Sachverhalt:
Zur
Einsparung von Kopier-, Papier- und Personalkosten werden die Rats- und
Ausschussniederschriften ausschließlich im Ratsinfosystem bereitgestellt.
Hierzu ergeht die nachstehende 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und
die Ausschüsse der Stadt Wassenberg.
§ 26 Abs. 4, 3. Unterabsatz –
Niederschrift –
Die
Niederschrift wird grundsätzlich im Ratsinfosystem der Stadt Wassenberg
eingestellt.
Auf
Wunsch ist für die Mitglieder des Rates, den dem Rat nicht angehörenden
Ortsvorstehern und den Kreistagsmitgliedern der Stadt die Niederschrift auch in
Papierform erhältlich.
Alte
Fassung: Die
Niederschrift ist allen Mitgliedern des Rates, den dem Rat nicht angehörenden
Ortsvorstehern, dem Beigeordneten und den Dezernenten zuzuleiten. Desgleichen
erhalten die Kreistagsmitglieder der Stadt sowie die Gleichstellungsbeauftragte
die Niederschrift.
§ 26 Abs. 5: Ersatzlos gestrichen
Alte
Fassung: Die dem Rat
angehörenden Fraktionen erhalten eine Ausfertigung der Niederschrift
zusätzlich. Darüber hinaus erhalten die bestimmten Ausschüsse angehörenden
beratenden Mitglieder eine Niederschrift über die Sitzung ihres jeweiligen
Ausschusses.
Zusatz:
Das Amtsblatt der
Stadt Wassenberg ist zukünftig nur noch im Internet abrufbar und im Rathaus in
Papierform erhältlich. Ausgenommen hiervon sind die Abo-Bezieher des
Amtsblattes.
Nachdem Fachbereichsleiter Sieg die Änderungen und Auswirkungen erläutert hat, beantragt Stadtverordneter Dohmen den TOP zurückzustellen, da noch Klärungsbedarf mit der Fraktion und den sachkundigen Bürgern bestehe.
Stadtverordnete Frau Dr. Beckers schlägt vor, die Fraktionsvorsitzenden per E-Mail zu verständigen wenn neue Dokumente veröffentlicht werden. Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu.
Der Ausschuss
beschließt einstimmig die Beschlussfassung zurückzustellen.