Sitzung: 28.02.2013 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB4/012/2013
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung vom 04.02.2013 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Mit
dem Entwurf der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan
Nr. 80 A „Roermonder Straße“ wurde die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs.
4 BauGB im Zeitraum vom 18. Dezember
2012 bis zum 23. Januar 2013 durchgeführt.
Es
wurden folgende Anregungen vorgebracht:
Kreis
Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen,
-Stellungnahme
vom 18. Januar 2013- Anlage 1
Ein
Übersichtsplan und eine Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes sowie die
textlichen Festsetzungen sind als Anlagen 2 bis 4 beigefügt.
Ohne Wortmeldung ergeht folgender
Beschluss (einstimmig):
A: Zu
den vorgebrachten Anregungen des Kreises Heinsberg gemäß dortiger
Stellungnahme
vom 18.01.2013.
a)
Untere
Bodenschutzbehörde / Altlasten
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Anregung:
Aufgrund der beiden Vornutzungen als Schlosserei- und
Kfz.-Werkstatt ist
ein Abbruch des Gebäudebestands gutachterlich zu
begleiten.
Beschluss:
Der Anregung wird in der Form stattgegeben, dass die
Abbrucharbeiten des Gebäudesbestandes gutachterlich begleitet werden.
b)
Untere
Landschaftsbehörde
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Anregung:
Die im Verfahren verbleibenden 285 qm
Kompensationsfläche müssten
komplett auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur
7, Flurstück 680, umgelegt werden, da die im Umweltbericht angegebene Fläche
Gemarkung Birgelen, Flur 13, Flurstück 104, bereits für den Bebauungsplan Nr.
72 „Biogasanlage“ beansprucht wurde.
Beschluss:
Der Anregung wird stattgegeben und die verbleibenden
285 qm werden komplett auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 7,
Flurstück 680, umgelegt.
c)
Untere
Landschaftsbehörde
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Anregung:
Die Untere Landschaftsbehörde hatte bemängelt, dass die vorgelegten
Unterlagen keine Artenschutzprüfung beinhaltet und somit unvollständig seien.
Beschluss:
Dieser Anregung wurde entsprochen und zwischenzeitlich hat das
beauftragte Planungsbüro die ergänzende artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe
1 –Screening) erstellt. Nach Vorlage an die Untere Landschaftsbehörde des
Kreises Heinsberg wurde von dort per Mail am 15.02.2013 bestätigt, dass die
nachgereichten Unterlagen zum Artenschutz ausreichend sind. Gemäß dem
vorliegenden Bericht werden die anstehenden Arbeiten der Fällmaßnahmen der
Strauch- und Gehölzhecken sowie auch während der ersten Abriss-Stufe der Gebäudeteile
(Fassaden, Dachflächen) der Gewerbehalle und der angrenzenden Gebäudeteile
durch eine entsprechende biologische Kontrollbegleitung bzw. durch eine
entsprechende ökologische Begleitung erfolgen.
d)
Untere
Wasserbehörde
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Anregung:
Die Untere Wassserbehörde des Kreises Heinsberg hatte
gefordert, dass ein
Wiederanstieg des
Grundwassers nach Einstellung der Sümpfungsmaß- nahmen
bis auf das natürliche Niveau in diesem Bereich nicht ausge-
schlossen werden kann und infolge dessen eine
Stellungnahme des Erft-
verbandes gefordert.
Beschluss:
Der Anregung wurde gefolgt. Die Stadt Wassenberg hat
zwischenzeitlich den
Erftverband in Bergheim im Verfahren beteiligt. Die
dortige Stellungnahme vom
31. Januar 2013 besagt jedoch, dass ein Sümpfungseinfluss
in diesem Be-
reich nicht besteht.
B: Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 A „Roermonder Straße“ und die
52.
Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB für
die
Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.