Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin wird folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Die Kalkulation der Abfallgebühren für die Stadt Wassenberg erfolgte bereits vor Bekanntgabe der geänderten Gebührensätze des Kreises Heinsberg. Dabei wurde allerdings bereits berücksichtigt, dass der Kreis Heinsberg mindestens von einer Gebührenkonstanz ausging, die Tendenz allerdings auch zu einer Gebührensenkung angedeutet war. Trotz nunmehr geringerer Gebührensätze muss zum einen für den Bereich der Stadt Wassenberg aufgrund der gestiegenen Einwohnerzahl und dem daraus resultierenden höherem Abfallaufkommen mit steigendem Aufwand gerechnet werden und zum anderen ein gegenüber der Kalkulation deutlich niedrigerer Altpapiererlös ausgeglichen werden. Die steigende Einwohnerzahl wirkt sich auch auf die Unternehmerentschädigung für die Entsorgung des Hausmülls und der Papierentsorgung aus. Durch die Möglichkeit der Bürger, Sperrmüll im be­grenztem Umfang direkt auf der Deponie Rothenbach zu entsorgen, sind die Anzahl der Sperrmüllabfuhren und die damit verbundene Unternehmerentschädigung leicht gesunken.

Mit Ablauf des Jahres 2012 werden die Fehlbeträge aus Vorjahren ausgeglichen sein, so dass hierfür im Jahr 2013 kein Aufwand eingeplant werden musste.

Im Ergebnis können dennoch die Abfallgebühren gesenkt werden:

 

Die Jahresgebühr beträgt

 

bei wöchentlicher Entsorgung

(bisher)

Differenz

für ein 35 l-Gefäß

166,00 €

(176,00 €)

./. 10,00 €

für ein 50 l-Gefäß

222,00 €

(238,00 €)

./. 16,00 €

bei zweiwöchentlicher Entsorgung

 

 

für ein 35 l-Gefäß

83,00 €

(88,00 €)

./. 5,00 €

für ein 50 l-Gefäß

111,00 €

(119,00 €)

./. 8,00 €

für ein 1.100 l-Gefäß

2.437,00 €

(2.611,00 €)

./. 174,00 €

 

Es erfolgt keine Wortmeldung.


Beschlussvorschlag:                   (einstimmig)

 

Die Gebühren­bedarfs­berechnung zur Abfallentsorgung (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen, die 6. Änderungssatzung (Anlage 2) eird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft gesetzt.