Entsprechend der bestehenden Regelung ist zur Mitunterzeichnung die alphabetische Reihenfolge zu beachten. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, Herrn Franz-Josef Beckers zur Mitunterzeichnung der Niederschrift zu benennen.

Der Ausschuss erhebt hierzu keine Bedenken; Herr Beckers erklärt sein Einverständnis zur Mitunterzeichnung.