Sitzung: 02.10.2012 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/050/2012
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin wird folgendes
mitgeteilt:
Sachverhalt:
Das Gesamtvolumen der kostenrechnenden Einrichtung
„Abwasserbeseitigung“ kann mit einem umlagefähigen Aufwand von 4.783.600,00
Euro beziffert werden und ist damit geringer als in den Vorjahren. Unter
Berücksichtigung der Abrechnung 2011 und der Entwicklung 2012 sowie einer
Reduzierung des Zinssatzes der kalkulatorischen Verzinsung im Abwasserbereich um
1 Prozentpunkt können die derzeit gültigen
Gebührensätze für die Teilbereiche
Niederschlagswassergebühr und Schmutzwassergebühr
unverändert beibehalten und in 2013 gleichzeitig die aus Vorjahren noch
verbliebenen Fehlbeträge nach einer derzeitigen Prognose umfassend ausgeglichen
werden.
Eine Prognose für den Gebührensatz „Niederschlagswasser“ ab 2014 ist
derzeit nicht möglich, da die Entwicklung der Bemessungseinheit (befestigte
Flächen, angenommener Zugang 2013 rd. 28.000 qm) erst nach Vorlage der Auswertung
von Luftbildaufnahmen möglich ist. Die vorjährige Aussage, dass für das
Stadtgebiet Wassenberg über den Kreis Heinsberg die angekündigten
Luftbildaufnahmen zu einer nachfolgenden Auswertung und Aufbereitung in 2012
zur Verfügung gestellt werden, ist zwischenzeitlich nicht mehr haltbar. Nach
der Mitteilung des Kreises Heinsberg konnten witterungsbedingt in 2012 nur in
geringem Umfang Aufträge zur Fertigung von Luftbildaufnahmen ausgeführt werden
mit der Folge, dass die Stadt Wassenberg flächenmäßig davon nur geringfügig
erfasst wurde und sich die Fortsetzung nunmehr in 2013 anschließen soll. Somit
zeichnet sich frühestens eine Bereitstellung der benötigten Luftbildaufnahmen
Ende 2013 mit Aufbereitungsmöglichkeiten in 2014 ab.
Für den Gebührensatz „Schmutzwasser“ gilt für den Fall, dass in Folgejahren Aufwand und
Bemessungseinheiten nahezu unverändert bleiben, die Prognose, dass der
Gebührensatz ab 2014 wieder auf 3,10 Euro reduziert werden kann.
Ohne Aussprache ergeht folgender:
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die Gebührenbedarfsberechnung wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.