Nachtrag: 04.07.2013
Sitzung: 04.07.2013 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB4/039/2013
Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 14.06.2013 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Am 28. Februar 2013 wurde vom Stadtrat
beschlossen, für einen Teilbereich am Effelder Waldsee in der Ortschaft Effeld
einen Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.
Allgemeines Ziel des Bebauungsplanes ist die Weiterentwicklung der Flächen für
die Zwecke Tourismus, Freizeit, Naherholung und Sport. Damit wurden
gleichzeitig auch die bestandsgeschützten Bereiche „Campingplatz“ und
„Badebetrieb“ einbezogen.
Nach vermehrten Abstimmungsgesprächen
mit unterschiedlichen Fachbehörden wurde ein städtebaulicher Vorentwurf
erstellt, der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 1 BauGB im Zeitraum vom 13. Mai bis 14. Juni 2013 im Rathaus der Stadt
Wassenberg eingesehen werden konnte. Ferner fand am 11. Juni 2013 im Bürgerhaus
Effeld eine ergänzende Bürger-informationsveranstaltung statt.
In den Stellungnahmen der Bürgerschaft
findet eine intensive Auseinandersetzung mit der vorgelegten Planung statt.
Grundsätzlich geht es bei allen Stellungnahmen inhaltlich um gleiche bzw.
ähnliche Themenkomplexe, so dass im Rahmen der Bewertung und Prüfung nicht auf
jede einzelne Stellungnahme explizit eingegangen werden muss und somit
themengebündelt Stellung genommen wird. Die in Ablichtung beigefügten 17
schriftlichen Stellungnahmen (Anlage 3) aus dem Ergebnis der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung sind in Ablichtung dieser Vorlage beigefügt, jedoch
geschwärzt um die persönlichen Daten aufgrund datenschutzrechtlicher
Bestimmungen. Dennoch wird für jeden Entscheidungsträger mit dieser
Vorgehensweise die Möglichkeit eingeräumt, alle Schriftsätze in vollem Umfang
zu erhalten.
Parallel zum Verfahren der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte mit Schreiben vom 06. Mai 2013 die
frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Von den 39
angeschriebenen Behörden wurden fristgerecht 19 Stellungnahmen vorgelegt; diese
sind ebenfalls in Ablichtung (Anlage 4) beigefügt.
Die Abwägung aller Belange aus den v.g.
Verfahren der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung wurden in der
tabellarisch beigefügten Auflistung (Anlagen 1 und 2) aufgenommen und sind
abschließend mit einem Beschlussvorschlag der Verwaltung ausgestattet.
Sobald auf der Grundlage des
Ausschussbeschlusses in Verbindung mit den anschließend zu erstellenden
Gutachten hinsichtlich Verkehrs- und Immissionsbelangen diese Angaben
vorliegen, wird die Verwaltung auf der Grundlage des Beschlussvorschlages zu b)
die weitergehende Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchführen.
Mit dem Ergebnis der Behördenbeteiligung
unter Berücksichtigung der ergänzenden Gutachten erfolgt dann eine Beratung im
Planungs- und Umweltausschuss.
Es wird eine Fülle
von Verständnisfragen durch die Verwaltung sowie von dem anwesenden Herrn
Dipl.-Ing. Scheller (Planungsgruppe Scheller, Büro Landschaftsarchitekten)
geklärt.
Schwerpunktmäßig
sind bis zum nächsten Verfahrensschritt (Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2
BauGB) nachfolgende Sachverhalte abschließend zu klären:
-
Erstellung
der notwendigen Gutachten (Lärm- und Verkehr)
-
Erstellung
des Umweltberichtes einschl. Artenschutzgutachten sowie Bestimmung der
Standorte für die Ausgleichsflächen
-
Konkrete
Festlegung des Standortes für die neuen Parkflächen
Desweiteren ist von
Bedeutung, welche Betriebs- und Öffnungszeiten zukünftig im Bere4ich des neuen
Bade- und Freizeitbereiches gelten sollen.
Ergänzend wird auf
entsprechende Nachfrage Fachbereichsleiter Norbert Sendke zum Ansprechpartner
der Verwaltung für dieses Projekt benannt.
Abschließend
informiert Ortsvorseher Erwin Staas über die neu gegründete
Interessenvertretung „Runder-Tisch-Effelder Waldsee“. Das Protokoll der ersten
Zusammenkunft am 27.06.2013 liegt den Fraktionen vor.
Letztendlich folgt
der Ausschuss dem Verwaltungsvorschlag und fasst folgenden…
Beschluss: (einstimmig)
a) Mit Hinweis auf die beigefügten Auflistungen (Anlagen 1 und 2 –die ausdrücklich Bestandteil dieser Beschlussvorlage sind-) als Ergebnis der vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung wird den aufgelisteten Beschlussvorschlägen der Verwaltung zugestimmt.
b) Mit dem Abstimmungsergebnis über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung ist die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.