Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

 

Das Ergebnis der Kommunalwahlen vom 30.08.2009 wurde mit Amtsblatt vom 02.09.2009 (Nr. 12/09) bekanntgegeben.

Gegen die Gültigkeit der Wahl konnten gem. § 39 des Kommunalwahlgesetzes innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Ergebnisse Einsprüche erhoben werden, wenn eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe a-c des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich erachtet wurden.

 

Innerhalb dieser Rechtsmittelfrist sind keinerlei Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben worden.

 

Das Kommunalwahlgesetz legt in § 40 Abs. 1 fest, dass der neue Rat nach Vorprüfung durch einen hierfür gewählten Ausschuss (Anm.: Wahlprüfungsausschuss) u.a. auch über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu beschließen hat.

 

Da keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahlen erhoben wurden und auch ansonsten keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Wahlen ungültig sein könnten, wird vorgeschlagen, dass der Rat in seiner nächsten Sitzung den Beschluss über die Gültigkeit der Wahlen vom 30.08.2009 fasst.

 


Beschluss:              (einstimmig)

 

 


 

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt dem Rat der Stadt Wassenberg vor, die Kommunalwahlen (Bürgermeisterwahl und Wahl zur Vertretung der Stadt Wassenberg) vom 30.08.2009 für gültig zu erklären.