Sitzung: 18.04.2013 Bauausschuss
Zur Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschrift wird in Abwesenheit des stv. Ausschussvorsitzenden gem. § 29 Abs. 10 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Wassenberg das Ausschussmitglied Rütten bestimmt, welches hierzu sein Einverständnis erklärt.