Sitzung: 25.06.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BV/FB3/029/2013
Sachverhalt:
LKW-Führerscheininhaber,
die das 50. Lebensjahr vollendet haben, müssen ab diesem Zeitpunkt alle 2 Jahre
ihre gesundheitliche Tauglichkeit zum Führen von schweren Fahrzeugen nachweisen
und diese Nachweise dem Straßenverkehrsamt zur Verlängerung dieser Fahrerlaubnis
(für weitere 2 Jahre) vorlegen.
Diese
Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen von LKW sowohl im privaten (für eigene
Zwecke), als auch im arbeitsvertraglichen Bereich sowie auch im ehrenamtlichen
Dienst einer Freiwilligen Feuerwehr.
Da
die Fahrerlaubnis nicht auf das Führen von LKW innerhalb eines ehrenamtlichen
Feuerwehrdienst beschränkt ist und eine allgemeine, auch private
Nutzungsmöglichkeit bietet, werden seit jeher die Gebühren und Kosten beim
Straßenverkehrsamt für eine Umschreibung oder Verlängerung von den
Feuerwehrangehörigen selbst getragen.
Herr Thissen
hat in eigener Sache bereits im Februar 2013 die Wehrleitung und die
Löschgruppen-führung Birgelen gebeten,
die Kosten und Gebühren seines
angestrebten Wiederauflebens seiner Fahrerlaubnis beim
Straßenverkehrsamt zu übernehmen, was
aus den vorstehend genannten Gründen jedoch nicht befürwortet wurde.
Mit
der vorliegenden Anregung dehnt Herr Thissen ein solches Anliegen nunmehr auf alle Angehörigen der FFW
Wassenberg aus, die im Besitz einer LKW-Fahrerlaubnis sind oder sein werden mit
der Begründung, „um auch zukünftig die Schlagkraft der FFW aufrecht zu erhalten
und zu verbessern, indem die Einsatzfahrzeuge von einer höchst möglichen Anzahl
von Feuerwehrangehörigen schnellstmöglich bewegt werden können.“
Der
hierdurch möglicherweise entstehende Eindruck, die FFW Wassenberg wäre
diesbezüglich unterversorgt, ist unzutreffend.
Nach
aktuellem Stand und Auskunft der Wehrleitung besitzen von den 150 aktiven
Feuerwehr-kameraden der Stadt Wassenberg derzeit 110 Personen einen
LKW-Führerschein; davon entfallen lediglich 13 Personen auf die Altersklasse Ü
50, zu denen auch der Antragsteller gehört.
Es
liegt somit weder eine Unterversorgung, noch ein Handlungsbedarf vor.
Die
weitere Anregung des Antragstellers, für die von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen
ggfs. hierzu vorhandene Landeszuschüsse auszuschöpfen, kommt nicht zum Zuge, da
das Land eine Förderung nur im Rahmen des Katastrophenschutzes bietet, aber
nicht für die Freiwillige Feuerwehr.
Zur
Kompensierung der wegfallenden Altführerscheininhaber (Ü 50 Fahrerlaubnisinhaber , von denen nicht
verlangt oder erwartet werden kann, dass sie alle 2 Jahre den LKW-Führerschein
verlängern – oder wie im Falle Thissen wiederaufleben lassen möchten) werden seit
Jahren Nachwuchskräfte mit einem Zuschuss der Stadt gefördert, wenn sie bereit
sind, einen LKW-Führerschein zu erlangen, der auch im Rahmen des
Feuerwehrdienstes eingesetzt werden kann.
Da
der erworbene Führerschein wie o.g. auch für private oder sonstige, nicht
feuerwehrspezifische Angelegenheiten genutzt werden kann, verpflichten sich
anstandslos und unproblematisch die „Neulinge“ für die Dauer von 10 Jahren,
diesen Zuschuss anteilig zurückzuzahlen, wenn Sie vor Ablauf des
10-Jahreszeitraumes die Feuerwehr verlassen.
Da
für die Anregung des Herrn Thissen auf Übernahme aller entstehenden Kosten von
Feuerwehrangehörigen für die Verlängerung oder das Wiederaufleben einer
LKW-Fahrerlaubnis kein Handlungsbedarf besteht und finanzielle Aufwendungen der
Stadt nach sich ziehen würde, die nicht ausschließlich auf öffentliche Zwecke beschränkt sind , sondern auch die
Möglichkeit einer privaten Nutzung
bietet, schlägt die Verwaltung vor, der Anregung nicht stattzugeben.
Während der Aussprache erklärt Bürgermeister Winkens, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Wehrleitung abgesprochen ist und von ihr auch getragen wird.
Eine von der Feuerwehrleitung aufgestellte Liste mit den gültigen Fahrerlaubnissen der Feuerwehrmitglieder ist als Anlage beigefügt.
Beschluss: 17 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen:
Der Anregung auf Übernahme aller entstehenden Kosten von Feuerwehrangehörigen für die Verlängerung oder das Wiederaufleben einer LKW-Fahrerlaubnis wird nicht stattgegeben.