Sitzung: 25.06.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BV/FB5/027/2013
Sachverhalt:
Unter dem gleichen Datum
wurde ein Pachtvertrag geschlossen, mit dem die west ihre Versorgungssparte an
die Niederrheinische Versorgung und Verkehr AG - NVV (heute: NEW Niederrhein
Energie und Wasser AG – NEW AG) verpachtet hat.
Der Pachtvertrag umfasst insbesondere die Strom- und
Gasversorgungsnetze, die dazugehörigen Grundstücke, Baulichkeiten und das
Umlaufvermögen sowie die der Versorgungssparte zuzurechnenden Beteiligungen.
Der Pachtvertrag begann mit wirtschaftlicher
Wirkung zum 01.01.2008 und hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2014.
Dabei entfällt auf den KWH-Anteil an der west eine Pacht in Höhe von 8,0 Mio. €
vor Ertragssteuern.
Operativ ist die west seit
Anfang 2008 damit lediglich noch im Bereich des ÖPNV tätig.
Der Pachtvertrag sieht vor,
dass die west unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren auf das Ende der
Grundlaufzeit (also grundsätzlich bis zum 31.12.2012) eine Verlängerung des
Pachtvertrages gegenüber der NEW AG verlangen kann. Bei der Umsetzung dieser
Option verringert sich die auf den KWH-Anteil entfallende Pachthöhe auf 4,9 bis
7 Mio. € vor Ertragssteuern. Die genannte Erklärungsfrist wurde seitens der NEW
AG bis zum 31.10.2013 verlängert.
Als weitere
Handlungsalternativen nennt der Pachtvertrag im Übrigen
1.
die
Beendigung der Verpachtung, die Aufspaltung der west in eine Verkehrs- und eine
Versorgungsgesellschaft und den Verkauf der Anteile der KWH an der Versorgungsgesellschaft
an die NEW AG und Auszahlung des
Kaufpreises an die KWH sowie
2.
die
Beendigung der Verpachtung, die Aufspaltung der west in eine Verkehrs- und eine
Versorgungsgesellschaft und den Verkauf der Anteile der KWH an der Versorgungssparte
an die NEW und die Einbringung des Kaufpreises als typisch stille Beteiligung der KWH an der NEW AG.
Vor diesem Hintergrund hat
die west die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH beauftragt, Handlungsalternativen des Kreises Heinsberg
und der Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg nach Ablauf der
Grundpachtzeit des zwischen der west und der NEW AG geschlossenen Vertrages
über die Verpachtung der Versorgungssparte der west zu entwickeln bzw. zu
prüfen.
Die Ergebnisse dieser
Untersuchung wurden dem Stadtrat unter TOP 9 in der Ratssitzung am 02.05.2013
durch Herrn Dipl.-Ing. Winkens von der WestEnergie und Verkehr GmbH
vorgestellt. Der Beitrag der HS-Regio-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt
dieser Vorlage als Anlage nochmals bei.
Als wichtigste Ziele der
Umstrukturierung der west wurden bereits seinerzeit folgende Gesichtspunkte
genannt:
1.
Möglichst
weitgehende Abdeckung der Verluste des ÖPNV.
2.
Erhalt
des steuerlichen Querverbundes Verkehr – Versorgung.
3.
Beibehaltung
der bisherigen Systematik zur Verteilung des Verkehrsverlustes und des
Versorgungsgewinnes auf die Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg.
4.
Erfüllung
der künftigen Voraussetzungen für die Direktvergabe des ÖPNV an die west.
Zum letzten Punkt hat der
Gutachter bemerkt, dass als Voraussetzung für eine künftige Direktvergabe des
ÖPNV an die west, die im Jahre 2017 vorzunehmen wäre, in jedem Falle zu
gegebener Zeit eine Aufhebung des Dreiviertel-Quorums bei Abstimmungen in der
Gesellschafterversammlung der KWH notwendig ist. Die Direktvergabe wird künftig
nur möglich sein, wenn der ÖPNV-Aufgabenträger - also der Kreis Heinsberg -
ÖPNV-Entscheidungen alleine treffen kann. Dies bedingt im Ergebnis eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages der KWH zu gegebener Zeit.
Die vom Gutachter auch
geprüfte Möglichkeit der Einbeziehung der Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH unter
der Voraussetzung des Erhalts der 100 % Beteiligung des Kreises an dieser GmbH
wurde letztlich nicht weiterverfolgt. Sie hätte die vorgesehene und notwendige
Neuordnung der west enorm verkompliziert, ohne dass ein nennenswerter
wirtschaftlicher Vorteil erreicht werden könnte.
Unter Berücksichtigung der genannten
Ziele hat der Gutachter festgestellt, dass von den eingangs genannten im
Pachtvertrag vorgesehenen drei Handlungsoptionen zwei ausscheiden.
Bei einer Fortsetzung der
Verpachtung kommt er zu dem Ergebnis, dass der Erhalt des Querverbunds zwischen
Verkehr und Versorgung nicht gewährleistet ist. Auch die Direktvergabe des ÖPNV
an die west wird bei dieser Lösung wegen der Beteiligung der NEW AG an der west
nach 2017 nicht mehr möglich sein.
Bei einem Verkauf der
Versorgungssparte würden in den Folgejahren die Gewinne zur Abdeckung der
ÖPNV-Verluste fortfallen. Damit würde auch kein Potenzial zum Erhalt des steuerlichen
Querverbundes zur Verfügung stehen und auch für die angestrebte Beibehaltung
der bisherigen Verrechnungssystematik zwischen Versorgungsgewinnen und
ÖPNV-Verlusten gäbe es kein Potenzial.
Lediglich die Variante der
stillen Beteiligung könnte so gestaltet werden, dass alle Ziele der
Umstrukturierung erfüllt wären. Abgesehen von der damit allerdings nicht mehr
möglichen Einflussnahme der KWH-Seite auf die Versorgungssparte kommt der
Gutachter bei dieser Lösung bei den angenommenen Prämissen auch zu einem
wirtschaftlich negativen Ergebnis.
Zusätzlich hat der
Gutachter deshalb auch die Einbindung der KWH in das bereits zwischen der Stadt
Mönchengladbach und der Stadt Viersen bestehende NEW Holding-Modell
geprüft. Nach dem Ergebnis der
Untersuchung würde diese Einbindung die verfolgten Ziele am besten erfüllen. Das wirtschaftliche Ergebnis stellt
sich besser dar, als bei einer stillen Beteiligung und auch die Einflussnahme
der KWH-Seite auf die Versorgungssparte wäre durch die Beteiligung der NEW
Kommunalholding GmbH an der NEW AG über die Mitarbeit in den Gremien der beiden
Gesellschaften gewährleistet.
Ein Gesamtüberblick über
die geprüften Handlungsalternativen mit Hinweis auf die Zielerreichung ist der
beiliegenden Anlage zu entnehmen. Eine graphische Darstellung der Struktur bei
Einbindung der KWH in das NEW Holding-Modell ist ebenfalls Bestandteil der
Anlage.
Voraussetzung für eine
Umsetzung der Umstrukturierung in Form des NEW Holding-Modells (wie im Übrigen
auch bei der stillen Beteiligung) ist die Spaltung der west in eine „West Verkehr
GmbH“ und in eine „West Energie GmbH“. Dabei wäre, wie aus dem beigefügten Schaubild
ersichtlich ist, die „West Verkehr GmbH“ zu 98 % eine Tochter der NEW
Kommunalholding-GmbH und zu 2 % eine Beteiligung der KWH. Die „West Energie
GmbH“ wäre zu 100 % Tochter der NEW AG.
An der NEW AG wiederum wäre
die NEW Kommunalholding GmbH zu 61,23 % beteiligt. Über einen
Gewinnabführungsvertrag zwischen der NEW AG und der NEW Kommunalholding GmbH
wäre damit die KWH und damit auch die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg
und Städte und Gemeinden) künftig am wirtschaftlichen Ergebnis der NEW AG beteiligt,
u. z. ausgehend vom Wert der KWH mit einem Anteil von 16,66 % an der NEW Kommunalholding
GmbH.
Für eine Einbindung der KWH
und der west in das Kommunalholding-Modell sprechen zusammengefasst folgende
Gesichtspunkte:
1.
Der
steuerliche Querverbund bleibt erhalten.
2.
Die
Direktvergabe an das kommunale Unternehmen - im Falle der vorstehenden
Vorgehensweise die abgespaltene „West Verkehr GmbH“ - ist ausgehend von einer gesonderten
Untersuchung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC, die im Auftrag der NEW AG
durchgeführt wurde, zu gegebener Zeit möglich.
3.
Unter
den untersuchten Varianten handelt es sich um die wirtschaftlich
vorteilhafteste Lösung.
4.
Die
bestehende Verrechnungssystematik zwischen Versorgungsgewinnen und
ÖPNV-Verlusten kann auf Ebene der KWH beibehalten werden.
Hinzu kommt die künftig
weiterhin bestehende Möglichkeit der Einflussnahme durch Berücksichtigung von
KWH-Vertretern in den Gremien der NWE Kommunalholding GmbH und der NEW AG. Darüber
hinaus handelt es sich bei der Struktur nach Einschätzung der Verwaltung um
eine robuste nachhaltige Lösung, die auch Synergieeffekte haben dürfte.
Während einer kurzen Aussprache über die generelle Verständlichkeit des Sachverhaltes erklärt Bürgermeister Winkens, dass die Verträge in Kürze vorliegen und den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden.
Anmerkung:
Der
Konsortialvertrag und der Gesellschaftsvertrag sind zwischenzeitlich
eingetroffen und als Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Stadtverordneter Seidl erklärt, dass seine Fraktion diesem Vorschlag nicht zustimmen werde.
Sodann ergeht folgender
Beschlussvorschlag (15 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und
3 Enthaltungen):
1.
Der
Stadtrat spricht sich für die Umsetzung der Neuordnung der WestEnergie und
Verkehr GmbH (west) im Sinne des NEW Holding-Modells aus.
2.
Zu
diesem Zweck soll die west in eine „West Verkehr GmbH“ und eine „West Energie
GmbH“ aufgespalten werden.
3.
Für
die Umsetzung der Neuordnung der west wird der 01.01.2014 angestrebt. Dabei
muss sichergestellt sein, dass für das Jahr 2014 als dem letzten Jahr der
Grundpachtlaufzeit der volle Ausgleich bezüglich der Differenz zwischen dem
Ergebnisanteil aus der NEW Kommunalholding und dem garantierten Ergebnis aus
der Verpachtung (KWH-Seite = 8 Mio. € vor Ertragssteuern für das Jahr 2014)
gezahlt wird.
4.
Der
Bürgermeister als Mitglied der Stadt Wassenberg in den Gremien der west und der
KWH wird beauftragt, die Neuordnung der west in den Gremien entsprechend weiter
zu betreiben.
5.
Zu
gegebener Zeit ist über die konkrete Ausgestaltung der neuen Struktur (z. B.
hinsichtlich des Gesellschaftsvertrages und der Gremienbesetzung) erneut im Stadtrat
zu beraten und zu beschließen.