Nachtrag: 04.07.2013

Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 14.06.2013 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

Am 28. Februar 2013 wurde vom Stadtrat beschlossen, für einen Teilbereich am Effelder Waldsee in der Ortschaft Effeld einen Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Allgemeines Ziel des Bebauungsplanes ist die Weiterentwicklung der Flächen für die Zwecke Tourismus, Freizeit, Naherholung und Sport. Damit wurden gleichzeitig auch die bestandsgeschützten Bereiche „Campingplatz“ und „Badebetrieb“ einbezogen.

 

Nach vermehrten Abstimmungsgesprächen mit unterschiedlichen Fachbehörden wurde ein städtebaulicher Vorentwurf erstellt, der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 13. Mai bis 14. Juni 2013 im Rathaus der Stadt Wassenberg eingesehen werden konnte. Ferner fand am 11. Juni 2013 im Bürgerhaus Effeld eine ergänzende Bürger-informationsveranstaltung statt.

 

In den Stellungnahmen der Bürgerschaft findet eine intensive Auseinandersetzung mit der vorgelegten Planung statt. Grundsätzlich geht es bei allen Stellungnahmen inhaltlich um gleiche bzw. ähnliche Themenkomplexe, so dass im Rahmen der Bewertung und Prüfung nicht auf jede einzelne Stellungnahme explizit eingegangen werden muss und somit themengebündelt Stellung genommen wird. Die in Ablichtung beigefügten 17 schriftlichen Stellungnahmen (Anlage 3) aus dem Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sind in Ablichtung dieser Vorlage beigefügt, jedoch geschwärzt um die persönlichen Daten aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Dennoch wird für jeden Entscheidungsträger mit dieser Vorgehensweise die Möglichkeit eingeräumt, alle Schriftsätze in vollem Umfang zu erhalten.

 

Parallel zum Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte mit Schreiben vom 06. Mai 2013 die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Von den 39 angeschriebenen Behörden wurden fristgerecht 19 Stellungnahmen vorgelegt; diese sind ebenfalls in Ablichtung (Anlage 4) beigefügt.

 

Die Abwägung aller Belange aus den v.g. Verfahren der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung wurden in der tabellarisch beigefügten Auflistung (Anlagen 1 und 2) aufgenommen und sind abschließend mit einem Beschlussvorschlag der Verwaltung ausgestattet.

 

Sobald auf der Grundlage des Ausschussbeschlusses in Verbindung mit den anschließend zu erstellenden Gutachten hinsichtlich Verkehrs- und Immissionsbelangen diese Angaben vorliegen, wird die Verwaltung auf der Grundlage des Beschlussvorschlages zu b) die weitergehende Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchführen.

 

Mit dem Ergebnis der Behördenbeteiligung unter Berücksichtigung der ergänzenden Gutachten erfolgt dann eine Beratung im Planungs- und Umweltausschuss.

 

 

Es wird eine Fülle von Verständnisfragen durch die Verwaltung sowie von dem anwesenden Herrn Dipl.-Ing. Scheller (Planungsgruppe Scheller, Büro Landschaftsarchitekten) geklärt.

 

Schwerpunktmäßig sind bis zum nächsten Verfahrensschritt (Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) nachfolgende Sachverhalte abschließend zu klären:

 

-       Erstellung der notwendigen Gutachten (Lärm- und Verkehr)

-       Erstellung des Umweltberichtes einschl. Artenschutzgutachten sowie Bestimmung der Standorte für die Ausgleichsflächen

-       Konkrete Festlegung des Standortes für die neuen Parkflächen

 

Desweiteren ist von Bedeutung, welche Betriebs- und Öffnungszeiten zukünftig im Bere4ich des neuen Bade- und Freizeitbereiches gelten sollen.

 

Ergänzend wird auf entsprechende Nachfrage Fachbereichsleiter Norbert Sendke zum Ansprechpartner der Verwaltung für dieses Projekt benannt.

Abschließend informiert Ortsvorseher Erwin Staas über die neu gegründete Interessenvertretung „Runder-Tisch-Effelder Waldsee“. Das Protokoll der ersten Zusammenkunft am 27.06.2013 liegt den Fraktionen vor.

 

Letztendlich folgt der Ausschuss dem Verwaltungsvorschlag und fasst folgenden…

 


Beschluss:                          (einstimmig)


a)            Mit Hinweis auf die beigefügten Auflistungen (Anlagen 1 und 2 –die ausdrücklich Bestandteil dieser Beschlussvorlage sind-) als Ergebnis der vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung wird den aufgelisteten Beschlussvorschlägen der Verwaltung zugestimmt.

 

b)            Mit dem Abstimmungsergebnis über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung ist die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.