Sitzung: 02.10.2012 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB5/048/2012
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Darin wird folgendes
mitgeteilt:
Sachverhalt:
Auf die beiliegenden
Kalkulationen wird verwiesen.
a)
Straßenreinigung
Die Gebührenkalkulation geht aufgrund des Ergebnisses 2011 und der
Entwicklung 2012 von einem etwas geringen Aufwand aus. Gleichzeitig wird eine
Entnahme von 6.700,00 € aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich
einkalkuliert. Damit wird der gesetzlichen Forderung nach zeitnahem Ausgleich
von Gebührenüberdeckungen Rechnung getragen. Hierdurch wird dann der
Sonderposten für den Gebührenausgleich aufgezehrt sein.
Die Gebühr bleibt damit konstant auf 0,50 €/m.
b)
Winterdienst
Der Fehlbetrag im Winterdienst ist bereits im Jahr 2011 deutlich
reduziert worden, für das laufende Jahr sind 11.300,00 € zur Deckung des
Defizites in die Gebührenkalkulation eingestellt worden, so dass sich der
verbleibende Fehlbetrag zu Beginn 2013 auf rd. 10.500,00 € beläuft. Hiervon werden
weitere 6.500,00 € in die Gebührenkalkulation 2013 eingestellt mit dem
Ergebnis, dass der Gebührensatz um weitere 0,30 €/m auf nunmehr 1,25 €/m (bisher 1,55 €/m) gesenkt
werden kann.
Ohne Wortmeldung ergeht folgender
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die Gebührenbedarfsberechnungen zur Straßenreinigung (Anlage 1) und zum Winterdienst (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen, die 6. Änderungssatzung (Anlage 3) wird beschlossen und mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft gesetzt.