Sitzung: 02.10.2012 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/049/2012
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin wird folgendes
mitgeteilt:
Sachverhalt:
Die
Kalkulation der Abfallgebühren für die Stadt Wassenberg erfolgte bereits vor
Bekanntgabe der geänderten Gebührensätze des Kreises Heinsberg. Dabei wurde
allerdings bereits berücksichtigt, dass der Kreis Heinsberg mindestens von
einer Gebührenkonstanz ausging, die Tendenz allerdings auch zu einer
Gebührensenkung angedeutet war. Trotz nunmehr geringerer Gebührensätze muss zum
einen für den Bereich der Stadt Wassenberg aufgrund der gestiegenen
Einwohnerzahl und dem daraus resultierenden höherem Abfallaufkommen mit
steigendem Aufwand gerechnet werden und zum anderen ein gegenüber der
Kalkulation deutlich niedrigerer Altpapiererlös ausgeglichen werden. Die
steigende Einwohnerzahl wirkt sich auch auf die Unternehmerentschädigung für
die Entsorgung des Hausmülls und der Papierentsorgung aus. Durch die
Möglichkeit der Bürger, Sperrmüll im begrenztem Umfang direkt auf der Deponie
Rothenbach zu entsorgen, sind die Anzahl der Sperrmüllabfuhren und die damit
verbundene Unternehmerentschädigung leicht gesunken.
Mit
Ablauf des Jahres 2012 werden die Fehlbeträge aus Vorjahren ausgeglichen sein,
so dass hierfür im Jahr 2013 kein Aufwand eingeplant werden musste.
Im Ergebnis können dennoch
die Abfallgebühren gesenkt werden:
Die
Jahresgebühr beträgt
bei wöchentlicher Entsorgung |
(bisher) |
Differenz |
|
für
ein 35 l-Gefäß |
166,00 € |
(176,00 €) |
./. 10,00 € |
für
ein 50 l-Gefäß |
222,00 € |
(238,00 €) |
./. 16,00 € |
bei zweiwöchentlicher Entsorgung |
|
|
|
für
ein 35 l-Gefäß |
83,00 € |
(88,00 €) |
./. 5,00 € |
für
ein 50 l-Gefäß |
111,00 € |
(119,00 €) |
./. 8,00 € |
für
ein 1.100 l-Gefäß |
2.437,00 € |
(2.611,00 €) |
./. 174,00 € |
Es erfolgt keine
Wortmeldung.
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die Gebührenbedarfsberechnung zur Abfallentsorgung (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen, die 6. Änderungssatzung (Anlage 2) eird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft gesetzt.