Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

In dieses Bebauungsplanverfahren war die bereits seinerzeit im Zusammenhang mit dem Bau des Kreisverkehrsplatzes Rothenbach  mit dem Straßenverkehrsamt Heinsberg abgestimmte Regelung auf der Grundlage des Ausschussbeschlusses vom 16.03.2011 ( TOP 3. ) nochmals im Hinblick auf mögliche Alternativen zu erörtern.

 

Konkret wurde deshalb mit Schreiben vom 25.07.2012 beim Straßenverkehrsamt Heinsberg hinterfragt,

 

1.ob der heutige Zustand belassen werden kann oder

 

2.ob es aus verkehrsrechtlicher Sicht zwingend erforderlich ist, die verkehrliche Er-

   schließung über das Gelände des „Rothenbachparks“ und den als Kreisverkehr

   bestehenden Anschluss an die L 117 vorzunehmen oder

 

3.für den Fall, dass der heutige Zustand nicht belassen werden kann, ob zumindest

   einer Beibehaltung der Straßeneinfahrt in das Plangebiet aus Richtung Birgelen

   kommend zugestimmt werden kann.

  

 

Auf das beigefügte Antwortschreiben des Straßenverkehrsamtes Heinsberg vom 02.08.2012 wird verwiesen ( Anlage 1 ).

 

Da aus Sicht des Straßenverkehrsamtes die Anbindung nur über den bestehenden Kreisverkehrsplatz und über die Bataverstraße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 57 „Rothenbachpark“ erfolgen kann, wird die Verwaltung das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 76 in der Form fortsetzen, dass lediglich die verkehrliche Anbindung Inhalt dieses Bebauungsplanes sein wird. Sobald hierüber ein entsprechender Vorentwurf erstellt ist, wird diese Angelegenheit erneut Beratungsgegenstand im Planungs- und Umweltausschuss sein.

 

 

Stadtverordneter Seidel beantragt ein Bürgerrederecht zu dieser Angelegenheit.

 

Fachbereichsleiter Sieg führt aus, dass die Geschäftsordnung eine Aufnahme eines Rederechtes für die jeweils nächste Sitzung des Fachausschusses erlaubt.

 

Stadtkämmerer Darius ergänzt, dass es ja im weiteren Verfahren noch eine Bürgerbeteiligung geben wird, wo jeder betroffen Bürger Anregungen und Bedenken vorbringen kann. Der weitere Zeitablauf sieht nun so aus, dass ein geänderter Bebauungsplanentwurf erstellt und nach der Beratung im Ausschuss die Behördenbeteiligung durchgeführt wird. Im Anschluss daran erfolgt dann die Bürgerbeteiligung.