Sitzung: 17.10.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/051/2013
Sachverhalt:
Der
Kreis Heinsberg hat eine deutliche Senkung der Deponiegebühren festgesetzt,
jedoch auch eine Anhebung der Grundgebühr je Einwohner beschlossen. Im Ergebnis
werden die Zahlungen an den Kreis um rd. 94.000,00 € gegenüber der Kalkulation
2013 sinken. Dieser reduzierte Betrag wurde in die Gebührenkalkulation eingestellt.
Leicht gesunken sind
auch die Aufwendungen für die Abfuhr des Sperrmülls und des Elektronikschrotts,
da die Bürger verstärkt die Möglichkeit der Selbstanlieferung am
Kleinanlieferplatz in Rothenbach nutzen.
Auch die Entwicklung
der Aufwendungen und Erträge im Jahr 2013 wird im Ergebnis zur Bildung eines
Sonderpostens für den Gebührenausgleich von rd. 32.000,00 € führen. Dieser
Betrag wird bereits unmittelbar 2014 in die Gebührenkalkulation eingestellt.
Negativ auf die
Gebührenkalkulation wirkt sich der gesunkene Altpapierpreis aus, die
Verkaufserlöse gehen deutlich nach unten, gleichzeitig erhöht sich die
Unternehmervergütung für die Papiersammlung.
Im Ergebnis können die
Abfallgebühren wiederum gesenkt werden:
Die Jahresgebühr 2014 beträgt
bei wöchentlicher Entsorgung |
(bisher) |
Differenz |
in % |
|
für
ein 35 l-Gefäß |
152,00 € |
(166,00 €) |
./. 14,00 € |
8,43 |
für
ein 50 l-Gefäß |
204,00 € |
(222,00 €) |
./. 18,00 € |
8,11 |
bei zweiwöchentlicher Entsorgung |
|
|
|
|
für
ein 35 l-Gefäß |
76,00 € |
(83,00 €) |
./. 7,00 € |
8,43 |
für
ein 50 l-Gefäß |
102,00 € |
(111,00 €) |
./. 9,00 € |
8,11 |
für
ein 1.100 l-Gefäß |
2.354,00 € |
(2.437,00 €) |
./. 83,00 € |
8,17 |
Die betragliche
Reduzierung der Deponiegebühr durch den Kreis in Höhe von rd. 94.000,00 €
(deren Anteil an den Gesamtaufwendungen der kostenrechnenden Einrichtung 46,8 %
beträgt) wird damit unmittelbar an die Wassenberger Bürger weitergegeben.
Stadtverordneter Kluth merkt an, dass während der Abfuhr auf der Kirchstraße (während des Berufsverkehrs gegen 7:00 Uhr) ein erheblicher Stau entsteht.
Dezernent Darius erklärt, dass die Abholzeiten so abgestimmt sind, dass der Schulbusverkehr nicht beeinträchtigt wird. Dezernent Darius sagt zu, die Angelegenheit mit dem Abfuhrunternehmen zu erörtern.
Anmerkung der Verwaltung:
Nach Rücksprache mit dem
Entsorgungsunternehmen wird dieses die Touren so planen, dass die einspurige
untere Kirchstraße zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr nicht mehr blockiert wird.
Sodann ergeht folgender
Beschlussvorschlag (einstimmig):
Die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Abfallentsorgung (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. Die vorgelegte 7. Änderungssatzung (Anlage 2) wird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2014 in Kraft gesetzt.