Sitzung: 13.09.2012 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB4/046/2012
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung vom 03.09.2012 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Bereits im
Dezember 2010 wurde im Rahmen eines
Ortstermines mit Vertretern der Stadt, des Musikvereines und der Bauaufsicht
des Kreises Heinsberg die Möglichkeit erörtert, ob der Musikverein „Eintracht“
Birgelen auf der Sportanlage in der Ortschaft Birgelen einen Probenraum
errichten könnte. Dies führte im
Ergebnis dazu, um eine generelle Bebauungsmöglichkeit in diesem Bereich
rechtlich klären zu lassen, dass seitens der Stadt am 28.03.2011 für die Errichtung
eines Probenraumes für den Musikverein Birgelen ein Antrag auf Vorbescheid beim
Kreisbauamt Heinsberg eingereicht wurde.
Die
abschließende Prüfung des Antrages auf Vorbescheid beim Kreisbauamt bestätigte die bereits beim
Ortstermin im Dezember 2010 vorgebrachte Rechtsauffassung, dass die Errichtung
eines Probenraumes für den Musikverein Birgelen nur mit einem
Bauleitplanverfahren – sprich Änderung des Bebauungsplanes- möglich ist, in
welchem die zuständigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
beteiligt werden.
Somit wurde
seitens der Stadt in Abstimmung mit dem Musikverein der Antrag auf Vorbescheid
am 07. Juni 2011 zurückgezogen.
Mit
Anschreiben vom 21. Februar 2012 hat der Musikverein „Eintracht“ Birgelen
e.V. zur Errichtung eines Probenraumes
auf dem von der Stadt Wassenberg gepachteten Kirchengrundstück, Gemarkung Birgelen,
Flur 6, Flurstück 2, auf dem Sportplatz in unmittelbarer Nähe des Sportheimes
des Fußballvereins F.C. Concordia Birgelen einen formlosen Antrag zwecks
Bebauung eingereicht ( Anlage 1 ).
Aufgrund des
vorliegenden Antrags vom 21.02.2012
sowie ergänzender Abstimmungsgespräche mit Ortsterminen hat der Musikverein
abschließend per Mail am 22. August 2012 die von dort erstellten Vorentwürfe
nach hier übersandt ( Anlagen 2 und 3 ).
Auf der
Grundlage der bisher vorgenommenen Abstimmungen mit der Bauaufsicht des Kreises
Heinsberg ist es somit unumgänglich, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr.
31 „Sportanlage Birgelen“ in diesem Bereich derart zu ändern, dass das bereits
festgesetzte Baufenster für das
vorhandene Sportheim um eine Grundfläche von ca. 450 m² auszudehnen ist, um den
angestrebten Neubau eines Probenraumes für den Musikverein zu ermöglichen.
Wie der
Musikverein nach ergänzender Rücksprache
mitteilte, soll der Bereich des Vorhabens in unmittelbarer Nähe des
bestehenden Sportheimes erfolgen, die rückwärtige Böschung jedoch nach
Möglichkeit nicht für das beabsichtigte Vorhaben in Anspruch genommen werden.
Aus diesem
Grunde hat die Verwaltung in Abstimmung mit dem Musikverein den beigefügten
Änderungsentwurf aus dem Bebauungsplan Nr. 31 „Sportanlage Birgelen“ erstellt (
Anlage 4 ).
Bei der
Beurteilung der Kostensituation geht die Verwaltung nach heutiger Kenntnis
davon aus, dass neben den vom antragstellenden Verein über einen
öffentlich-bestellten Vermesser oder über einen Architekten für das
Änderungsverfahren vorzulegenden Änderungsentwurf zum Bebauungsplan Nr. 31
keine weiteren Kosten anfallen. Sollten sich allerdings im Zuge der Behördenbeteiligung
vom Umfang und Lage des Bauprojektes weitere Forderungen ergeben, wird die
Verwaltung hierzu in einer der kommenden Sitzungen berichten.
Darüber hinaus
hat die Verwaltung dem Musikverein
empfohlen, eine frühzeitige Abstimmung mit dem Sportverein vorzunehmen.
Stadtverordneter Seidl bittet um Mitteilung, wer das Gebäude finanziert.
Bürgermeister Winkens berichtet, dass die Finanzierung durch den Musikverein erfolge. Die Stadt Wassenberg werde sich an der Finanzierung nicht beteiligen.
Stadtverordneter Kluth fragt an, warum nicht im Vorfeld mit Vertretern des FC Concordia Birgelen gesprochen wurde. Er gibt zu bedenken, dass eine Erweiterung des bestehenden Sportheimes möglich sein könnte, vor allem im Hinblick darauf, dass die Jugendabteilung des SV 1936 Ophoven sich dem FC Concordia Birgelen angeschlossen habe.
Stadtkämmerer Darius erklärt, dass zunächst zu klären sei, welche Fläche in die Planung einzubringen sei. Er bittet den Ortsvorsteher Dohmen, Gespräche mit den betroffenen Vereinen zu führen, um im Vorfeld eine einvernehmliche Lösung zu finden und die Verwaltung über das Ergebnis zu informieren. Dieses Ergebnis werde bei der Planung mit berücksichtigt. Der Beschluss wäre entsprechend anzupassen.
Hiermit erklärt der Rat sich einverstanden.
Beschluss: (einstimmig)
Der Bebauungsplan Nr. 31
„Sportanlage Birgelen“ ist in einem 2. Änderungsverfahren in der Form zu
ändern, dass das bisherige Baufenster zu erweitern ist, indem die Belange der
beiden betroffenen Vereine (Musikverein „Eintracht“ Birgelen e. V. beabsichtigt
die Errichtung eines Probenraumes und der F.C. Concordia 1914 Birgelen e. V.
plant evtl. die Erweiterung des bestehenden Sportheimes) entsprechend
berücksichtigt werden.
Sobald die einvernehmliche
Erklärung der Vereine vorliegt, wird die Verwaltung die erforderliche Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchführen.