Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat nimmt die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 23.07.2012 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt:

 

Sachverhalt:

Gemäß § 67 LPVG NRW ist für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Die Wahlperiode des am 14.06.2012 gewählten Personalrates beginnt am 01.07.2012 und endet am 30.06.2016.

Die Einigungsstelle besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin oder ihrem Stellvertreter und Beisitzerinnen und Beisitzern. Auf die vorsitzende Person und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter haben sich die oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Wahlperiode zu einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet auf Antrag der obersten Dienstbehörde oder der Personalvertretung die Präsidentin oder der Präsident des Oberverwaltungsgerichts.

Die für die abgelaufene Wahlperiode der Personalvertretung bestellte Vorsitzende, Frau Margret Stevens, Leiterin des Hauptamtes der Stadt Hückelhoven, sowie der stellvertretende Vorsitzende, Herr Alexander Knorren, stellvertretender Amtsleiter des Haupt- und Personalamtes des Kreises Heinsberg, haben sich auf Nachfrage bereiterklärt, auch für die neu zu bildende Einigungsstelle der neuen Wahlperiode als vorsitzende Person bzw. als Stellvertreter zur Verfügung zu stehen.

Die Beisitzerinnen und Beisitzer, die Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen, werden abweichend von der bisherigen Regelung nunmehr für das jeweilige Einigungsstellenverfahren je zur Hälfte von der obersten Dienstbehörde (Rat der Stadt) und der Personalvertretung (Personalrat) benannt (Änderung durch die Novelle des LPVG NRW 2011). Die Beisitzer müssen der Dienststelle nicht angehören. Durch diese nur noch anlassbezogene Bestellung der Beisitzerinnen und Beisitzer soll eine sachkundige Besetzung der Einigungsstelle gewährleistet werden. Ist die Bestellung erfolgt, so sind die Beisitzer sowohl von Dienststelle wie Personalvertretung dem Einigungsstellenvorsitzenden namentlich zu benennen.

Die Mitglieder der Einigungsstelle sind unabhängig und üben ihre Tätigkeit als Ehrenamt in eigener Verantwortung aus.

Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit der vorsitzenden Person oder, falls sie verhindert ist, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und sechs Beisitzerinnen und Beisitzern.


Beschluss:                          (einstimmig)


Für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung (Personalrat), vom 01.07.2012 bis 30.06.2016, wird gem. § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG NRW) eine Einigungsstelle wie folgt gebildet:

  1. Vorsitzende Person:         Frau Magret Stevens, Vogelsang 13 a,

41836 Hückelhoven, Leiterin des Hauptamtes

der Stadt Hückelhoven

  1. Stellvertreter:                                  Herr Alexander Knorren, Am Hartebeuer 12,

41849 Wassenberg, Amtsleiter des Haupt- und

Personalamtes des Kreises Heinsberg

  1. Sechs Beisitzerinnen und Beisitzer, die für das jeweilige Einigungsstellenverfahren auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte benannt werden.