Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 08.01.2013 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

Gemäß § 3 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) in der z.Z. geltenden Fassung beträgt die Zahl der zu wählenden Vertreter für Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von über 15.000, aber nicht über 30.000 Einwohnern, 38 Vertreter, davon die Hälfte, also 19, in Wahlbezirken. Die Gemeinden können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 KWahlG bis spätestens 15 Monate vor Ablauf der Wahlperiode durch Satzung die Zahl der zu wählenden Vertreter um 2, 4 oder 6, davon je zur Hälfte in Wahlbezirken, verringern. Bedingt durch Artikel 12 Satz 2 des Gesetzes über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen verkürzt sich die vorgenannte Frist von 15 Monaten für die Kommunalwahl in 2014 um 4 Monate, so dass spätester Termin zur Verringerung der Zahl der Vertreter durch Satzung nunmehr der 20. März 2013 ist.

Hierauf hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW aktuell im Dezember 2012 die Kommunen hingewiesen.

 

Bereits bei der Neueinteilung des Wahlgebietes für die Kommunalwahl 2009 hat die Verwaltung im Wahlausschuss vom 25.06.2008 darauf verwiesen, dass über den Zeitraum 2009 hinaus aufgrund der zu erwartenden Einwohnerentwicklung zukünftig die zulässigen Obergrenzen von Bezirken im Stadtteil Wassenberg überschritten sein werden.

 

Diese Prognose hat sich anhand der aktuellen Einwohnerzahlen nunmehr bestätigt und führt dazu, dass die derzeitige Einteilung in den Wahlbezirken 4 und 6 bereits die zulässige Obergrenze überschritten hat und im Wahlbezirk 2 unmittelbar erreicht wird (auf die als Anlage beigefügte Tabelle wird verwiesen).

Eine fehlerhafte bzw. unzulässige Wahlbezirkseinteilung stellt nach § 40 Abs. 1 b KWahlG eine Unregelmäßigkeit bei der Wahlvorbereitung dar, die zur Ungültigkeit einer Wahl führen kann.

Aus diesem Grunde ist eine Neueinteilung des Wahlgebietes dahingehend zwingend erforderlich, für den Stadtteil Wassenberg einen weiteren Wahlbezirk zu bilden.

Die übrigen Wahlbezirke in den jeweiligen Ortschaften zeigen keinen Handlungsbedarf und wurden bereits in Vorjahren an die dortige Einwohnerentwicklung angepasst. Die aus der v.g. Tabelle (s. Anlage) derzeitige geringfügige Unterschreitung der Grenze im Wahlbezirk 14 – Birgelen – kann über die anderen Birgelener Bezirke kompensiert und ausgeglichen werden.

 

Für den Stadtteil Wassenberg sind jedoch für eine zulässige und ausreichende Einteilung 7 (statt bisher 6) Bezirke zu bilden; insgesamt umfasst das Wahlgebiet der Stadt Wassenberg dann zukünftig insgesamt 18 statt bisher 17 Wahlbezirke.

 

Die Neueinteilung des Wahlgebietes ist Aufgabe des Wahlausschusses und muss (für die Kommunalwahl 2014) spätestens am 20.10.2013 erfolgt sein.

Die Verwaltung beabsichtigt jedoch, über den Wahlausschuss schon frühzeitiger die Neueinteilung vorzunehmen, damit die neue Wahlbezirkseinteilung bereits für die Bundestagswahl 2013 eingerichtet und genutzt werden kann und den Wählern für die Wahlen in 2014 bereits vertraut sind.

Darüber hinaus wird den Parteien so auch frühzeitig die Gelegenheit gegeben, ihre Bewerber für die Kommunalwahl 2014 ortsbezogen und konkret aufzustellen.

 

Da die Anzahl der Wahlbezirke über § 3 Abs. 2 KWahlG analog mit der Zahl der Vertreter verknüpft ist, ergeben sich daraus in der Konsequenz 36 Vertreter für den im Jahre 2014 zu wählenden Stadtrat.

Wie eingangs erwähnt, bedarf es hierzu eines entsprechenden Satzungsbeschlusses.

Der entsprechende Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt. Er beinhaltet gleichzeitig die Aufhebung der bisherigen Satzung vom 28.04.2008.

 

Nach einer kurzen Aussprache ergeht folgernder


Beschluss (einstimmig):

Die für die Größenordnung (Einwohnerzahl) der Stadt Wassenberg nach § 3 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) zu wählende Zahl von 38 Stadtverordneten wird für die Kommunalwahl 2014 um 2 Vertreter, davon 1 in Wahlbezirken, verringert.  Ab der Kommunalwahl 2014 beträgt die Zahl der Vertreter im Rat der Stadt Wassenberg somit 36 Stadtverordnete.

Die Satzung über die Verringerung der Vertreterzahl wird hiermit erlassen.

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 28.04.2008 über die Zahl der zu wählenden Vertreter für die Kommunalwahl 2009 mit Ablauf der Wahlperiode außer Kraft.