Sitzung: 16.04.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB5/002/2013
Sachverhalt:
Der
Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2012 nach 2013
gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (Gem.HVO NRW) zur Kenntnis.
Der
Gesetzgeber hat mit den Regelungen des § 22 Gem.HVO NRW die rechtlichen
Möglichkeiten geschaffen, im Rahmen der Ermächtigungsübertragung die
kontinuierliche und der Aufgabenerfüllung gerecht werdende Bewirtschaftung der
Haushaltsmittel auch nach Schluss des Haushaltsjahres zu gewährleisten.
Die Vorschriften orientieren sich an § 19 der kameralen
Gem.HVO NRW (Übertragbarkeit). Mit Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements ist das Haushaltsinstrument der Haushaltsausgabe- und
Haushaltseinnahmereste, die das abgelaufene Jahr belasteten, entfallen, da die
finanzielle Entwicklung nicht mehr in den Bezugsgrößen „Einnahmen und Ausgaben“
dargestellt wird.
Durch
die Übertragung wird lediglich die Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im
folgenden Haushaltsjahr mehr Aufwendungen und/oder Auszahlungen auszulösen, als
im Haushaltsplan ausgewiesen sind. Damit wird sowohl das Ergebnis als auch die
Liquidität des folgenden Jahres belastet.
Aufgrund
des Budgetrechtes des Rates sind diese zusätzlichen Ermächtigungen dem Rat in
einer Übersicht mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und den
Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.
Als
Anlage 1 ist eine Auflistung der vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen
beigefügt. Mit Inkrafttreten des 1.NKF-Weiterentwicklungsgesetzes vom
28.09.2012 (NKFWG; GV.NRW 2012, Seite 432) entfällt die in der Bilanz des
Jahresabschlusses gem. § 43 Abs.3 (alt) GemHVO,
zu bildende Deckungsrücklage für übertragene Ermächtigungen. Bezüglich
der zahlungswirksamen Seite (Finanzplan bzw. Finanzrechnung) besteht keine
gesonderte Regelung. Die zahlungswirksame Entlastung im Haushaltsjahr 2012
führt zu einer zahlungswirksamen Belastung im Haushaltsjahr 2013. Die
zahlungswirksame Seite der Finanzrechnung hat keine Auswirkungen auf den
Haushaltsausgleich.
Entsprechend der Vorgabe des Rates wird gem. Anlage 2
nochmals gesondert dargestellt, wie die investiven Ermächtigungsübertragungen
von insgesamt 2.157.990 € finanziert sind. Zusätzlich erfolgt zur Information
des Rates die Mitteilung, dass im investiven Bereich im Haushaltsjahr 2012 eine
Kreditermächtigung in Höhe von 333.100 € abgesetzt und darüber hinaus ein
fällig werdender Kredit von insgesamt 199.333 € außerplanmäßig getilgt werden
konnte.
Ohne Wortmeldung nimmt
der Ausschuss die Ermächtigungsübertragung aus dem Haushalt 2012 nach 2013 zur
Kenntnis.