Sitzung: 17.10.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/052/2013
Sachverhalt:
Auf
die beiliegenden Kalkulationen wird verwiesen.
a)
Straßenreinigung
Die Gebührenkalkulation geht
aufgrund des Ergebnisses 2012 und der Entwicklung 2013 zwar von einem etwas
geringeren Aufwand aus, aber dadurch, dass der Sonderposten für den
Gebührenausgleich im Jahr 2013 voraussichtlich fast vollständig aufgezehrt wird
und nur noch ein verbleibender Betrag von 2.500,00 € in die Kalkulation
eingestellt werden kann, steigt zwangsläufig die Gebühr und zwar von bisher
0,50 €/m auf 0,77 €/m.
b)
Winterdienst
Der Fehlbetrag im Winterdienst ist
bereits im Jahr 2012 mehr als kalkuliert reduziert worden, für das laufende
Jahr sind 11.300,00 € zur Deckung des Defizites in die Gebührenkalkulation
eingestellt worden. Voraussichtlich wird damit nun sogar ein geringer
Sonderposten aufgebaut werden, der umgehend in die Gebührenkalkulation 2014
eingestellt wird. Nachdem nun in den vergangenen Jahren der in 2010 entstandene
erhebliche Fehlbetrag ausgeglichen wurde, zahlen die Gebührenpflichtigen ab
2014 „nur“ die kalkulierten Kosten eines „normalen“ Winterdienstes.
Der Gebührensatz sinkt von 1,25 €/m
auf nun 0,95 €/m.
Nach einer
kurzen Aussprache ergeht folgender
Beschlussvorschlag (einstimmig):
Die
beiliegenden Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung (Anlage 1) und
zum Winterdienst (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen. Die vorgelegte 7.
Änderungssatzung (Anlage 3) wird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2014 in
Kraft gesetzt.