Sachverhalt:

 

Gemäß § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und § 26 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wassenberg ist für die Sitzungen des Rates sowie der Ausschüsse ein Schriftführer zu bestellen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Verwaltungsmitarbeiter Karl-Heinz Beer zum Schriftführer zu bestellen.


Beschluss:                          (einstimmig)

 

 


Der Bauausschuss bestellt den Verwaltungsmitarbeiter Karl-Heinz Beer zum Schriftführer.