassenberg als Träger
öffentlicher Belange gemäß § 27 a des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts
und zur Entwicklung der Landschaft -Landschaftsgesetz (LG) – am Landschaftsplan
II / 4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ -Vorentwurf- beteiligt
und darum gebeten, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.
Nach
entsprechenden Abstimmungsgesprächen mit der Kreisverwaltung wurde im Rahmen
der Planungs- und Umweltausschusssitzung am 11. September 2013 (TOP 3.) der
Vorentwurf durch Vertreter des Kreises Heinsberg und des von dort beauftragten
Planungsbüros vorgestellt und erläutert.
Aus
Sicht der Verwaltung beinhaltet die im Beschlussvorschlag genannte
Stellungnahme zum Vorentwurf des Landschaftsplanes II / 4 „Wassenberger
Riedelland und untere Rurniederung“ die wesentlichen Punkte, die in diesem
Verfahren zu berücksichtigen sind.
Es
gilt der ergänzende Hinweis, dass es sich derzeit nur um einen Vorentwurf des
Landschaftsplanes handelt; auch bei den weiteren Verfahrensschritten wird die
Stadt Wassenberg entsprechend beteiligt.
Stadtkämmerer
Darius führt aus, dass es sich bei dem Beschlussvorschlag um eine Minimallösung
handele und durch die Verwaltung eine sachgerechte und angemessene
Stellungnahme erarbeitet wurde.
Zur
Klarstellung sollte aber noch zusätzlich folgender Punkt aufgenommen werden:
Es
wird nochmal ausdrücklich darauf verwiesen, dass gemäß Präambel zu diesem
Vorentwurf, die Regelung dauerhaft gesichert sein muss, dass für Darstellungen
im rechtswirksamen Flächennutzungsplan, die eine bauliche Nutzung vorsehen
(z.B. Bauflächendarstellung), ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34
Abs. 4 Satz 1 Baugesetzbuch aber noch nicht in Kraft getreten ist, für diese
Flächen mit Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder Satzung die Festsetzung
des Landschaftsplanes außer Kraft treten.
Stadtverordneter
Winkens beantragt im Namen der CDU-Fraktion folgende Änderungen und Ergänzungen
vorzunehmen:
Unter Punkt 3. soll noch ergänzt werden, den Bereich
des Schaagbaches von der Ortslage Schaufenberg bis zur L 117 aus dem
Naturschutz herauszunehmen, um die Bürger der Ortslagen Schaufenberg und
Rosenthal auch zukünftig vor Hochwasser ausreichend zu schützen.
Unter Punkt 5. soll nach Abstimmung mit den Städten
Heinsberg und Hückelhoven eine gemeinsame Linie für den Bereich der Rur
festgelegt werden. Dieser Punkt soll bis zur Ratssitzung zurückgestellt werden.
Der Punkt 6. wird dahingehend geändert, dass
Radfahren, Reiten und Wandern in den Naturschutzgebieten auch künftig
gewährleistet sein muss.
Zusätzlich wird noch unter Punkt 9. die Herausnahme
des gesamten Bereiches des unter Ziffer 2.1-2 aufgeführten Naturschutzgebietes
„Effelder Waldsee“ aufgenommen, damit die Entwicklung des Erholungsschwerpunktes
nicht gefährdet ist.
Stadtkämmerer
Darius erklärt, dass der Stadt eine Frist bis Mitte Oktober gewährt wurde und
schlägt deshalb vor, die Stellungnahme jetzt schon abzufassen mit dem Hinweis,
dass ein Nachtrag zum Punkt 5. der Stellungnahme im Anschluss an die Sitzung
des Stadtrates erfolgen wird.
Die
Textfassung der Stellungnahme unter Berücksichtigung der Änderungen durch den
Ausschuss soll dem Rat vor seiner Sitzung am 07.11.2013 zur Kenntnis gegeben
werden.
Nach
weiterer Aussprache im Ausschuss lässt Ausschussvorsitzender Dohmen als erstes
über den Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen vom 11.10.2013 abstimmen:
Beschluss des Ausschusses: (15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)
Dem Belang
wird nicht gefolgt. Die Bedenken gegen die Ausweisung der Naturschutzgebiete
„Birgeler Bach / Birgelener Pützchen“ und „Marienbruch“ bleiben bestehen.
Nun lässt der Ausschussvorsitzende über die
einzelnen Punkte der Stellungnahme mit den beantragten Änderungen bzw.
Ergänzungen abstimmen:
Beschluss des Ausschusses: (15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)
1. Die
Festsetzung des unter Ziffer 2.1-8 geführten Naturschutzgebietes „Marienbruch“
wird abgelehnt. Dieser Bereich (ca. 31,0 ha zentraler Erholungswald) dient als
intensiv genutztes Naherholungsgebiet und nimmt im Tourismus- und
Stadtmarketingkonzept der Stadt Wassenberg eine besondere Stellung ein.
Hier ist ein sehr hohes Aufkommen von Erholungssuchenden zu
verzeichnen (Spaziergänger, Wanderer, Radfahrer, künftiger Kletterwald usw.)
und deshalb muss diese Nutzung absolut in den Vordergrund gestellt werden. Auch
wird das „Marienbruch“ vielfach durch Schulklassen besucht, die dort ihren
Unterricht abhalten und über ein dauerhaftes Flächenbetretungsrecht verfügen
müssen. Somit stellt der „Stadtwald“ ein pädagogisch wichtiger „Lernbereich“
dar, der zwingend in der jetzigen Form erhalten bleiben muss.
Unabhängig davon, dass die Begründung für die Ausweisung als
Naturschutzgebiet auch nicht ansatzweise nachzuvollziehen ist (eine
durchgehende Biotopstruktur ist nicht vorhanden, die Teiche sind keine
natürlichen Gewässer, eine Fließgewässerstruktur ist höchstens bei Hochwasser
vorhanden), stehen die v.g. städtischen Ziele einer intensiven Erholungsnutzung
diesem Schutzzweck entgegen. Die Stadt hat in der Vergangenheit in der
Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW auch in diesem Bereich
die wünschenswerte Erhaltung und Entwicklung von besonders wertvollen
Kleinbiotopen realisiert und sichergestellt, was auch in Zukunft weiter
verfolgt wird.
Auch die notwendigen Verkehrssicherungsaspekte überlagern in diesem
Bereich dem angedachten Schutzzweck.
Die abgestimmte Fläche für den Kletterpark wird nicht in gebotener
Weise ausgewiesen, sondern mit überplant. Dabei hat der Kreis Heinsberg für
diese Fläche am 18. Mai 2011 eine entsprechende Befreiung erteilt.
Beschluss des Ausschusses: (15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)
2. Herausnahme
des unter Ziffer 2.1-5 aufgeführten Naturschutzgebietes „Birgeler Bach / Birgelener
Pützchen“. Das Birgelener Pützchen ist als Wallfahrtkapelle überregional
bekannt und wird dementsprechend von vielen Pilgern, Wanderern, Radfahrern und
Erholungssuchenden aufgesucht. Der gesamte Bereich um das Birgelener Pützchen
wird das ganze Jahr über stark besucht, was auch in Zukunft gewährleistet sein
muss.
In
Abstimmung mit der Stadt Wassenberg könnten und sollten Teilbereiche in den
unter den Ziffern 1 und 2 geplanten Naturschutzgebieten „Marienbruch“ und
„Birgeler Bach / Birgelener Pützchen“ als geschützte Landschaftsbestandsteile
ausgewiesen werden (z.B. im Naturschutzgebiet „Birgeler Bach“ in der nördlichen
Teilfläche mit Erlenwald, kleinflächigen
Moorbirken und Grauweidenbeständen oder die gesetzlich geschützten Biotope nach
§ 62 Landschaftsgesetz bzw. § 30 Bundesnaturschutzgesetz).
Beschluss des Ausschusses: (15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)
3. Im Bereich der Ortslage Schaufenberg
ist die Festlegung als Landschaftsschutzgebiet zu
überprüfen und der Darstellung im Flächennutzungsplan (gemischte Baufläche) anzupassen. Des Weiteren soll der
Bereich des Schaagbaches von der Ortslage Schaufenberg
bis zur L 117 aus dem Naturschutz herausgenommen werden, um die Bürger der Ortslagen Schaufenberg und
Rosenthal auch zukünftig vor Hochwasser ausreichend
zu schützen.
Beschluss des Ausschusses: (16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)
4. Die
Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet im Bereich des stadteigenen
Grundstückes Gemarkung Myhl, Flur 9, Flurstück 358 (gegenüber des Friedhofes in
Myhl), soll entlang der K20 bis zu einer Tiefe von 40 m herausgenommen werden.
Die Fläche wird im Zuge des Rückbaus der K20 u.U. zur Herstellung eines
Wendehammers bzw. mit Nutzungen als Bestandteil einer Abrundungssatzung
benötigt.
Beschluss des Ausschusses: (16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)
5. Es
wird angeregt, die Nutzung der Rur (z.B. Padel und Pedale) über die derzeitige zulässige Strecke bis Orsbeck hinaus, bis
nach Effeld zuzulassen, als einer der Bausteine des touristischen Entwicklungskonzeptes
der Stadt Wassenberg.
Des
Weiteren erfolgt noch eine Abstimmung mit den Städten Heinsberg und
Hückelhoven, um eine gemeinsame Linie für den Bereich der Rur festzulegen. Das
Ergebnis wird nach der Beratung im Stadtrat als Nachtrag zur Stellungnahme der
Stadt Wassenberg nachgereicht.
Beschluss des Ausschusses: (16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)
6. Da
der Fahrradtourismus (besonders in den attraktiven Waldgebieten) einen
Schwerpunkt im Tourismuskonzept der Stadt Wassenberg darstellt, muss das
Radfahren, Reiten und Wandern in den Naturschutzgebieten auch künftig
gewährleistet sein.
Beschluss des Ausschusses: (16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen):
7. Die
Belange der Land- und Forstwirtschaft werden bereits in diversen anderen
Stellungnahmen (Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Landwirtschaftkammer,
Bauernverbände, etc.) umfassend vorgetragen. Au Sicht der Stadt Wassenberg als
betroffene Grundstückseigentümerin von Land- und Forstwirtschaftsflächen,
sollte die vorzunehmende Abwägung und Gewichtung der unterschiedlichen Belange
aus den vorgetragenen Anregungen und Einwände dieses Wirtschaftszweiges,
frühzeitig erfolgen und nachvollziehbar dargelegt werden.
Beschluss des Ausschusses: (16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)
8. Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde
zum Vorentwurf des Landschaftsplanes
II/4 „Wassenberger Riedelland
und untere Rurniederung“
Innerhalb der Gebiete, die zur Ausweisung als Landschaftsschutz- oder
Naturschutzgebiete vorgesehen sind, befinden sich im Stadtgebiet von Wassenberg
10 eingetragene Baudenkmäler sowie die ebenfalls als Baudenkmäler eingetragenen
Schlößer Effeld und Elsum mit ihren umgebenden Parkanlagen.
Die Erhaltung und Nutzung der Baudenkmäler darf nicht durch eine
Ausweisung als Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiet beeinträchtigt werden
und es muss eine dauerhafte Nutzungsperspektive gewährleitet sein.
Innerhalb des Stadtgebietes von Wassenberg sind u.a. folgende
eingetragene Baudenkmäler betroffen:
Nr. 24 Bauernhaus Ohe 5
Nr. 25 Bauernhaus Ohe 6
Nr. 27 Birgelener Pützchen
Nr. 28 Friedhofskapelle Birgelen
Nr. 31 Schloß Elsum
Nr. 32 Haus Dohr 1
Nr. 33 Altes Backhaus bei Gut
Kromland
Nr. 39 Haus Neuerburg
Nr. 47 Schloß Effeld
Nr. 48 Wingertsmühle
Nr. 61 Ehemaliger Bahnhof
Rosenthal
Nr. 68 Betkapelle in Forst,
Rurtalstraße
Es wird gefordert, die v.g. Standorte der betroffenen Baudenkmäler,
einschließlich der zugehörigen Nebenanlagen, Gärten, Parks und Hofflächen etc.
aus den Landschaftsschutz- bzw. Naturschutzgebieten herauszunehmen oder Ausnahmeregelungen
für Baudenkmäler und deren unmittelbare Umgebung vorzusehen. Des Weiteren
sollten die eingetragenen Baudenkmäler in der Karte gekennzeichnet werden.
Auf die Stellungnahme des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland vom
29.07.2013 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Beschluss
des Ausschusses: (12
Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)
9. Herausnahme
des unter Ziffer 2.1-2 aufgeführten Naturschutzgebietes „Effelder Waldsee“,
damit eine weitere Entwicklung des Naherholungsschwerpunktes „Effelder Waldsee“
auch in Zukunft nicht gefährdet ist.
Beschluss des Ausschusses: (16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)
10. Es
wird nochmal ausdrücklich darauf verwiesen, dass gemäß Präambel zu diesem
Vorentwurf, die Regelung dauerhaft gesichert sein muss, dass für Darstellungen
im rechtswirksamen Flächennutzungsplan, die eine bauliche Nutzung vorsehen
(z.B. Bauflächendarstellung), ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34
Abs. 4 Satz 1 Baugesetzbuch aber noch nicht in Kraft getreten ist, für diese Flächen
mit Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder Satzung die Festsetzung des
Landschaftsplanes außer Kraft treten.