Sitzung: 28.02.2013 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB3/001/2013
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung vom 08.01.2013 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Gemäß
§ 3 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in der z.Z. geltenden Fassung
beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter für Gemeinden mit einer
Bevölkerungszahl von über 15.000, aber nicht über 30.000 Einwohnern, 38
Vertreter, davon die Hälfte, also 19, in Wahlbezirken. Die Gemeinden können
gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der
Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4 oder 6,
davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern. Bedingt durch Artikel 12 Satz
2 des Gesetzes über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den
Europawahlen verkürzt sich die vorgenannte Frist von 15 Monaten für die
Kommunalwahl in 2014 um 4 Monate, so dass spätester Termin zur Verringerung der
Zahl der Vertreter durch Satzung nunmehr der 20. März 2013 ist.
Hierauf
hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW aktuell im
Dezember 2012 die Kommunen hingewiesen.
Bereits
bei der Neueinteilung des Wahlgebietes für die Kommunalwahl 2009 hat die
Verwaltung im Wahlausschuss vom 25.06.2008 darauf verwiesen, dass über den
Zeitraum 2009 hinaus aufgrund der zu erwartenden Einwohnerentwicklung zukünftig
die zulässigen Obergrenzen von Bezirken im Stadtteil Wassenberg überschritten
sein werden.
Diese
Prognose hat sich anhand der aktuellen Einwohnerzahlen nunmehr bestätigt und
führt dazu, dass die derzeitige Einteilung in den Wahlbezirken 4 und 6 bereits
die zulässige Obergrenze überschritten hat und im Wahlbezirk 2 unmittelbar
erreicht wird (auf die als Anlage
beigefügte Tabelle wird verwiesen).
Eine
fehlerhafte bzw. unzulässige Wahlbezirkseinteilung stellt nach § 40 Abs. 1 b
KWahlG eine Unregelmäßigkeit bei der Wahlvorbereitung dar, die zur Ungültigkeit
einer Wahl führen kann.
Aus
diesem Grunde ist eine Neueinteilung des Wahlgebietes dahingehend zwingend
erforderlich, für den Stadtteil Wassenberg einen weiteren Wahlbezirk zu bilden.
Die
übrigen Wahlbezirke in den jeweiligen Ortschaften zeigen keinen Handlungsbedarf
und wurden bereits in Vorjahren an die dortige Einwohnerentwicklung angepasst.
Die aus der v.g. Tabelle (s. Anlage) derzeitige geringfügige Unterschreitung
der Grenze im Wahlbezirk 14 – Birgelen – kann über die anderen Birgelener
Bezirke kompensiert und ausgeglichen werden.
Für
den Stadtteil Wassenberg sind jedoch für eine zulässige und ausreichende
Einteilung 7 (statt bisher 6) Bezirke zu bilden; insgesamt umfasst das Wahlgebiet
der Stadt Wassenberg dann zukünftig insgesamt 18 statt bisher 17 Wahlbezirke.
Die
Neueinteilung des Wahlgebietes ist Aufgabe des Wahlausschusses und muss (für
die Kommunalwahl 2014) spätestens am 20.10.2013 erfolgt sein.
Die
Verwaltung beabsichtigt jedoch, über den Wahlausschuss schon frühzeitiger die
Neueinteilung vorzunehmen, damit die neue Wahlbezirkseinteilung bereits für die
Bundestagswahl 2013 eingerichtet und genutzt werden kann und den Wählern für
die Wahlen in 2014 bereits vertraut sind.
Darüber
hinaus wird den Parteien so auch frühzeitig die Gelegenheit gegeben, ihre
Bewerber für die Kommunalwahl 2014 ortsbezogen und konkret aufzustellen.
Da
die Anzahl der Wahlbezirke über § 3 Abs. 2 KWahlG analog mit der Zahl der
Vertreter verknüpft ist, ergeben sich daraus in der Konsequenz 36 Vertreter für
den im Jahre 2014 zu wählenden Stadtrat.
Wie
eingangs erwähnt, bedarf es hierzu eines entsprechenden Satzungsbeschlusses.
Der
entsprechende Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt. Er beinhaltet gleichzeitig
die Aufhebung der bisherigen Satzung vom 28.04.2008.
Nach einer kurzen
Aussprache ergeht folgernder
Beschluss (einstimmig):
Die für die Größenordnung
(Einwohnerzahl) der Stadt Wassenberg nach § 3 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes
(KWahlG) zu wählende Zahl von 38 Stadtverordneten wird für die Kommunalwahl
2014 um 2 Vertreter, davon 1 in Wahlbezirken, verringert. Ab der Kommunalwahl 2014 beträgt die Zahl
der Vertreter im Rat der Stadt Wassenberg somit 36 Stadtverordnete.
Die Satzung über die Verringerung der
Vertreterzahl wird hiermit erlassen.
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 28.04.2008
über die Zahl der zu wählenden Vertreter für die Kommunalwahl 2009 mit Ablauf
der Wahlperiode außer Kraft.