Sitzung: 13.09.2012 Rat der Stadt Wassenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB1/036/2012
Der Rat nimmt die
Beschlussvorlage der Verwaltung vom 23.07.2012 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Gemäß § 67 LPVG NRW ist für die Dauer der Wahlperiode
der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Die Wahlperiode des am
14.06.2012 gewählten Personalrates beginnt am 01.07.2012 und endet am
30.06.2016.
Die Einigungsstelle besteht aus einer unparteiischen
vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin oder ihrem Stellvertreter und
Beisitzerinnen und Beisitzern. Auf die vorsitzende Person und deren
Stellvertreterin oder Stellvertreter haben sich die oberste Dienstbehörde und
die bei ihr bestehende Personalvertretung innerhalb von zwei Monaten nach
Beginn der Wahlperiode zu einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so
entscheidet auf Antrag der obersten Dienstbehörde oder der Personalvertretung
die Präsidentin oder der Präsident des Oberverwaltungsgerichts.
Die für die abgelaufene Wahlperiode der
Personalvertretung bestellte Vorsitzende, Frau Margret Stevens, Leiterin des
Hauptamtes der Stadt Hückelhoven, sowie der stellvertretende Vorsitzende, Herr
Alexander Knorren, stellvertretender Amtsleiter des Haupt- und Personalamtes
des Kreises Heinsberg, haben sich auf Nachfrage bereiterklärt, auch für die neu
zu bildende Einigungsstelle der neuen Wahlperiode als vorsitzende Person bzw.
als Stellvertreter zur Verfügung zu stehen.
Die Beisitzerinnen und Beisitzer, die Beschäftigte im
Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen, werden
abweichend von der bisherigen Regelung nunmehr für das jeweilige
Einigungsstellenverfahren je zur Hälfte von der obersten Dienstbehörde (Rat der
Stadt) und der Personalvertretung (Personalrat) benannt (Änderung durch die
Novelle des LPVG NRW 2011). Die Beisitzer müssen der Dienststelle nicht
angehören. Durch diese nur noch anlassbezogene Bestellung der Beisitzerinnen
und Beisitzer soll eine sachkundige Besetzung der Einigungsstelle gewährleistet
werden. Ist die Bestellung erfolgt, so sind die Beisitzer sowohl von
Dienststelle wie Personalvertretung dem Einigungsstellenvorsitzenden namentlich
zu benennen.
Die Mitglieder der Einigungsstelle sind unabhängig und
üben ihre Tätigkeit als Ehrenamt in eigener Verantwortung aus.
Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit
der vorsitzenden Person oder, falls sie verhindert ist, der Stellvertreterin
oder dem Stellvertreter und sechs Beisitzerinnen und Beisitzern.
Beschluss: (einstimmig)
Für die Dauer
der Wahlperiode der Personalvertretung (Personalrat), vom 01.07.2012 bis 30.06.2016,
wird gem. § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW) eine Einigungsstelle
wie folgt gebildet:
- Vorsitzende Person: Frau Magret Stevens, Vogelsang 13
a,
41836 Hückelhoven, Leiterin des Hauptamtes
der Stadt Hückelhoven
- Stellvertreter: Herr Alexander Knorren, Am
Hartebeuer 12,
41849 Wassenberg, Amtsleiter des Haupt- und
Personalamtes des Kreises Heinsberg
- Sechs Beisitzerinnen und Beisitzer,
die für das jeweilige Einigungsstellenverfahren auf Vorschlag der obersten
Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte benannt werden.