Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses, begrüßt die Anwesenden und stellt auf Befragen fest, dass gegen Form und Frist der Einladung keine Bedenken erhoben werden. Er teilt mit, dass gem. § 29 Abs. 10 Satz 1 der Geschäftsordnung der anwesende, stellvertretende Ausschussvorsitzende Herr Pospiech zur Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschrift bestimmt ist.

Gegen den Vorschlag der Verwaltung, Herrn Stadtamtsrat Norbert Schiefke zum Schriftführer für die Sitzung des Ausschusses zu bestellen, werden keine Bedenken erhoben.