Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Kreis Heinsberg hat eine deutliche Senkung der Deponiegebühren festgesetzt, jedoch auch eine Anhebung der Grundgebühr je Einwohner beschlossen. Im Ergebnis werden die Zahlungen an den Kreis um rd. 94.000,00 € gegenüber der Kalkulation 2013 sinken. Dieser reduzierte Betrag wurde in die Gebührenkalkulation eingestellt.

Leicht gesunken sind auch die Aufwendungen für die Abfuhr des Sperrmülls und des Elektronikschrotts, da die Bürger verstärkt die Möglichkeit der Selbstanlieferung am Kleinanlieferplatz in Rothenbach nutzen.

 

Auch die Entwicklung der Aufwendungen und Erträge im Jahr 2013 wird im Ergebnis zur Bildung eines Sonderpostens für den Gebührenausgleich von rd. 32.000,00 € führen. Dieser Betrag wird bereits unmittelbar 2014 in die Gebührenkalkulation eingestellt.

 

Negativ auf die Gebührenkalkulation wirkt sich der gesunkene Altpapierpreis aus, die Verkaufserlöse gehen deutlich nach unten, gleichzeitig erhöht sich die Unternehmer­vergütung für die Papiersammlung.

 

Im Ergebnis können die Abfallgebühren wiederum gesenkt werden:

 

Die Jahresgebühr 2014 beträgt

 

bei wöchentlicher Entsorgung

(bisher)

Differenz

in %

für ein 35 l-Gefäß

152,00 €

(166,00 €)

./. 14,00 €

8,43

für ein 50 l-Gefäß

204,00 €

(222,00 €)

./. 18,00 €

8,11

bei zweiwöchentlicher Entsorgung

 

 

 

für ein 35 l-Gefäß

76,00 €

(83,00 €)

./. 7,00 €

8,43

für ein 50 l-Gefäß

102,00 €

(111,00 €)

./. 9,00 €

8,11

für ein 1.100 l-Gefäß

2.354,00 €

(2.437,00 €)

./. 83,00 €

8,17

 

Die betragliche Reduzierung der Deponiegebühr durch den Kreis in Höhe von rd. 94.000,00 € (deren Anteil an den Gesamtaufwendungen der kostenrechnenden Einrichtung 46,8 % beträgt) wird damit unmittelbar an die Wassenberger Bürger weitergegeben.

 

Stadtverordneter Kluth merkt an, dass während der Abfuhr auf der Kirchstraße (während des Berufsverkehrs gegen 7:00 Uhr) ein erheblicher Stau entsteht.

 

Dezernent Darius erklärt, dass die Abholzeiten so abgestimmt sind, dass der Schulbusverkehr nicht beeinträchtigt wird. Dezernent Darius sagt zu, die Angelegenheit mit dem Abfuhrunternehmen zu erörtern.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Nach Rücksprache mit dem Entsorgungsunternehmen wird dieses die Touren so planen, dass die einspurige untere Kirchstraße zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr nicht mehr blockiert wird.

 

Sodann ergeht folgender


Beschlussvorschlag (einstimmig):

 

Die beiliegende Gebührenbedarfs­berechnung zur Abfallentsorgung (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen. Die vorgelegte 7. Änderungssatzung (Anlage 2) wird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2014 in Kraft gesetzt.