Sitzung: 29.08.2012 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/FB3/035/2012
Der Ausschuss nimmt
die Beschlussvorlage der Verwaltung vom 28.06.2012 zur Kenntnis. Darin wird
Folgendes mitgeteilt:
Sachverhalt:
Hinsichtlich der Abrechnung von
kostenersatzpflichtigen Einsätzen der Feuerwehr sind in Anlehnung an die
aktuelle Rechtsauffassung des OVG
NRW bereits mehrere Verwaltungsgerichte
seit dem Jahre 2011 dazu übergegangen, die bisherige Abrechnungspraxis der
Kommunen, nach vollen Stunden bzw. für jede angefangene Stunde nach
Halbstundensätzen abzurechnen, für rechtswidrig zu erklären.
Die der Gebührensatzung zugrundeliegende
Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes berücksichtigte diese neue
Rechtsauffassung noch nicht.
In einem kürzlich stattgefundenen
Verfahren der Stadt Wassenberg vor dem VG Aachen hat auch dieses Gericht sich den Empfehlungen des OVG NRW
angeschlossen, dass es den Kommunen zumutbar sein muss, die Abrechnung
konkreter nach Viertelstundensätzen vorzunehmen und empfohlen, den Bescheid
aufzuheben sowie eine Satzungsänderung
vorzunehmen.
Verschiedene Nachbarkommunen haben aufgrund der neuen
Rechtslage zwischenzeitlich auch schon ihre Satzungen angepasst.
Die als Anlage beigefügte
Änderungssatzung berücksichtigt zum einen die für eine Rechtssicherheit von
Kostenbescheiden notwendige Anpassung sowie redaktionelle Änderungen und
Ergänzungen, wie sie sich aus der modifizierten Mustersatzung des StGB NRW zum
Stand 13.09.2010 ableiten lassen.
Die Vorlage erfolgt heute unmittelbar
und kurzfristig an den Rat, da ein Abwarten bis nach der Sommerpause über den
regulären Weg ( Haupt- und Finanzausschuss und dann Rat) der Verwaltung keine
Möglichkeit gibt, über einen längeren Zeitraum hinweg rechtssichere Kostenbescheide
zu erlassen.
Beschlussvorschlag: (einstimmig)
Die als Anlage 1 beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung
von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Wassenberg vom 18.12.2009 wird beschlossen.