Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 03.09.2012 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

Bereits im Dezember 2010  wurde im Rahmen eines Ortstermines mit Vertretern der Stadt, des Musikvereines und der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg die Möglichkeit erörtert, ob der Musikverein „Eintracht“ Birgelen auf der Sportanlage in der Ortschaft Birgelen einen Probenraum errichten könnte.  Dies führte im Ergebnis dazu, um eine generelle Bebauungsmöglichkeit in diesem Bereich rechtlich klären zu lassen, dass seitens der Stadt am 28.03.2011 für die Errichtung eines Probenraumes für den Musikverein Birgelen ein Antrag auf Vorbescheid beim Kreisbauamt Heinsberg eingereicht wurde.

 

Die abschließende Prüfung des Antrages auf Vorbescheid  beim Kreisbauamt bestätigte die bereits beim Ortstermin im Dezember 2010 vorgebrachte Rechtsauffassung, dass die Errichtung eines Probenraumes für den Musikverein Birgelen nur mit einem Bauleitplanverfahren – sprich Änderung des Bebauungsplanes- möglich ist, in welchem die zuständigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.

 

Somit wurde seitens der Stadt in Abstimmung mit dem Musikverein der Antrag auf Vorbescheid am 07. Juni 2011 zurückgezogen.

 

Mit Anschreiben vom 21. Februar 2012 hat der Musikverein „Eintracht“ Birgelen e.V.  zur Errichtung eines Probenraumes auf dem von der Stadt Wassenberg gepachteten Kirchengrundstück, Gemarkung Birgelen, Flur 6, Flurstück 2, auf dem Sportplatz in unmittelbarer Nähe des Sportheimes des Fußballvereins F.C. Concordia Birgelen einen formlosen Antrag zwecks Bebauung eingereicht  ( Anlage 1 ).

 

Aufgrund des vorliegenden  Antrags vom 21.02.2012 sowie ergänzender Abstimmungsgespräche mit Ortsterminen hat der Musikverein abschließend per Mail am 22. August 2012 die von dort erstellten Vorentwürfe nach hier übersandt ( Anlagen 2 und 3 ).

 

Auf der Grundlage der bisher vorgenommenen Abstimmungen mit der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg ist es somit unumgänglich, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 31 „Sportanlage Birgelen“ in diesem Bereich derart zu ändern, dass das bereits festgesetzte  Baufenster für das vorhandene Sportheim um eine Grundfläche von ca. 450 m² auszudehnen ist, um den angestrebten Neubau eines Probenraumes für den Musikverein zu ermöglichen.

 

Wie der Musikverein nach ergänzender Rücksprache  mitteilte, soll der Bereich des Vorhabens in unmittelbarer Nähe des bestehenden Sportheimes erfolgen, die rückwärtige Böschung jedoch nach Möglichkeit nicht für das beabsichtigte Vorhaben in Anspruch genommen werden.

 

Aus diesem Grunde hat die Verwaltung in Abstimmung mit dem Musikverein den beigefügten Änderungsentwurf aus dem Bebauungsplan Nr. 31 „Sportanlage Birgelen“ erstellt ( Anlage 4 ).

 

Bei der Beurteilung der Kostensituation geht die Verwaltung nach heutiger Kenntnis davon aus, dass neben den vom antragstellenden Verein über einen öffentlich-bestellten Vermesser oder über einen Architekten für das Änderungsverfahren vorzulegenden Änderungsentwurf zum Bebauungsplan Nr. 31 keine weiteren Kosten anfallen. Sollten sich allerdings im Zuge der Behördenbeteiligung vom Umfang und Lage des Bauprojektes weitere Forderungen ergeben, wird die Verwaltung hierzu in einer der kommenden Sitzungen berichten.

 

Darüber hinaus hat die Verwaltung dem Musikverein  empfohlen, eine frühzeitige Abstimmung mit dem Sportverein vorzunehmen.

 

Stadtverordneter Seidl bittet um Mitteilung, wer das Gebäude finanziert.

 

Bürgermeister Winkens berichtet, dass die Finanzierung durch den Musikverein erfolge. Die Stadt Wassenberg werde sich an der Finanzierung nicht beteiligen.

 

Stadtverordneter Kluth fragt an, warum nicht im Vorfeld mit Vertretern des FC Concordia Birgelen gesprochen wurde. Er gibt zu bedenken, dass eine Erweiterung des bestehenden Sportheimes möglich sein könnte, vor allem im Hinblick darauf, dass die Jugendabteilung des SV 1936 Ophoven sich dem FC Concordia Birgelen angeschlossen habe.

 

Stadtkämmerer Darius erklärt, dass zunächst zu klären sei, welche Fläche in die Planung einzubringen sei. Er bittet den Ortsvorsteher Dohmen, Gespräche mit den betroffenen Vereinen zu führen, um im Vorfeld eine einvernehmliche Lösung zu finden und die Verwaltung über das Ergebnis zu informieren. Dieses Ergebnis werde bei der Planung mit berücksichtigt. Der Beschluss wäre entsprechend anzupassen.

 

Hiermit erklärt der Rat sich einverstanden.


Beschluss:                          (einstimmig)

 

 


Der Bebauungsplan Nr. 31 „Sportanlage Birgelen“ ist in einem 2. Änderungsverfahren in der Form zu ändern, dass das bisherige Baufenster zu erweitern ist, indem die Belange der beiden betroffenen Vereine (Musikverein „Eintracht“ Birgelen e. V. beabsichtigt die Errichtung eines Probenraumes und der F.C. Concordia 1914 Birgelen e. V. plant evtl. die Erweiterung des bestehenden Sportheimes) entsprechend berücksichtigt werden.

 

Sobald die einvernehmliche Erklärung der Vereine vorliegt, wird die Verwaltung  die erforderliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchführen.