Nachtrag: 15.10.2013

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Sachverhalt:

Mit Anschreiben vom 21. Juni 2013 wurde u.a. auch die Stadt Wassenberg als Träger öffentlicher Belange gemäß § 27 a des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft -Landschaftsgesetz (LG) – am Landschaftsplan II / 4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ -Vorentwurf- beteiligt und darum gebeten, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.

 

Nach entsprechenden Abstimmungsgesprächen mit der Kreisverwaltung wurde im Rahmen der Planungs- und Umweltausschusssitzung am 11. September 2013 (TOP 3.) der Vorentwurf durch Vertreter des Kreises Heinsberg und des von dort beauftragten Planungsbüros vorgestellt und erläutert.

 

Aus Sicht der Verwaltung beinhaltet die im Beschlussvorschlag genannte Stellungnahme zum Vorentwurf des Landschaftsplanes II / 4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ die wesentlichen Punkte, die in diesem Verfahren zu berücksichtigen sind.

 

Es gilt der ergänzende Hinweis, dass es sich derzeit nur um einen Vorentwurf des Landschaftsplanes handelt; auch bei den weiteren Verfahrensschritten wird die Stadt Wassenberg entsprechend beteiligt.

 

 

Stadtkämmerer Darius führt aus, dass es sich bei dem Beschlussvorschlag um eine Minimallösung handele und durch die Verwaltung eine sachgerechte und angemessene Stellungnahme erarbeitet wurde.

Zur Klarstellung sollte aber noch zusätzlich folgender  Punkt aufgenommen werden:

Es wird nochmal ausdrücklich darauf verwiesen, dass gemäß Präambel zu diesem Vorentwurf, die Regelung dauerhaft gesichert sein muss, dass für Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan, die eine bauliche Nutzung vorsehen (z.B. Bauflächendarstellung), ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Baugesetzbuch aber noch nicht in Kraft getreten ist, für diese Flächen mit Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder Satzung die Festsetzung des Landschaftsplanes außer Kraft treten.

 

Stadtverordneter Winkens beantragt im Namen der CDU-Fraktion folgende Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen:

Unter Punkt 3. soll noch ergänzt werden, den Bereich des Schaagbaches von der Ortslage Schaufenberg bis zur L 117 aus dem Naturschutz herauszunehmen, um die Bürger der Ortslagen Schaufenberg und Rosenthal auch zukünftig vor Hochwasser ausreichend zu schützen.

Unter Punkt 5. soll nach Abstimmung mit den Städten Heinsberg und Hückelhoven eine gemeinsame Linie für den Bereich der Rur festgelegt werden. Dieser Punkt soll bis zur Ratssitzung zurückgestellt werden.

Der Punkt 6. wird dahingehend geändert, dass Radfahren, Reiten und Wandern in den Naturschutzgebieten auch künftig gewährleistet sein muss.

Zusätzlich wird noch unter Punkt 9. die Herausnahme des gesamten Bereiches des unter Ziffer 2.1-2 aufgeführten Naturschutzgebietes „Effelder Waldsee“ aufgenommen, damit die Entwicklung des Erholungsschwerpunktes nicht gefährdet ist.

 

Stadtkämmerer Darius erklärt, dass der Stadt eine Frist bis Mitte Oktober gewährt wurde und schlägt deshalb vor, die Stellungnahme jetzt schon abzufassen mit dem Hinweis, dass ein Nachtrag zum Punkt 5. der Stellungnahme im Anschluss an die Sitzung des Stadtrates erfolgen wird.

Die Textfassung der Stellungnahme unter Berücksichtigung der Änderungen durch den Ausschuss soll dem Rat vor seiner Sitzung am 07.11.2013 zur Kenntnis gegeben werden.

 

Nach weiterer Aussprache im Ausschuss lässt Ausschussvorsitzender Dohmen als erstes über den Beschlussvorschlag der Verwaltung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 11.10.2013 abstimmen:

 


 

 


Beschluss des Ausschusses:               (15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)

Dem Belang wird nicht gefolgt. Die Bedenken gegen die Ausweisung der Naturschutzgebiete „Birgeler Bach / Birgelener Pützchen“ und „Marienbruch“ bleiben bestehen.

 

 

Nun lässt der Ausschussvorsitzende über die einzelnen Punkte der Stellungnahme mit den beantragten Änderungen bzw. Ergänzungen abstimmen:

 

Beschluss des Ausschusses:               (15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)

1.         Die Festsetzung des unter Ziffer 2.1-8 geführten Naturschutzgebietes „Marienbruch“ wird abgelehnt. Dieser Bereich (ca. 31,0 ha zentraler Erholungswald) dient als intensiv genutztes Naherholungsgebiet und nimmt im Tourismus- und Stadtmarketingkonzept der Stadt Wassenberg eine besondere Stellung ein.

Hier ist ein sehr hohes Aufkommen von Erholungssuchenden zu verzeichnen (Spaziergänger, Wanderer, Radfahrer, künftiger Kletterwald usw.) und deshalb muss diese Nutzung absolut in den Vordergrund gestellt werden. Auch wird das „Marienbruch“ vielfach durch Schulklassen besucht, die dort ihren Unterricht abhalten und über ein dauerhaftes Flächenbetretungsrecht verfügen müssen. Somit stellt der „Stadtwald“ ein pädagogisch wichtiger „Lernbereich“ dar, der zwingend in der jetzigen Form erhalten bleiben muss.

Unabhängig davon, dass die Begründung für die Ausweisung als Naturschutzgebiet auch nicht ansatzweise nachzuvollziehen ist (eine durchgehende Biotopstruktur ist nicht vorhanden, die Teiche sind keine natürlichen Gewässer, eine Fließgewässerstruktur ist höchstens bei Hochwasser vorhanden), stehen die v.g. städtischen Ziele einer intensiven Erholungsnutzung diesem Schutzzweck entgegen. Die Stadt hat in der Vergangenheit in der Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW auch in diesem Bereich die wünschenswerte Erhaltung und Entwicklung von besonders wertvollen Kleinbiotopen realisiert und sichergestellt, was auch in Zukunft weiter verfolgt wird.

Auch die notwendigen Verkehrssicherungsaspekte überlagern in diesem Bereich dem angedachten Schutzzweck.

Die abgestimmte Fläche für den Kletterpark wird nicht in gebotener Weise ausgewiesen, sondern mit überplant. Dabei hat der Kreis Heinsberg für diese Fläche am 18. Mai 2011 eine entsprechende Befreiung erteilt.

 

Beschluss des Ausschusses:               (15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)

2.         Herausnahme des unter Ziffer 2.1-5 aufgeführten Naturschutzgebietes „Birgeler Bach / Birgelener Pützchen“. Das Birgelener Pützchen ist als Wallfahrtkapelle überregional bekannt und wird dementsprechend von vielen Pilgern, Wanderern, Radfahrern und Erholungssuchenden aufgesucht. Der gesamte Bereich um das Birgelener Pützchen wird das ganze Jahr über stark besucht, was auch in Zukunft gewährleistet sein muss.

 

In Abstimmung mit der Stadt Wassenberg könnten und sollten Teilbereiche in den unter den Ziffern 1 und 2 geplanten Naturschutzgebieten „Marienbruch“ und „Birgeler Bach / Birgelener Pützchen“ als geschützte Landschaftsbestandsteile ausgewiesen werden (z.B. im Naturschutzgebiet „Birgeler Bach“ in der nördlichen Teilfläche mit Erlenwald,  kleinflächigen Moorbirken und Grauweidenbeständen oder die gesetzlich geschützten Biotope nach § 62 Landschaftsgesetz bzw. § 30 Bundesnaturschutzgesetz).

 

Beschluss des Ausschusses:               (15 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen)

3.         Im Bereich der Ortslage Schaufenberg ist die Festlegung als Landschaftsschutzgebiet             zu überprüfen und der Darstellung im Flächennutzungsplan (gemischte Baufläche)         anzupassen. Des Weiteren soll der Bereich des Schaagbaches von der Ortslage    Schaufenberg bis zur L 117 aus dem Naturschutz herausgenommen werden, um die    Bürger der Ortslagen Schaufenberg und Rosenthal auch zukünftig vor Hochwasser    ausreichend zu schützen.

 

 

Beschluss des Ausschusses:               (16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)

4.         Die Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet im Bereich des stadteigenen Grundstückes Gemarkung Myhl, Flur 9, Flurstück 358 (gegenüber des Friedhofes in Myhl), soll entlang der K20 bis zu einer Tiefe von 40 m herausgenommen werden. Die Fläche wird im Zuge des Rückbaus der K20 u.U. zur Herstellung eines Wendehammers bzw. mit Nutzungen als Bestandteil einer Abrundungssatzung benötigt.

 

Beschluss des Ausschusses:               (16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)

5.         Es wird angeregt, die Nutzung der Rur (z.B. Padel und Pedale) über die derzeitige      zulässige Strecke bis Orsbeck hinaus, bis nach Effeld zuzulassen, als einer der Bausteine des touristischen Entwicklungskonzeptes der Stadt Wassenberg.

            Des Weiteren erfolgt noch eine Abstimmung mit den Städten Heinsberg und Hückelhoven, um eine gemeinsame Linie für den Bereich der Rur festzulegen. Das Ergebnis wird nach der Beratung im Stadtrat als Nachtrag zur Stellungnahme der Stadt Wassenberg nachgereicht.

 

Beschluss des Ausschusses:               (16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)

6.         Da der Fahrradtourismus (besonders in den attraktiven Waldgebieten) einen Schwerpunkt im Tourismuskonzept der Stadt Wassenberg darstellt, muss das Radfahren, Reiten und Wandern in den Naturschutzgebieten auch künftig gewährleistet sein.

 

Beschluss des Ausschusses:               (16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen):

7.         Die Belange der Land- und Forstwirtschaft werden bereits in diversen anderen Stellungnahmen (Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Landwirtschaftkammer, Bauernverbände, etc.) umfassend vorgetragen. Au Sicht der Stadt Wassenberg als betroffene Grundstückseigentümerin von Land- und Forstwirtschaftsflächen, sollte die vorzunehmende Abwägung und Gewichtung der unterschiedlichen Belange aus den vorgetragenen Anregungen und Einwände dieses Wirtschaftszweiges, frühzeitig erfolgen und nachvollziehbar dargelegt werden.

 

Beschluss des Ausschusses:               (16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)

8.         Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde zum Vorentwurf des       Landschaftsplanes II/4             „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“

 

Innerhalb der Gebiete, die zur Ausweisung als Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiete vorgesehen sind, befinden sich im Stadtgebiet von Wassenberg 10 eingetragene Baudenkmäler sowie die ebenfalls als Baudenkmäler eingetragenen Schlößer Effeld und Elsum mit ihren umgebenden Parkanlagen.

Die Erhaltung und Nutzung der Baudenkmäler darf nicht durch eine Ausweisung als Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebiet beeinträchtigt werden und es muss eine dauerhafte Nutzungsperspektive gewährleitet sein.

Innerhalb des Stadtgebietes von Wassenberg sind u.a. folgende eingetragene Baudenkmäler betroffen:

 

Nr. 24  Bauernhaus Ohe 5

Nr. 25  Bauernhaus Ohe 6

Nr. 27 Birgelener Pützchen

Nr. 28  Friedhofskapelle Birgelen

Nr. 31  Schloß Elsum

Nr. 32 Haus Dohr 1

Nr. 33  Altes Backhaus bei Gut Kromland

Nr. 39  Haus Neuerburg

Nr. 47  Schloß Effeld

Nr. 48  Wingertsmühle

Nr. 61  Ehemaliger Bahnhof Rosenthal

Nr. 68  Betkapelle in Forst, Rurtalstraße

 

Es wird gefordert, die v.g. Standorte der betroffenen Baudenkmäler, einschließlich der zugehörigen Nebenanlagen, Gärten, Parks und Hofflächen etc. aus den Landschaftsschutz- bzw. Naturschutzgebieten herauszunehmen oder Ausnahmeregelungen für Baudenkmäler und deren unmittelbare Umgebung vorzusehen. Des Weiteren sollten die eingetragenen Baudenkmäler in der Karte gekennzeichnet werden.

 

Auf die Stellungnahme des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland vom 29.07.2013 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

 

Beschluss des Ausschusses:               (12 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)

9.         Herausnahme des unter Ziffer 2.1-2 aufgeführten Naturschutzgebietes „Effelder Waldsee“, damit eine weitere Entwicklung des Naherholungsschwerpunktes „Effelder Waldsee“ auch in Zukunft nicht gefährdet ist.

 

Beschluss des Ausschusses:               (16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen)

10.       Es wird nochmal ausdrücklich darauf verwiesen, dass gemäß Präambel zu diesem Vorentwurf, die Regelung dauerhaft gesichert sein muss, dass für Darstellungen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan, die eine bauliche Nutzung vorsehen (z.B. Bauflächendarstellung), ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Baugesetzbuch aber noch nicht in Kraft getreten ist, für diese Flächen mit Inkrafttreten eines Bebauungsplanes oder Satzung die Festsetzung des Landschaftsplanes außer Kraft treten.