Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 06.11.2012 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

 

Sachverhalt:

 

Vor dem Hintergrund der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu einem inklusiven Schulsystem wurde an der Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule – zum Schuljahr 2012/2013 erstmals eine integrative Lerngruppe im 5. Jahrgang mit maximal sechs Schülern/Schülerinnen, die zieldifferent unterrichtet werden, mit Zustimmung des Schulträgers eingerichtet (Ratsbeschluss vom 01.03.2012, TOP 5).

 

Um den eingeschlagenen Weg fortzusetzen, beabsichtigt die Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule – auch im kommenden Schuljahr im 5. Jahrgang eine integrative Lerngruppe, unter Beibehaltung der Rahmenbedingungen des Vorjahres, einzurichten. Die Schulkonferenz hat dem einstimmig zugestimmt. Gemäß § 20 Abs. 8 des Schulgesetzes NRW (aktuelle Fassung) ist für die Einrichtung durch die Schulaufsichtsbehörde die Zustimmung des Schulträgers erforderlich.

 

Die aktuelle Rechtslage stellt sich wie folgt dar:

Hinsichtlich der notwendigen Transformation des Art. 24 der UN-BRK ins Schulrecht als nationale Rechtsgrundlage für die Umsetzung der Inklusion im Schulbereich hat das Landeskabinett in seiner Sitzung am 18.09.2012 einen entsprechenden Referentenentwurf freigegeben (9. Schulrechtsänderungsgesetz). Der Referentenentwurf sieht im Wesentlichen folgende Änderungen/Neuerungen vor:

 

-       Ort der sonderpädagogischen Förderung soll in der Regel die allgemeine Schule sein (§ 20 Abs. 4 Satz 1);

-       Eltern können abweichend hiervon grundsätzlich eine Förderschule wählen (§ 20 Abs. 4 Satz 2);

-       die Schulaufsichtsbehörde richtet gemeinsames Lernen mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen Schule ein, es sei denn, die Schule ist dafür personell sächlich nicht ausgestattet und kann auch nicht mit vertretbarem Aufwand ausgestattet werden (§ 20 Abs. 3);

-       über den Bedarf an sonderpädagogischer Förderung entscheidet grundsätzlich die Schulaufsichtsbehörde auf Antrag der Eltern, ein Antragsrecht der Schule ist nur noch in besonders eng gefassten Ausnahmefällen möglich (§19 Abs. 5 und 7).

 

Festzustellen ist, dass der Referentenentwurf zum 9. Schulrechtsänderungsgesetz keine Regelungen enthält, welche konkreten Maßnahmen seitens des Schulträgers im Rahmen des Inklusionsprozesses zu treffen sind. Aussagen darüber, welche räumlichen, sächlichen und personellen Voraussetzungen erforderlich sind, werden nicht getroffen. Ebenso ist die Frage der Konnexitätsrelevanz der beabsichtigten Änderungen/Auswirkungen derzeit nicht geklärt. Im Gegensatz zu den kommunalen Spitzenverbänden, die übereinstimmend von einer Konnexitätsrelevanz ausgehen, wird diese von der Landesregierung verneint. Nach Ansicht der Landesregierung sei es nicht zu einer Übertragung einer neuen oder zu einer im Sinne des KonnexAG wesentlichen Änderung einer bereits bestehenden Aufgabe gekommen.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass bei einem beabsichtigten Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes zum 01.08.2013 und damit einem Rechtsanspruch der Eltern auf inklusive Beschulung für ihr Kind ab dem Schuljahr 2013/2014 noch viele Fragen dieses komplexen Prozesses offen sein werden. Fakt ist, dass der Elternwille künftig im Vordergrund stehen wird. Ein erster Ausfluss dessen war bereits eine Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 37 der Verordnung über die sonderpädagogische Förderung (VV zu § 37 AO SF), indem die Beweislast umgekehrt wurde und nunmehr der Schulträger umfassend begründen muss, wenn dem Wunsch der Eltern nicht entsprochen werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Einrichtung einer integrativen Lerngruppe auch für das Schuljahr 2013/2014 im 5. Jahrgang an der Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule – ausdrücklich begrüßt.

 

Die Verwaltung sowie die Schulleitung der Betty-Reis-Gesamtschule werden in der Sitzung über den aktuellen Sachstand berichten.

 

 

Frau Görtz berichtet, dass der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vorliege und sich derzeit in der Verbändeanhörung befinde, mit einem Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes jedoch zum 01.08.2013 zu rechnen sei.

Aus dem Referentenentwurf gehe u.a. hervor, dass integrative Lerngruppen letztmalig zum Schuljahr 2013/2014 gebildet werden können und danach auslaufend fortgeführt werden.

Die Begründung zur Einrichtung einer integrativen Lerngruppe im 5. Jahrgang für das Schuljahr 2013/2014 an der Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule – wird im Folgenden seitens der Schule durch Herrn Dr. Ludger Herrmann mittels einer Powerpoint-Präsentation vorgestellt (diese ist als Anlage zum Protokoll nochmals beigefügt).

 

 

Auf die Frage des Stadtverordneten Herrn Kluth, wo die 6 Kinder der integrativen Lerngruppe bislang beschult wurden, teilt Frau Dr. Hilgers mit, dass man dies erst nach dem im Februar stattfindenden Anmeldeverfahren sagen könne, die 6 Kinder der integrativen Lerngruppe in diesem Schuljahr jedoch alle von der KGS Birgelen zur Betty-Reis-Gesamtschule gewechselt seien.

 

Stadtverordneter Dohmen erkundigt sich nach einer Aufstockung der benötigten Stundenzahlen für die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und die Rahmenbedingungen für die entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen. Hierzu teilt Herr Dr. Herrmann mit, dass sowohl mit der Pestalozzi-Schule Erkelenz (Abordnung von Kolleginnen und Kollegen), als auch mit der Bezirksregierung Köln als Schulaufsichtsbehörde eng zusammengearbeitet werde, um so das Thema „Inklusion“ bestmöglich umzusetzen.

 

 

Sodann lässt der Ausschussvorsitzende über den Antrag abstimmen.

 


Beschlussvorschlag:                   (einstimmig)

 

 


Der Einrichtung einer weiteren integrativen Lerngruppe im 5. Jahrgang für das Schuljahr 2013/2014 an der Betty-Reis-Gesamtschule – Europaschule – wird zugestimmt.