Sitzung: 29.08.2012 Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: MV/FB4/014/2012
Sachverhalt:
In dieses Bebauungsplanverfahren war die bereits
seinerzeit im Zusammenhang mit dem Bau des Kreisverkehrsplatzes Rothenbach mit dem Straßenverkehrsamt Heinsberg
abgestimmte Regelung auf der Grundlage des Ausschussbeschlusses vom 16.03.2011
( TOP 3. ) nochmals im Hinblick auf mögliche Alternativen zu erörtern.
Konkret wurde deshalb mit Schreiben vom 25.07.2012
beim Straßenverkehrsamt Heinsberg hinterfragt,
1.ob der heutige Zustand belassen werden kann oder
2.ob es aus verkehrsrechtlicher Sicht zwingend erforderlich
ist, die verkehrliche Er-
schließung
über das Gelände des „Rothenbachparks“ und den als Kreisverkehr
bestehenden Anschluss an die L 117 vorzunehmen oder
3.für den Fall, dass der heutige Zustand nicht
belassen werden kann, ob zumindest
einer Beibehaltung der Straßeneinfahrt in das
Plangebiet aus Richtung Birgelen
kommend
zugestimmt werden kann.
Auf das beigefügte Antwortschreiben des
Straßenverkehrsamtes Heinsberg vom 02.08.2012 wird verwiesen ( Anlage 1 ).
Da aus Sicht des Straßenverkehrsamtes die Anbindung
nur über den bestehenden Kreisverkehrsplatz und über die Bataverstraße im
Bereich des Bebauungsplanes Nr. 57 „Rothenbachpark“ erfolgen kann, wird die
Verwaltung das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 76 in der Form fortsetzen, dass
lediglich die verkehrliche Anbindung Inhalt dieses Bebauungsplanes sein wird.
Sobald hierüber ein entsprechender Vorentwurf erstellt ist, wird diese
Angelegenheit erneut Beratungsgegenstand im Planungs- und Umweltausschuss sein.
Stadtverordneter Seidel beantragt ein Bürgerrederecht zu dieser
Angelegenheit.
Fachbereichsleiter Sieg führt aus, dass die Geschäftsordnung eine
Aufnahme eines Rederechtes für die jeweils nächste Sitzung des Fachausschusses
erlaubt.
Stadtkämmerer Darius ergänzt, dass es ja im weiteren Verfahren noch eine
Bürgerbeteiligung geben wird, wo jeder betroffen Bürger Anregungen und Bedenken
vorbringen kann. Der weitere Zeitablauf sieht nun so aus, dass ein geänderter
Bebauungsplanentwurf erstellt und nach der Beratung im Ausschuss die
Behördenbeteiligung durchgeführt wird. Im Anschluss daran erfolgt dann die
Bürgerbeteiligung.