Beschluss: zurückgestellt

Der Ausschuss nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 15.08.2012 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 16.06.2012 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine verbindliche Zusage der Stadt Wassenberg für einen Biker-Platz. Auf diesen, bereits als Anlage zur Ratsniederschrift vom 05.07.2012 beigefügten Antrag, wird verwiesen.

 

In Abstimmung mit der Kreisverwaltung Heinsberg ist das beantrage Vorhaben planungsrechtlich nur auf einer Sportanlage zulässig.

Unter Beachtung dieser Voraussetzung reduzierte sich die Suche nach einer geeigneten Fläche auf das Gebiet des BPL Nr. 31 „Sportanlage Birgelen“ (Anlage 1).

In diesem für eine Sportanlage ausgewiesenen Plangebiet befindet sich das stadteigene Grundstück Gemarkung Birgelen, Flur 6, Nr. 334, groß 7.846 qm (Anlage 2). Auf dieser Fläche, die teilweise auch aus Böschungen und mit Bäumen bewachsenen Teilbereichen besteht, befindet sich ein Bolzplatz.

Da der Flächenbedarf für einen Bolzplatz mit 1.200 – 1.400 qm beziffert werden kann, verbleibt auch unter Berücksichtigung aufstehender Bäume und vorhandener Böschungen ausreichend Platz für einen Mountainbike-Parcours (Bedarf c. 2.500 qm). Somit könnten dort in planungsrechtlich zulässiger Weise flächenmäßig beide Nutzungen realisiert werden.

 

Die Fläche zur Anlegung eines Parcours sollte einem eingetragenen Verein zur Verfügung gestellt werden, wobei über einen Pachtvertrag die Lage und Nutzung des Parcours einschließlich der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht sicherzustellen ist.

 

Beschlussvorschlag:

 

Für die Errichtung eines Mountainbike-Parcours stellt die Stadt Wassenberg aus der städtischen Parzelle Gemarkung Birgelen, Flur 6, Nr. 334 eine Fläche von ca. 2.500 qm zur Verfügung. Über einen Pachtvertrag  ist die Nutzung  mit einem eingetragenen Sportverein zu vereinbaren, der Lage, Nutzungsart und Nutzungsbedingungen einschließlich der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht sicherstellt.

 

Der Ausschuss stellte nach ausführlicher Beratung fest, dass zuerst die Planung des eigentlichen Projekts, in Bezug auf die Lage, die Nutzungsart, die Nutzungsbedingungen und vor allem die Rücksprache mit den „Wassenbikern“ erfolgen muss, um ein geeignetes Grundstück festzulegen.

 


Beschluss:                          (mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung)

 

 


Der Beschluss wird zurückgestellt.